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ag-liquid-democracy - Re: [AG Liquid Democracy] Das Dreikammer-Modell

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ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Liquid Democracy in der Piratenpartei

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Re: [AG Liquid Democracy] Das Dreikammer-Modell


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Vogel <ike AT piratenpartei.de>
  • To: Liquid Democracy in der Piratenpartei <ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG Liquid Democracy] Das Dreikammer-Modell
  • Date: Sat, 15 Sep 2012 08:40:30 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-liquid-democracy>
  • List-id: Liquid Democracy in der Piratenpartei <ag-liquid-democracy.lists.piratenpartei.de>

Moin!

Semon schrieb:
Hallo,
ein Zweikammermodell finde ich auch gut. In Mecklenburg-Vorpommern ist die geplante Ständige Mitgliederversammlung auch in zwei "Kammern" organisiert. Wobei dort für beide Kammern
LQFB eingesetzt wird.

Ich weiß. Um die Akzeptanz zu steigern und um Probleme mit Datenschutzbeauftragten zu umgehen, ist bei meinem Vorschlag die zweite Kammer kein LQFB - und man kann die erste Kammer mit einem Beschluss eines LPT überspringen.

Ende 2010 gab es ja Gespräche mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten, das Dokument dürften die meisten sicherlich kennen: http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/f6/DSB_Berlin_zu_LQFB.pdf

Die Datenschützer kommen dort zum Schluss, dass es keinen Grund gäbe, an der Zulässigkeit des Systems aus datenschutzrechtlicher Sicht zu zweifeln. Dies gilt, solange die Freiwilligkeit der Teilnahme bestehen würde. Sollte der Einsatz irgendwann verpflichtend sein, bzw. sollte eine Mitarbeit ohne Teilnahme am System erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht werden, wäre eine Neubewertung erforderlich. Diese würde aus Sicht der Datenschützer bedeuten, dass eine “stärkere Pseudonymität im Sinne von Unverkettbarkeit unterschiedlicher Aktivitäten eines Parteimitglieds erforderlich” wäre. Leider ist genau diese Verkettung Bestandteil der Liquid Democracy.

Aus diesem Grund gibt es bei meinem Modell auch den Weg um LQFB herum, da mein Modell eben nicht nur Positionspapiere gelten soll, die noch halbwegs unverbindlich sind, sondern explizit auch für Wahl- und Parteiprogramme, sowie ggf. für Satzungsänderungen.

Michael




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