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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Sonstiges Material zur Information

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Sonstiges Material zur Information


Chronologisch Thread 
  • From: Katja Triebel <katja AT triebel.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Sonstiges Material zur Information
  • Date: Mon, 27 Feb 2012 10:09:13 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Tux-id: 1330334032-13817

Der Staat war bisher, was Vereinswaffen anging, sehr restriktiv.
Es sollen nur Waffen für Neumitglieder bevorratet werden, jedoch keine
Läger aufgebaut werden. Die Vereine kommen z.B. in Berlin
richtig in Erklärungsnot, wenn sie eine neue Vereinswaffen beantragen.

Ich denke, die Zentralläger und der nicht zu 100% kontrollierbare
Zugriff sind gerechtfertigte Sicherheitsbedenken für zuviele
Vereinswaffen.

In NRW ist augenblicklich ein Verein in der Bredouille, bei dem dies
locker gehandhabt wurde. Der hat 98 Vereinswaffen bei nur 200 Mitgliedern.
Die Behörden wollen nun, dass er Waffen vertickt, da diese Menge nicht
okay ist. (BTW: in NRW sind die grün-roten an der Regierung)

Was in Bremen abgeht, entbehrt jedweder Sicherheitslage und ist nicht
kongruent mit den anderen Bundeslländern (ausser BW).


Mit freundlichen Grüssen

Katja Triebel

mailto:katja AT triebel.de




Guten Tag tomalavr AT aol.com,

am Montag, 27. Februar 2012 um 00:01 schrieben Sie:

> Dann braucht es in nicht allzu ferner Zukunft nur noch eine  WBK
> (Waffenbenutzungskarte)?
> Mit der Waffenbenutzungskarte erwerbe ich eine Waffe die ich meinem Verein
> überlasse, um
> sie anschliessend auszuleihen? Und wenn ich den Verein wechseln möchte?
> Wird dann die
> Waffe auf den neuen Verein umgetragen? Interessante Lösung...

> Sollte die Waffensteuer tatsächlich eingeführt werden könnte ich wetten,
> dass dann bald
> um die Sicherheit besorgte Politiker die Waffensteuer für die Vereine
> einfordern.
>  










> -----Ursprüngliche Mitteilung-----
> Von: AdrianB <AdrianB AT news.piratenpartei.de>
> An: ag-waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
> Verschickt: So, 26 Feb 2012 11:40 pm
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Sonstiges Material zur Information





> volker t. schrieb:
>> Da stellt sich mir nur die Frage wie man in Zukunft an Wettkämpfen
>> ausserhalb des Heimatvereins teilnehmen kann, wenn die Waffe zukünftig
>> dem Verein gehört und ich selbst die Waffe nicht mehr in meiner WBK
>> eingetragen habe. Darf der Verin mir die Waffe überlassen? Darf ich die
>> Waffe transprotieren?

> Ja es geht.
> Bei der zeitlich begrenzten Überlassung einer meldepflichtigen
> Schusswaffe (maximal ein Monat) müssen sowohl der Leihgeber als auch der
> Leihnehmer über einen schriftlichen Nachweis der Übergabe verfügen.

> Grüße
> Adrian





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