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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X )

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X )


Chronologisch Thread 
  • From: PolitPiratNRW <PolitPiratNRW AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X )
  • Date: Fri, 27 Apr 2012 20:46:26 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Andreas1964 schrieb:
PolitPiratNRW schrieb:
...
Ich mache einen Vorschlag zur Unternehmensbesteuerung, die meiner Meinung nach in der Verfahrensweise völlig abgeändert werden muss:
...
2)
Zur Besteuerung des Gewinns:
Was mich bisweilen stört ist die völlige Undurchsichtigkeit der Besteuerung der Gewinne der Unternehmen. Dazu möchte ich folgenden Vorschlag machen:
Ein Auftraggeber vergibt einen Auftrag an ein Unternehmen. Im Vertrag - wie er auch immer nach den zahlreichen Vertragsarten gestaltet sein mag - , enthält u. a. auch Hinweise auf das Material, was verwendet werden soll, und vor allem die Gesamtauftragssumme - und nun neu ! Diese Summe ist dem zuständigen Finanzamt (Konto: Steuernummer Auftraggeber) bei Vertragsabschluss vorab zu melden ! Desgleichen gilt, wenn sich abzeichnet, dass die Auftragssumme sich erhöhen oder senken wird, oder wenn der Auftrag zurück gezogen wird.
Ist der Auftrag erteilt, stellt der Auftragnehmer den Auftrag fertig (oder Teilaufträge), und er listet hierzu in aller Regel Lohn und Material auf.
Jetzt die Änderung:
Mit der Endrechnung (Teilrechnung) an den Kunden wird - zusätzlich - für das Finanzamt die sich ergebene Auftragssumme (Teilauftragssumme) genannt, abzüglich der Gesamtlohnkosten und Gesamtmaterialkosten, sodass sich der Gewinn (Teilgewinn) für das Finanzamt erschließt. Zeitlich gesehen überweist das Unternehmen alle anfallenden Steuern mit dieser Rechnung (Teilrechnung), die mit diesem Gewinn zu diesem Zeitpunkt erzielt worden sind.
...

Lieber PolitPirat,

wenn ich Deinen Punkt richtig verstehe, gehst Du davon aus, dass
a) Unternehmen ihren Gewinn /je (Teil-)Auftrag/ /genau/ bestimmen können und
b) sie dabei weniger tricksen können als bei der heutigen Besteuerung des Gesamtgewinns nach Jahresabschluss

Wie bestimmst Du eigentlich den Gewinn pro Auftrag? Sagen wir mal bei einem HighTech-Maschinenbauunternehmen. Hast Du selbst jemals versucht, den /exakten/ (nicht nur näherungsweisen) Gewinn für genau einen Auftrag eines solchen Unternehmens zu bestimmen? Wenn Du das ohne sehr pauschale Gemeinkostenzuschläge und trotzdem ohne extreme Erbsenzählerei schaffst, kannst Du Dich bei mir Unternehmensberater bewerben.

Beste Grüße
Andreas

Ahoi Andreas !

Nun ... einen Gewinn im vorhinein zu bestimmen, das geht nicht und hatte ich auch so nicht im Sinn. Ich gehe auch (als Vision) davon aus, dass bereits alle Steuerabschreibungsmodelle, alle Steuervergünstigungen, und alle Subventionsmodelle nicht mehr bestehen, weil der Wegfall zur Finanzierung andere Dinge (z. B. bedingungsloses Grundeinkommen) genutzt werden können (ist für mich unabdingbare Vorraussetzung). Ich vereinfache jetzt zum besseren Verständnis auf 1 Auftrag:
Anfänglich kann nur die Auftragssumme als "Brutto-Gewinn" genannt werden. Im Verlauf der Auftragsabwicklungen können selbstverständlich Veränderungen auftreten, die den "Brutto-Gewinn" höher ausfallen lassen oder gar absenken, das wäre dann dem Finanzamt - elektronisch - auf das "Steuerkonto" zu melden. Unternehmen machen Gewinne, demnach muss sich aus der Differenz vom "Brutto-Gewinn" - Lohnkosten - Materialkosten - Fix-Kosten ein Gewinn erzielt worden sein. Entscheidend ist also die Endabrechnung eines Auftrages (hier vereinfacht 1 Auftrag). 1 Auftrag lässt sich aber auch in Teilaufträge “zerlegen” (siehe Subunternehmer).

Um beim Maschinenbau zu bleiben, dann verstehe ich in meinem Konzept unter "Material" alle Maschinenbauteile für diese auszuliefernde Maschine, - aber nicht Kugelschreiber, Briefmarken, Dienstwagen, Benzinrechnung für den Dienstwagen, PCs, Friseur, usw. - .
Unter Fix-Kosten verstehe ich Miete/Pacht für die Gewerberäumlichkeiten, Versicherung für die Gewerberäume, Versicherung für die Angestellten (Berufsgenossenschaften), also Kosten, die sich EINDEUTIG der Unternehmenstätigkeit bzw. dem Auftrag zuordnen lassen.
Alles was ZWEIDEUTIG ist, ist nicht vom "Brutto-Gewinn" abzuziehen.

Deswegen ist auch die Ausmistung von Steuergesetzen, Subventionsmöglichkeiten, Steuerabschreibungsmodellen, Steuervergünstigungen, usw. , vorrangig, damit überhaupt eine EINDEUTIGKEIT zur Besteuerung entstehen kann. Ein gewisses Mogeln wird sich nicht verhindern lassen. Derzeit haben wir die gesetzlich geregelte Steuerhinterziehung, und das kann nicht richtig sein.

Liebe Grüße
PolitPiratNRW




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