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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten


Chronologisch Thread 
  • From: aloa5 <aloa5 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten
  • Date: Wed, 28 Dec 2011 12:59:15 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


CAP schrieb:
Pack auf die 800 Euro noch den AG-Anteil und die LsSt drauf und setze das in Verhältnis zu den 280 Euro Mehrverdienst. Dann sieht Dein monetärer Grenzanreiz miserabel aus.
Sehe ich nicht so. Der Arbeitnehmer hat den Anreiz 280 Euro - no more no less.

Was die Arbeitgeber-Kosten angeht ist Spielraum vorhanden. Die LsSt war nicht für ein Mindestlohn-Konzept gedacht. implementiert man den Mindestlohn kann man das "V" im Prinzip ab dem Mindestlohn-Punkt aufgeben, da alle Bruttolöhne darunter nur noch Teilzeitarbeiten darstellen, also Lohnderivate sind. Dann wäre ein Lohn von 800 Euro halbtags im Sinne der LsSt dann 1600 Euro Brutto und damit nur bei 2%. Die Summe aus 14,5%SV und 2% LsSt damit 16,5% und rd. 3,5% unter den heutigen Kosten.

Höherer Nettolohn und niedrigere Arbeitgeberkosten - wo läge das Anreizproblem für einen der Beiden?

Und es bleibt immer noch die Frage, wieviele Menschen hier aus der abhängigen Beschäftigung in die Selbstständigkeit gedrängt werden, wo keine LsSt, keine prozentuale Sozialabgabe und kein Mindestlohn die Arbeitgeberkosten hoch drücken.

Der Mindestlohn soll bei 6,53 Euro Brutto liegen. Die Kosten dafür liegen bei 6,53 + 14,5% SV (20% bisher ./. 5,5 ersetzt) zzgl. LsSt von sagen wir 2%, also 16,5%. Das sind 7,60 Euro Kosten. Ziehe ich die heutigen 20% ab läge der vergleichbare Bruttolohn aus heutiger Sicht bei 6,10 Euro. Es wird nicht sonderlich viel Arbeitsplätze geben welche heute einen Lohn unter diesem Wert zahlen - also wird nichts nach oben gedrückt und es besteht auch kein Druck zur Selbstständigkeit.

Im Gegenteil, sowohl durch die niedrigeren Kosten im Bereich bis etwa 2500 Euro als auch durch den höheren Nettolohn sinkt der Druck. ich kann nicht erkennen wo Du einen steigenden Druck ausmachen willst.

aloa5 schrieb:
2. Wie verhalten sich 60% Anrechnungssatz, Einkommenssteuer und Sozialabgaben miteinander?
Da bestehen keine Wechselwirkungen, da die Einkommensteuer aktuell bei o.g. 800 Euro Brutto keine Rolle spielt und der Sozialabgabensatz unverändert bleibt (niedriger als heute).
Wir dürften wie auch heute einen nahezu nicht vorhandenen monetären Grenzanreiz im unteren Einkommensbereich haben.
Er liegt wesentlich höher als heute, jedenfalls nicht schlechter. Und das bei verbesserten Rahmenbedingungen. Man darf nicht vergessen das das Szenario auf mehr Konsum/Nettolohn abzielt und damit die Nachfrage nach Arbeit konsumseitig aufgestockt werden soll. Dazu reicht es aus Angebotsseitig mindestens den status quo zu halten. Der wird nicht nur gehalten sondern verbessert im kompletten Bereich bis 2500 Euro Brutto. Vielleicht(!) nicht für Teilzeitkräfte im Kombilohn-Bereich wo es nur gehalten wird. Aber das ist nicht relevant.

Es ist kein klassisches Kombilohn-Modell welches darauf abzielt die Lohnkosten im untersten Bereich weiter nach unten zu drücken (aufzufüllen). Wenn es in der Breite nach unten geht und neben den höheren Nettolöhnen auch alle Arbeitgeber bis 2500 Euro Bruttolöhnen weniger zahlen müssen ergibt das neue Kaufkraft/Angebots-Gleichgewicht auch ein höheres Mindest-Lohnniveau. Anstatt die Lohnkosten weiter zu senken wird dadurch der Konsum für andere "Preisklassen" erweitert. Statt 4-Euro-Jobs zu erzeugen erzeugt man auf diese Weise die Nachfrage nach zusätzlichen 6,50 Euro-Jobs.


aloa5 schrieb:
3. Welche Wechselwirkungen haben 60% Anrechnungssatz und Lohnsummenausgleichssteuer miteinander?
Würde mir spontan jetzt keine relevante Wechselwirkung einfallen. Es würde in der Gleitzone der Verrechnung eine etwas höhere LsSt anfallen als wenn man sich im Optimalbereich bewegen würde. Das drückt dann etwas die SV-Beiträge insgesamt, aber eher nicht übermäßig. Durch den Mindestlohn entfallen niedrigere Löhne, es betrifft also wenn, dann nur Teilzeitbeschäftigte.
Beide Abgaben/Steuern liegen zwischen AG-Kosten und zusätzlichem Nettoeinkommen des AN.
Das ist nur dann negativ zu beurteilen wenn sich dieser Bereich vergrößern würde. Macht er aber nicht. Bei +280 Euro im untersten Bereich bei nicht steigenden Arbeitgeber-Kosten ist er selbst im schlechtesten Falle gleich groß wie bisher.

Ich gehe von Abgaben in Deinem Modell von ca. 70-80% zwischen AG-Kosten und zusätzlichem AN-Haushaltseinkommen aus. Das wird viele Jobs vernichten. Es wird viele Jobs in Subunternehmen verdrängen. Und vieles wird wohl recht teuer werden, was arbeitsintensiv ist.
Nenne mir ein Rechenbeispiel für Deine 70%-80%. Ich kann mir gerade keines vorstellen was diese Bedingung erfüllen würde.

Der Regelfall im Optimal-Bereich liegt bei 1300 Euro.
1300 Euro
+ 14,5% SV
+ 0% LsT
= 1488,50 Euro Kosten
Netto
./. 14,5% SV
./. Lohnsteuer (heute 58 Euro) 70 Euro
= 1041,50 Euro Nettolohn
Macht einen Abzug von *30%* und damit auch wenn es um 1-2% nicht stimmen sollte um Welten niedriger als heute wo das Pärchen 1560 Kosten zu 972 Netto = 37,7% Abzügen lautet.

Fiktiven Verlauf angenommen ein weiteres Beispiel:
2500 Euro Brutto
+14,5% SV
+ 3% LsSt
= 2937,50 Brutto (heute 3000)
Netto
./. 14,5% SV
./. Lohnsteuer (heute 337,66) 388 Euro (nehme einmal +15% an)
= 1749,50 Euro (heute 1644,21 Euro)

Pärchen damit: 2937,50/1749,50 (neu) zu 3000/1644,21 (heute)

Auch in diesem Bereich sieht es noch mehr als gut aus.

Ich komme nirgends auf 70-80%. Außer vielleicht in dem Bereich von 500 Euro oder 700 Euro Arbeitseinkommen wo 60% schon angerechnet werden. Da kann es jedoch per se schon keine zusätzlichen Jobs vernichten, da es dort bereits aktuell höhere Abzüge gibt. Ausnahmen bilden Partnerschaften wo ein Ehepartner bislang gar keine Bezüge vom Staat erhalten hat weil der andere zu viel verdiente. Das ist jedoch nicht anders mit dem (partei-intern) gewünschten Modell vereinbar. Der Effekt wird sich in Grenzen halten da die Nachfrage den Anreiz schaffen soll - nicht das Angebot.

Mindestlohn ist eine Marktzugangsbarriere.
Als grundsätzliche Aussage natürlich richtig. Ich habe oben den ML von kostenseitig umgerechnet in heutigen Wert von 6,10 Euro genannt. Die Zugangsbarriere besitzt damit bereits gegenüber dem status quo keine Relevanz. Auf die unterstellte Wirkung extrapoliert wird sie weiter marginalisiert, denn auch eine grundsätzliche Zugangshürde hat nur so lange Relevanz wie Arbeitnehmer vergeblich auf einen Job warten.

Senkung der AGkosten halte ich für nicht gegeben.
Insgesamt steigen sie ja auch um 10Mrd. Nur nicht dort wo es Arbeitslose gibt sondern woanders.

Anreize für Teilzeitbeschäftigung sehe ich monetär nicht.
Muss es auch nicht. Du meinst "zusätzliche Anreize". Anreize als solches gibt es nicht weniger als heute. Damit keine Verschlechterung des status quo bei Teilzeitbeschäftigung, dafür bessere Bedingungen für Vollzeitbeschäftigte.

Ich sehe auch keine Verbesserung des Nettogehaltes. Und ob es eine Verlagerung hin zu Einkommensschwachen Haushalten gibt, sehe ich noch nicht als bewiesen.

Oben sind die Berechnungen. Mach doch bitte Mal eine andere auf welche Deine Sichtweise darlegt.

Grüße
Otmar




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