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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X )

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X )


Chronologisch Thread 
  • From: Andreas1964 <Andreas1964 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X )
  • Date: Fri, 27 Apr 2012 18:47:57 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


PolitPiratNRW schrieb:
...
Ich mache einen Vorschlag zur Unternehmensbesteuerung, die meiner Meinung nach in der Verfahrensweise völlig abgeändert werden muss:
...
2)
Zur Besteuerung des Gewinns:
Was mich bisweilen stört ist die völlige Undurchsichtigkeit der Besteuerung der Gewinne der Unternehmen. Dazu möchte ich folgenden Vorschlag machen:
Ein Auftraggeber vergibt einen Auftrag an ein Unternehmen. Im Vertrag - wie er auch immer nach den zahlreichen Vertragsarten gestaltet sein mag - , enthält u. a. auch Hinweise auf das Material, was verwendet werden soll, und vor allem die Gesamtauftragssumme - und nun neu ! Diese Summe ist dem zuständigen Finanzamt (Konto: Steuernummer Auftraggeber) bei Vertragsabschluss vorab zu melden ! Desgleichen gilt, wenn sich abzeichnet, dass die Auftragssumme sich erhöhen oder senken wird, oder wenn der Auftrag zurück gezogen wird.
Ist der Auftrag erteilt, stellt der Auftragnehmer den Auftrag fertig (oder Teilaufträge), und er listet hierzu in aller Regel Lohn und Material auf.
Jetzt die Änderung:
Mit der Endrechnung (Teilrechnung) an den Kunden wird - zusätzlich - für das Finanzamt die sich ergebene Auftragssumme (Teilauftragssumme) genannt, abzüglich der Gesamtlohnkosten und Gesamtmaterialkosten, sodass sich der Gewinn (Teilgewinn) für das Finanzamt erschließt. Zeitlich gesehen überweist das Unternehmen alle anfallenden Steuern mit dieser Rechnung (Teilrechnung), die mit diesem Gewinn zu diesem Zeitpunkt erzielt worden sind.
...

Lieber PolitPirat,

wenn ich Deinen Punkt richtig verstehe, gehst Du davon aus, dass
a) Unternehmen ihren Gewinn /je (Teil-)Auftrag/ /genau/ bestimmen können und
b) sie dabei weniger tricksen können als bei der heutigen Besteuerung des Gesamtgewinns nach Jahresabschluss

Wie bestimmst Du eigentlich den Gewinn pro Auftrag? Sagen wir mal bei einem HighTech-Maschinenbauunternehmen. Hast Du selbst jemals versucht, den /exakten/ (nicht nur näherungsweisen) Gewinn für genau einen Auftrag eines solchen Unternehmens zu bestimmen? Wenn Du das ohne sehr pauschale Gemeinkostenzuschläge und trotzdem ohne extreme Erbsenzählerei schaffst, kannst Du Dich bei mir Unternehmensberater bewerben.

Beste Grüße
Andreas




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