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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X )

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X )


Chronologisch Thread 
  • From: PolitPiratNRW <PolitPiratNRW AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X )
  • Date: Thu, 26 Apr 2012 18:44:42 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


milton2011 schrieb:
PolitPiratNRW schrieb:
Patrik74 schrieb:
PolitPiratNRW schrieb:
Ahoi Patrik !

Abschreibungsmodelle sind nicht transparent und schlecht einzuschätzen und schlecht nachprüfbar (Beispiel Briefmarken: tatsächlich geschäftlich oder privat gebraucht ?)

Bei den Briefmarken handelt es sich nicht um "Abschreibungen", daher ist es ein völlig ungeeignetes Beispiel. Was du meinst sind Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. In den allermeisten Fällen ist es recht eindeutig, ob es sich um betrieblichen Aufwand handelt oder nicht. Willst du etwa Betrieben verbieten ihre Betriebsausgaben in Abzug zum Umsatz zu bringen, sprich den Umsatz und nicht den Gewinn besteuern?

Ahoi Patrik !

Ich mache einen Vorschlag zur Unternehmensbesteuerung, die meiner Meinung nach in der Verfahrensweise völlig abgeändert werden muss:

1)
Internationale Unternehmen müssen nach internationalem Standart eine Bilanz aufstellen. Das wird auch so einheitlich in Deutschland getan. Die GmbHs (ggf. ist hier das GmbH-Gesetz zu ändern) sollten diesem Standart folgen. Damit haben alle Vertragspartner mit einem Unternehmen die gleichen Vorraussetzung in Sachen Bilanz.

2)
Zur Besteuerung des Gewinns:
Was mich bisweilen stört ist die völlige Undurchsichtigkeit der Besteuerung der Gewinne der Unternehmen. Dazu möchte ich folgenden Vorschlag machen:
Ein Auftraggeber vergibt einen Auftrag an ein Unternehmen. Im Vertrag - wie er auch immer nach den zahlreichen Vertragsarten gestaltet sein mag - , enthält u. a. auch Hinweise auf das Material, was verwendet werden soll, und vor allem die Gesamtauftragssumme - und nun neu ! Diese Summe ist dem zuständigen Finanzamt (Konto: Steuernummer Auftraggeber) bei Vertragsabschluss vorab zu melden ! Desgleichen gilt, wenn sich abzeichnet, dass die Auftragssumme sich erhöhen oder senken wird, oder wenn der Auftrag zurück gezogen wird.
Ist der Auftrag erteilt, stellt der Auftragnehmer den Auftrag fertig (oder Teilaufträge), und er listet hierzu in aller Regel Lohn und Material auf.
Jetzt die Änderung:
Mit der Endrechnung (Teilrechnung) an den Kunden wird - zusätzlich - für das Finanzamt die sich ergebene Auftragssumme (Teilauftragssumme) genannt, abzüglich der Gesamtlohnkosten und Gesamtmaterialkosten, sodass sich der Gewinn (Teilgewinn) für das Finanzamt erschließt. Zeitlich gesehen überweist das Unternehmen alle anfallenden Steuern mit dieser Rechnung (Teilrechnung), die mit diesem Gewinn zu diesem Zeitpunkt erzielt worden sind.

3)
Das hat den Vorteil, dass das Finanzamt ständig einen Anhaltspunkt hat, ob einen Unternehmen - aus völlig ungeklärten Gründen - plötzlich Miese einfährt (Insolvenzbetrug, Insolvenzverschleppung).
Auch diese Ausnahmezustände fallen alle Weg, weil das Unternehmen Gewinn erzielen muss, und das macht es nur mit dem geringst möglichen Aufwand. Derzeit ist es aber so, dass jedes Unternehmen mit allerlei Steuertricks den Gewinn beim Finanzamt gemindert gesehen haben will, was in aller Regel dazu führt, dass Dinge in den Gewinn reingerechnet werden, die dort nichts zu suchen haben (=> Steuerstreitigkeiten vor dem Gerichten), - wegen der Überforderung im Finanzamt und auch auf der Schiene Klüngelei und Kumpernei winken die Finanzämter solcher Mogeleien regelmäßig durch => Steuerausfall.

Liebe Grüße
PolitPiratNRW

PolitPirat,
aber Gewinnbesteuerung ist Käse, da wird der Staat nur betrogen. Man versteuert einfach den Mehrwert :

1. Der Mehrwertsteuervorabzug entfernt durch die Belege die Lieferanten aus dem Umsatz und bestimmt den Mehrwert.
2. Ein Einkommensteuervorabzug entfernt durch Lohnzettel die Arbeitnehmer aus dem Mehrwert und bestimmt das Unternehmenseinkommen.
3. Das Unternehmen versteuert das Einkommen genauso wie die Arbeitnehmer ihre Löhne.

Ahoi !

Auch gut. Hauptsache, dass erst mal diese ganzen Ausnahmetatbestände als versteckte und staatliche legalisierte Steuerhinterziehung vom Tisch kommt.

Was mir an meinem Vorschlag besser gefällt, ist, dass das Finanzamt eine Kontrolle über den laufenden Gewinn des Unternehmens hat, und somit das Begehen der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung oder des Insolvenzbetrugs besser entgegen gewirkt werden kann (derzeit gehen zig-Milliarden Euro auf diesem Weg verloren).

Überhaupt sehe ich im derzeitigen Insolvenzrecht für Unternehmen die Möglichkeit die Verluste auf den Staat oder anderswo ganz einfach weg zu schieben. Eine Abänderung des Insolvenzrechts für Unternehmen erscheint mir unerlässlich.

Liebe Grüße
PolitPiratNRW

Liebe Grüße
PolitPiratNRW




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