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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht


Chronologisch Thread 
  • From: laszloboehm AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht
  • Date: Wed, 18 Apr 2012 16:43:39 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Danke Susanne!


-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Mi, 18 Apr 2012 9:53 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht

Hallo Tancredi,

da bist Du nicht richtig informiert.

Die Österreicher haben grundsätzlich die Möglichkeit zwei genehmigungspflichtige Waffen zu erwerben mit der Begründung "Selbstverteidigung in den eigenen 4 Wänden".
Den Psychotest schaffen nur etwa 7 % der Teilnehmer nicht und man kann ihn wiederholen.
Jäger brauchen den Psychotest nicht.

Zu unterscheiden ist Waffenbesitzkarte und Waffenpass.
Der Waffenpass berechtigt zum Führen der Waffe und wird in letzter Zeit wie in Deutschland selten ausgestellt.

Sportschützen und Jäger können weitere genehmigungspflichtige Waffen auf ihre WBK erwerben, wenn Sie einen Grund hierfür angeben können. Bei Sportschützen ist das in der Regel eine Sportdisziplin, die geschossen wird.

Waffen der Kategorie C sind ab 18 Jahren frei erwerbbar und der Verkauf wird über den Büchsenmacher neuerdings der Behörde gemeldet.

Also deutlich liberaler als in Deutschland !

Liebe Grüße

Susanne
Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien
Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim

Am 18.04.2012 00:19, schrieb Tancredi:

"Nehmen wir doch ein Beispiel an unseren nächsten verwandten, den Österreichern. Die versinken weder in Kriminalität, noch in Amokläufen und haben ein wesentlich liberaleres
Waffenrecht als wir."

Gruß

Laszlo

Ach wirklich ? Alle Halbautomaten, also Kurz- UND Langwaffen fallen da unter genehmigungspflichtig, d.h. nur mit Waffenpass für 2(!!) Kategorie B Waffen, nur bei konkreter Bedrohung, und nur mit *bestandenem Psychotest* .
Das entspricht ungefähr unserem "Waffenschein" den sich bekanntlich Staatsanwälte und Richter gern gegenseitig ausstellen, Juweliere und andere oft bedrohte Berufe bekommen den nur unter großen Mühen, und sind ihn beim kleinsten Vorfall gleich wieder los. Mit Ausnahme vom Nazi-Verleger Dr. Frei in München natürlich, der rennt mit seinem 38er seit 30 Jahren immer noch durch München, nach geschätzten 70 Versuchen ihm den Schein zu entziehen.

Gängige Jagdgewehre( Repetierer, Bockbüchsflinten/Drillinge) fallen dort in Österreich allerdings unter Kategorie C, also "meldepflichtig", aka WBK/Jagdschein.
Wobei hierzulande in Deutschland bei Jägern 2 Kurzwaffen beim Jagdschein quasi mit dabei sind, ohne jede besondere Bedrohung oder gar Psychotest Quatsch.
Also wieso Österreich da liberaler sein soll, muss man mir nochmal erklären, eher das Gegenteil ist richtig.

Kurz: ( Jagd- und Sport-)-Langwaffen mit denen praktisch nie etwas passiert werden liberal gehandhabt, aber Pistolen, Revolver und alles was auch nur entfernt nach Militär aussieht sehr restriktiv, viel restriktiver als hier in Deutschland jedenfalls.
-- 
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




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