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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in das GG

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in das GG


Chronologisch Thread 
  • From: Holger Deussen <holger AT bestattungen-deussen.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in das GG
  • Date: Fri, 23 Mar 2012 08:49:38 +0100 (CET)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Das ist ja sowas von hervorragend!

Sollte das nicht bei

waffen-online.de
waffen-welt.de
gun-forum.de
...

posten?


Mit freundlichen Grüßen

Holger Deussen

Bestattungen Deussen
Geschwister Deussen Bestattungen oHG
Geilenkirchener Straße 438
D - 52134 Herzogenrath

Fon +49 (0) 2406 6071
Fax +49 (0) 2406 64125

email: info AT bestattungen-deussen.de
web: www.bestattungen-deussen.de


Amtsgericht Aachen HRA 4241
Gerichtsstand: Aachen


Von: tomalavr AT aol.com
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: Freitag, 23. März 2012 08:14:41
Betreff: [Ag-waffenrecht] Erfordernis und  Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in das GG

Gestern habe ich auf der Fahrt zur Arbeit ein ineteressantes Interview
im Radio gehört.
Offenbar erkennen auch manche Grünen an, dass Gesetze, besonders solche
die in die Grundrechte eingreifen, sorgfältig überbedacht werden müssen
und Freiheiten nicht unnötig beschnitten werden dürfen.
Nachfolgend einige Zitate  aus einem Radiointerview vom DLF vom
22.03.2012 zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Interviewt wurde
Konstantin von Notz (Grüne) Mitglied des Bundestags-Innenausschusses.
( http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1710390/ )


Herr Nötz erkennt als Jurist, dass bei Eingriffen in die Grundrechte
diejenigen die solche Eingriffe befürworten den Nachweis der
Wirksamkeit oder Effizienz erbringen müssen und zusätzlich die
Verhältnismäßigkeit
berücksichtigt werden muss.

<ZITAT>
Es ist so, dass sozusagen nicht diejenigen, die einen
Grundrechtseingriff dieser Schwere verhindern wollen, belegen müssen,
dass die Vorratsdatenspeicherung ineffizient ist. Es muss vielmehr so
sein, dass diejenigen, die einen solchen Eingriff wollen, belegen
müssen, dass es zumindest effizient ist. Und dann muss man auch noch
sehen, ob es verhältnismäßig ist. Aber genau dieser Beleg ist nicht
erfolgt und mit Einzelfällen wie dem jetzt von Ihnen genannten, da kann
man immer alle möglichen Eingriffe rechtfertigen, weil der Einzelfall
natürlich immer schlimm ist.
</ZITAT>

Es stellt sich somit die Frage weshalb auch und vor allem die Grünen so
vehement Eingriffe in die Grundrechte der LWB einfordern ohne den
Nachweis der Erforderlichkeit oder Effizienz zu erbringen und schon gar
nicht die Verhältnismäßigkeit beachten.
Die verdachtsunabhängigen und unangemeldeten Waffenkontrollen und die
geplante Einführung des Nationalen Waffenregisters stellen zweifelsfrei
schwere Eingriffe  in das GG dar. Die Unverhältnismäßigkeit dieser
Eingriffe ergibt sich aus der vernachlässigbaren
Deliktrelevanz der Legalwaffen.
Direkt darauf angesprochen argumentieren die Befürworter solcher
Gesetze und Regelungen i.d.R. damit, dass jeder einzelne Tote schon zu
viel sei. Und immer wieder wird auf die sogenannten Amokläufe von
Winnenden und Erfurt verwiesen.
Mit solchen  Einzelfällen dürfen  Eingriffe in die Grundrechte schon
mit Rücksicht auf die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht
begründet werden, da sonst Tür und Tor für jedweden Eingriff in die
Gesetze durch  jeden Einzelfall gegeben wäre.
Herr Notz weist entsprechend darauf hin:
<ZITAT>
Wenn sie mit dem Einzelfall argumentieren, dann weicht sich alles auf.
[…] Der Einzelfall ist für den Gesetzgeber ein ganz, ganz schlechter
Ratgeber. Sondern es geht auch einfach um belegbare Verbesserungen dann
für die Sicherheit und Ähnliches. Sonst könnten sie eben alles
rechtfertigen. […]. Aber es wäre eben ein unterm Strich
unverhältnismäßiger Eingriff und deswegen muss man sich dieser Abwägung
schon aussetzen, wenn man Grundrechte verteidigen will.
</ZITAT>

Deshalb darf man nicht einfach die Gesetzesänderungen und ganz
besonders die Eingriffe in die Grundrechte hinnehmen, sondern muss
diese verteidigen.
Das erkennt auch Herr Notz:
<ZITAT>
[…] es geht eben, wenn man ein Verfassungsstaat ist und Grundrechte
hat, darum, diese auch zu verteidigen.
</ZITAT>

Wenn es um die Eingriffe in die Grundrechte im Kontext der
Vorratsdatenhaltung geht sind sich wohl die Meisten einig, dass hier
Grundrechte betroffen sind.
Wenn man sich dieses Interview anhört oder durchliest und statt der
Vorratsdatenhaltung den Waffenbesitz einsetz,t würden die meisten
Mitmenschen ganz bestimmt an der geistigen
Verfassung des Interviewten zweifeln.
Warum nehmen denn viele Menschen und darunter auch viele Piraten die
Eingriffe in die Grundrechte der LWB willentlich hin?
Stehen wir als LWB außerhalb der Verfassung und dürfen wir  die
Grundrechte nicht in Anspruch nehmen?
Das wäre imho sehr unpiratig!

Grüße
Volker




--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




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