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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in das GG

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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[Ag-waffenrecht] Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in das GG


Chronologisch Thread 
  • From: tomalavr AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in das GG
  • Date: Fri, 23 Mar 2012 03:14:41 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Gestern habe ich auf der Fahrt zur Arbeit ein ineteressantes Interview im Radio gehört.
Offenbar erkennen auch manche Grünen an, dass Gesetze, besonders solche die in die Grundrechte eingreifen, sorgfältig überbedacht werden müssen und Freiheiten nicht unnötig beschnitten werden dürfen.
Nachfolgend einige Zitate aus einem Radiointerview vom DLF vom 22.03.2012 zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Interviewt wurde Konstantin von Notz (Grüne) Mitglied des Bundestags-Innenausschusses.
( http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1710390/ )


Herr Nötz erkennt als Jurist, dass bei Eingriffen in die Grundrechte diejenigen die solche Eingriffe befürworten den Nachweis der Wirksamkeit oder Effizienz erbringen müssen und zusätzlich die Verhältnismäßigkeit
berücksichtigt werden muss.

<ZITAT>
Es ist so, dass sozusagen nicht diejenigen, die einen Grundrechtseingriff dieser Schwere verhindern wollen, belegen müssen, dass die Vorratsdatenspeicherung ineffizient ist. Es muss vielmehr so sein, dass diejenigen, die einen solchen Eingriff wollen, belegen müssen, dass es zumindest effizient ist. Und dann muss man auch noch sehen, ob es verhältnismäßig ist. Aber genau dieser Beleg ist nicht erfolgt und mit Einzelfällen wie dem jetzt von Ihnen genannten, da kann man immer alle möglichen Eingriffe rechtfertigen, weil der Einzelfall natürlich immer schlimm ist.
</ZITAT>

Es stellt sich somit die Frage weshalb auch und vor allem die Grünen so vehement Eingriffe in die Grundrechte der LWB einfordern ohne den Nachweis der Erforderlichkeit oder Effizienz zu erbringen und schon gar nicht die Verhältnismäßigkeit beachten.
Die verdachtsunabhängigen und unangemeldeten Waffenkontrollen und die geplante Einführung des Nationalen Waffenregisters stellen zweifelsfrei schwere Eingriffe in das GG dar. Die Unverhältnismäßigkeit dieser Eingriffe ergibt sich aus der vernachlässigbaren
Deliktrelevanz der Legalwaffen.
Direkt darauf angesprochen argumentieren die Befürworter solcher Gesetze und Regelungen i.d.R. damit, dass jeder einzelne Tote schon zu viel sei. Und immer wieder wird auf die sogenannten Amokläufe von Winnenden und Erfurt verwiesen.
Mit solchen Einzelfällen dürfen Eingriffe in die Grundrechte schon mit Rücksicht auf die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht begründet werden, da sonst Tür und Tor für jedweden Eingriff in die Gesetze durch jeden Einzelfall gegeben wäre.
Herr Notz weist entsprechend darauf hin:
<ZITAT>
Wenn sie mit dem Einzelfall argumentieren, dann weicht sich alles auf. […] Der Einzelfall ist für den Gesetzgeber ein ganz, ganz schlechter Ratgeber. Sondern es geht auch einfach um belegbare Verbesserungen dann für die Sicherheit und Ähnliches. Sonst könnten sie eben alles rechtfertigen. […]. Aber es wäre eben ein unterm Strich unverhältnismäßiger Eingriff und deswegen muss man sich dieser Abwägung schon aussetzen, wenn man Grundrechte verteidigen will.
</ZITAT>

Deshalb darf man nicht einfach die Gesetzesänderungen und ganz besonders die Eingriffe in die Grundrechte hinnehmen, sondern muss diese verteidigen.
Das erkennt auch Herr Notz:
<ZITAT>
[…] es geht eben, wenn man ein Verfassungsstaat ist und Grundrechte hat, darum, diese auch zu verteidigen.
</ZITAT>

Wenn es um die Eingriffe in die Grundrechte im Kontext der Vorratsdatenhaltung geht sind sich wohl die Meisten einig, dass hier Grundrechte betroffen sind.
Wenn man sich dieses Interview anhört oder durchliest und statt der Vorratsdatenhaltung den Waffenbesitz einsetz,t würden die meisten Mitmenschen ganz bestimmt an der geistigen
Verfassung des Interviewten zweifeln.
Warum nehmen denn viele Menschen und darunter auch viele Piraten die Eingriffe in die Grundrechte der LWB willentlich hin?
Stehen wir als LWB außerhalb der Verfassung und dürfen wir die Grundrechte nicht in Anspruch nehmen?
Das wäre imho sehr unpiratig!

Grüße
Volker








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