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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Fw: Fw: Antragsdiskussion: Gleichstellung aller Einkommensarten

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Fw: Fw: Antragsdiskussion: Gleichstellung aller Einkommensarten


Chronologisch Thread 
  • From: Anhalter <Anhalter AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Fw: Fw: Antragsdiskussion: Gleichstellung aller Einkommensarten
  • Date: Sat, 22 Oct 2011 20:11:16 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Andena schrieb:
frettchen schrieb:
Etwas offtopic: Wie stehen die Piraten eigentlich zur BBG?

Wenn Du mit BBG die Beitragsbemessungsgrenze meinst, die wir hier auch gerne Beitragskappungsgrenze nennen, dann schwingt das Pendel eher in Richtung Abschaffung bzw Erhöhung der Grenzen bzw Verbreiterung der Bemessungsbasis. Das ist aber noch im Fluss, eine eindeutig festgelegte Meinung hat weder die Piratenpartei noch die AG soziale Marktwirtschaft dazu.

Wenn Du mit BBG etwas anderes meintest, dann bitte kurz erläutern.

Gruß, Andena

Eine Beitragsbemessungsgrenze, die gleichzeitig eine Leistungsbegrenzung darstellt, kann Sinn machen, vor allen Dingen, wenn Beitragsbemssungsgrundlage (Gehalt) und Versicherungsleistungen zusammen hängen. Z.B. ist es für jemanden, der 10.000 im Monat verdient nicht unbedingt sinnvoll oder notwendig für den Fall der Arbeitslosigkeit den ganzen Betrag zu versichern. Eine niedrigere Versicherungssumme macht einen Sinn. Daneben gibt es dann noch die Frage, ob und wieviel jemand neben der Absicherung seines eigenen Anspruchs auch die Ansprüche anderer Versichern soll.,das würde sich aber auch durch einen progressiven Beitragsatz lösen.

Bei der Krankenversicherung, bei der die Beitragsbemessung (Gehalt) mit den eventuell benötigten Leistungen in keinem Zusammenhang steht (wer Viel verdient ist nicht mehr krank) macht die BBG wenig Sinn. Allenfalls wenn man die "Solidarität" begrenzen will.




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