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ag-umwelt - Re: [Ag-umwelt] Erdgas als Kraftstoff - Steuerermäßigung verlängern

ag-umwelt AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ag-umwelt mailing list

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Re: [Ag-umwelt] Erdgas als Kraftstoff - Steuerermäßigung verlängern


Chronologisch Thread 
  • From: Gunnar Kaestle <gunnar.kaestle AT gmx.net>
  • To: AG Umwelt <ag-umwelt AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: Energiepolitik NDS <nds-ag-energiepolitik AT lists.piratenpartei.de>, AG Wirtschaft <ag-wirtschaft AT lists.piratenpartei.de>, AG Energiepolitik <energie_und_infrastruktur AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-umwelt] Erdgas als Kraftstoff - Steuerermäßigung verlängern
  • Date: Fri, 10 Aug 2012 13:14:05 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-umwelt>
  • List-id: <ag-umwelt.lists.piratenpartei.de>

René Heinig schrieb:
Erdgas und Autogas sind jetzt schon kostengünstiger, wodurch eine
staatliche Förderung für mich keinen wirklichen Sinn ergibt.

Erdgas und Autogas sind deswegen kostengünstiger, weil es bis 2018 eine Energiesteuerermäßigung gibt. Die Autos sind in der Anschaffung teuerer. Weil 2018 nicht mehr weit ist, nur noch 6 Jahre, geht der Absatz von Gasautos zurück. Würdest Du einen Diesel kaufen, wenn Du annehmen müsstest, das in zwei Jahren Diesel rund 10-15 ct mehr kostet als Benzin? Ohne den Steuereffekt ist Diesel ab Raffinerie teurer.

Im Grunde hat man aber 2 Möglichkeiten das Kostenverhältnis zu
verändern, also so dass Gas besser wird, entweder man subventioniert
eben Gas oder man streicht die Subventionen für Agrosprit (E10), für
mich liegt da eigtl. klar auf der Hand für welche der beiden Varianten
ich mich entscheide.

Das Ziel von E10 ist ja schon auf E5 gesenkt worden, weil man gemerkt hat, wie schlecht der Erntefaktor (1,5) bei dieser Ackernutzungsvariante ist. Biogasanlagen kommen auf rund 6.
Erntefaktoren unter 1 (manche Ethanolanbauregion in den USA) kann man sich nur leisten, wenn man irgendwo deutlichen Überschuss hat und dringend eine bestimmte Energiedarreichungsform braucht, z.B. im Flugverkehr.

Gruß,
Gunnar


Am 07.08.2012 09:51, schrieb Gunnar Kaestle:
Hallo,

neben den verbrennungs- und damit abgastechnischen Vorteilen von
Erdgas sowie den spezifisch geringeren CO2-Emissionen sehe ich darin
vor allem auch eine Ausweichmöglichkeit in Bezug auf die
Peak-Oil-Klemme. Um das Henne-Ei Problem bei der Tankstellendichte zu
verringern, sollte Erdgas weiterhin als preislich attraktiver
Kraftstoff punkten.

In Bezug auf ein Autoleben von rund 10 Jahren braucht man m.E. für die
Investitionsentscheidung die Gewissheit, damit keinen Fehlgriff getan
zu haben. Es mag ein Grund sein, dass der Absatz von Erdgas +
Flüssiggasautos im letzten Jahr auf rund 10.000 Stück [1] gefallen
ist, dass in 6 Jahren der ermäßigte Steuersatz ausläuft. Nachwievor
ist das für Automobilhersteller keine Serienproduktion, sondern
bestenfalls eine Kleinserie mit entsprechend hohen Stückkosten.

* Daher wäre mein Vorschlag, die Energiesteuerreduzierung gemäß §2(2)*
* EnergieStG [2] um vier Jahre bis Ende 2022 zu verlängern. Was*
* haltet ihr davon?*

Italien hat aufgrund der weitaus höheren Dichte von Gasautos, ggf.
viel weniger Schwierigkeiten sich vom Öl zu emanzipieren, weil auch
die ganze Kette an Tankestellen, Werkstätten, Zuliefern auf dieses
Fahrzeug-Segment besser eingestellt ist. Gewiss, auch Erdgas ist
endlich und der Peak wird in den 2030er Jahren erwartet, aber als
Technologie ist es im Transportsektor jetzt verfügbar und kann relativ
leicht hochskaliert werden.

Es spricht auch nichts dagegen, in Zukunft Plugin-Hybride zu bauen,
die mit einem Range-Extender auf Erdgasbasis kombiniert werden. Das
bedeutet für mich, dass der Erdgasantrieb keine Einbahnstraße ist,
insbesondere wenn das Methan in 2050 aus Biogasanlagen, BM-Vergasern
(Bio-SNG) und Wind-Elektrolyseuren kommen soll.

Mit Clausthaler Glückauf,

Gunnar


[1]
http://www.kba.de/cln_030/nn_124384/DE/Statistik/Fahrzeuge/Neuzulassungen/EmissionenKraftstoffe/2011__n__herkoemmliche__antriebe__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/2011_n_herkoemmliche_antriebe_pdf.pdf

[2] http://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__2.html

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