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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in das GG

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in das GG


Chronologisch Thread 
  • From: Katja Triebel <katja AT triebel.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in das GG
  • Date: Fri, 23 Mar 2012 09:28:19 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

@volker

Super

kannst du das unter den Thesen einbringen?

Stichwort Verhältnismäßigkeit
Der Einzelfall ist ein schlechter Ratgeber




Guten Tag tomalavr AT aol.com,

am Freitag, 23. März 2012 um 08:14 schrieben Sie:

> Gestern habe ich auf der Fahrt zur Arbeit ein ineteressantes Interview
> im Radio gehört.
> Offenbar erkennen auch manche Grünen an, dass Gesetze, besonders solche
> die in die Grundrechte eingreifen, sorgfältig überbedacht werden müssen
> und Freiheiten nicht unnötig beschnitten werden dürfen.
> Nachfolgend einige Zitate aus einem Radiointerview vom DLF vom
> 22.03.2012 zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Interviewt wurde
> Konstantin von Notz (Grüne) Mitglied des Bundestags-Innenausschusses.
> ( http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1710390/ )


> Herr Nötz erkennt als Jurist, dass bei Eingriffen in die Grundrechte
> diejenigen die solche Eingriffe befürworten den Nachweis der
> Wirksamkeit oder Effizienz erbringen müssen und zusätzlich die
> Verhältnismäßigkeit
> berücksichtigt werden muss.

> <ZITAT>
> Es ist so, dass sozusagen nicht diejenigen, die einen
> Grundrechtseingriff dieser Schwere verhindern wollen, belegen müssen,
> dass die Vorratsdatenspeicherung ineffizient ist. Es muss vielmehr so
> sein, dass diejenigen, die einen solchen Eingriff wollen, belegen
> müssen, dass es zumindest effizient ist. Und dann muss man auch noch
> sehen, ob es verhältnismäßig ist. Aber genau dieser Beleg ist nicht
> erfolgt und mit Einzelfällen wie dem jetzt von Ihnen genannten, da kann
> man immer alle möglichen Eingriffe rechtfertigen, weil der Einzelfall
> natürlich immer schlimm ist.
> </ZITAT>

> Es stellt sich somit die Frage weshalb auch und vor allem die Grünen so
> vehement Eingriffe in die Grundrechte der LWB einfordern ohne den
> Nachweis der Erforderlichkeit oder Effizienz zu erbringen und schon gar
> nicht die Verhältnismäßigkeit beachten.
> Die verdachtsunabhängigen und unangemeldeten Waffenkontrollen und die
> geplante Einführung des Nationalen Waffenregisters stellen zweifelsfrei
> schwere Eingriffe in das GG dar. Die Unverhältnismäßigkeit dieser
> Eingriffe ergibt sich aus der vernachlässigbaren
> Deliktrelevanz der Legalwaffen.
> Direkt darauf angesprochen argumentieren die Befürworter solcher
> Gesetze und Regelungen i.d.R. damit, dass jeder einzelne Tote schon zu
> viel sei. Und immer wieder wird auf die sogenannten Amokläufe von
> Winnenden und Erfurt verwiesen.
> Mit solchen Einzelfällen dürfen Eingriffe in die Grundrechte schon
> mit Rücksicht auf die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht
> begründet werden, da sonst Tür und Tor für jedweden Eingriff in die
> Gesetze durch jeden Einzelfall gegeben wäre.
> Herr Notz weist entsprechend darauf hin:
> <ZITAT>
> Wenn sie mit dem Einzelfall argumentieren, dann weicht sich alles auf.
> […] Der Einzelfall ist für den Gesetzgeber ein ganz, ganz schlechter
> Ratgeber. Sondern es geht auch einfach um belegbare Verbesserungen dann
> für die Sicherheit und Ähnliches. Sonst könnten sie eben alles
> rechtfertigen. […]. Aber es wäre eben ein unterm Strich
> unverhältnismäßiger Eingriff und deswegen muss man sich dieser Abwägung
> schon aussetzen, wenn man Grundrechte verteidigen will.
> </ZITAT>

> Deshalb darf man nicht einfach die Gesetzesänderungen und ganz
> besonders die Eingriffe in die Grundrechte hinnehmen, sondern muss
> diese verteidigen.
> Das erkennt auch Herr Notz:
> <ZITAT>
> […] es geht eben, wenn man ein Verfassungsstaat ist und Grundrechte
> hat, darum, diese auch zu verteidigen.
> </ZITAT>

> Wenn es um die Eingriffe in die Grundrechte im Kontext der
> Vorratsdatenhaltung geht sind sich wohl die Meisten einig, dass hier
> Grundrechte betroffen sind.
> Wenn man sich dieses Interview anhört oder durchliest und statt der
> Vorratsdatenhaltung den Waffenbesitz einsetz,t würden die meisten
> Mitmenschen ganz bestimmt an der geistigen
> Verfassung des Interviewten zweifeln.
> Warum nehmen denn viele Menschen und darunter auch viele Piraten die
> Eingriffe in die Grundrechte der LWB willentlich hin?
> Stehen wir als LWB außerhalb der Verfassung und dürfen wir die
> Grundrechte nicht in Anspruch nehmen?
> Das wäre imho sehr unpiratig!

> Grüße
> Volker









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