Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in das GG

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in das GG


Chronologisch Thread 
  • From: laszloboehm AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in das GG
  • Date: Fri, 23 Mar 2012 04:30:09 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hi!
 
deine letzte Frage habe ich anderswo auch schon gestellt. LBW werden von den Segnungen der Bürgerrechte und deren Verteidigung gerne auch von denen ausgeschlossen, die an anderer Stelle eben für letztere wehement eintreten. Hoffentlich helfen da die vielbeschworenen Fakten....
 
Gruß
 
Laszlo


-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: tomalavr <tomalavr AT aol.com>
An: ag-waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Fr, 23 Mrz 2012 8:14 am
Betreff: [Ag-waffenrecht] Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in das GG

Gestern habe ich auf der Fahrt zur Arbeit ein ineteressantes Interview 
im Radio gehört.
Offenbar erkennen auch manche Grünen an, dass Gesetze, besonders solche 
die in die Grundrechte eingreifen, sorgfältig überbedacht werden müssen 
und Freiheiten nicht unnötig beschnitten werden dürfen.
Nachfolgend einige Zitate  aus einem Radiointerview vom DLF vom 
22.03.2012 zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Interviewt wurde 
Konstantin von Notz (Grüne) Mitglied des Bundestags-Innenausschusses.
( http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1710390/ )


Herr Nötz erkennt als Jurist, dass bei Eingriffen in die Grundrechte 
diejenigen die solche Eingriffe befürworten den Nachweis der 
Wirksamkeit oder Effizienz erbringen müssen und zusätzlich die 
Verhältnismäßigkeit
berücksichtigt werden muss.

<ZITAT>
Es ist so, dass sozusagen nicht diejenigen, die einen 
Grundrechtseingriff dieser Schwere verhindern wollen, belegen müssen, 
dass die Vorratsdatenspeicherung ineffizient ist. Es muss vielmehr so 
sein, dass diejenigen, die einen solchen Eingriff wollen, belegen 
müssen, dass es zumindest effizient ist. Und dann muss man auch noch 
sehen, ob es verhältnismäßig ist. Aber genau dieser Beleg ist nicht 
erfolgt und mit Einzelfällen wie dem jetzt von Ihnen genannten, da kann 
man immer alle möglichen Eingriffe rechtfertigen, weil der Einzelfall 
natürlich immer schlimm ist.
</ZITAT>

Es stellt sich somit die Frage weshalb auch und vor allem die Grünen so 
vehement Eingriffe in die Grundrechte der LWB einfordern ohne den 
Nachweis der Erforderlichkeit oder Effizienz zu erbringen und schon gar 
nicht die Verhältnismäßigkeit beachten.
Die verdachtsunabhängigen und unangemeldeten Waffenkontrollen und die 
geplante Einführung des Nationalen Waffenregisters stellen zweifelsfrei 
schwere Eingriffe  in das GG dar. Die Unverhältnismäßigkeit dieser 
Eingriffe ergibt sich aus der vernachlässigbaren
Deliktrelevanz der Legalwaffen.
Direkt darauf angesprochen argumentieren die Befürworter solcher 
Gesetze und Regelungen i.d.R. damit, dass jeder einzelne Tote schon zu 
viel sei. Und immer wieder wird auf die sogenannten Amokläufe von 
Winnenden und Erfurt verwiesen.
Mit solchen  Einzelfällen dürfen  Eingriffe in die Grundrechte schon 
mit Rücksicht auf die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht 
begründet werden, da sonst Tür und Tor für jedweden Eingriff in die 
Gesetze durch  jeden Einzelfall gegeben wäre.
Herr Notz weist entsprechend darauf hin:
<ZITAT>
Wenn sie mit dem Einzelfall argumentieren, dann weicht sich alles auf. 
[…] Der Einzelfall ist für den Gesetzgeber ein ganz, ganz schlechter 
Ratgeber. Sondern es geht auch einfach um belegbare Verbesserungen dann 
für die Sicherheit und Ähnliches. Sonst könnten sie eben alles 
rechtfertigen. […]. Aber es wäre eben ein unterm Strich 
unverhältnismäßiger Eingriff und deswegen muss man sich dieser Abwägung 
schon aussetzen, wenn man Grundrechte verteidigen will.
</ZITAT>

Deshalb darf man nicht einfach die Gesetzesänderungen und ganz 
besonders die Eingriffe in die Grundrechte hinnehmen, sondern muss 
diese verteidigen.
Das erkennt auch Herr Notz:
<ZITAT>
[…] es geht eben, wenn man ein Verfassungsstaat ist und Grundrechte 
hat, darum, diese auch zu verteidigen.
</ZITAT>

Wenn es um die Eingriffe in die Grundrechte im Kontext der 
Vorratsdatenhaltung geht sind sich wohl die Meisten einig, dass hier 
Grundrechte betroffen sind.
Wenn man sich dieses Interview anhört oder durchliest und statt der 
Vorratsdatenhaltung den Waffenbesitz einsetz,t würden die meisten 
Mitmenschen ganz bestimmt an der geistigen
Verfassung des Interviewten zweifeln.
Warum nehmen denn viele Menschen und darunter auch viele Piraten die 
Eingriffe in die Grundrechte der LWB willentlich hin?
Stehen wir als LWB außerhalb der Verfassung und dürfen wir  die 
Grundrechte nicht in Anspruch nehmen?
Das wäre imho sehr unpiratig!

Grüße
Volker




-- 
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang