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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?


Chronologisch Thread 
  • From: von tirpitz4 <von+tirpitz4 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
  • Date: Tue, 15 May 2012 09:53:35 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Danke, genau das war mein Gedankengang. Daher: +1

Hmm, ich weiss nicht, ob er hier sooo falsch ist.
Bürgerbewaffnung im Sinne von "freie Knarrren für freie Bürger" ;-) ist nicht im Sinne der AG.
Full ACK.

Jetzt sind aber Waffen nicht nur Schußwaffen.
Messer können Waffen gem. WaffG sein
Pfefferspray ist keine Waffe gem. WaffG
Taser sind verbotene Waffen gem. WaffG
usw.

Pfefferspray ist also zur "Volksbewaffnung" gegenwärtig erlaubt, Messer auch, Schlagstöcke auch.
Jezt kann man natürlich fragen: ist der Taser so viel gefährlicher, dass er verboten sein muss?

*MMn* ist der Taser nicht gefährlicher als Messer oder Schlagstöcke und das Verbot kann ich daher nicht nachvollziehen.
Das Führen wäre nach ja auch bei einer Aufhebung des Verbots nicht erlaubt, wie vor 1.4.2008 halt auch.
Nicht-tödlich halt eich bei solchen Waffen aber auch für eine verharmlosung.
Weniger tödlich vielleicht. Im Vergleich mit Messer, Schlagstock oder Schusswaffe.




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