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ag-gesundheitswesen - [AG-Gesundheit] Bericht vom 1. Treffen und Termin 2. Treffen

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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[AG-Gesundheit] Bericht vom 1. Treffen und Termin 2. Treffen


Chronologisch Thread 
  • From: Markus Wetzler <markusvonkrella AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>, Mailingliste des AK Gesundheit NRW <nrw-ak-gesundheit AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-Gesundheit] Bericht vom 1. Treffen und Termin 2. Treffen
  • Date: Thu, 9 Nov 2017 07:54:33 +0100

Hallo zusammen,

wir haben gestern einen Teil des Programmtextes zum Thema Pflege
überarbeitet.

Der nächste Termin ist Freitag, 17.11.2017 um 19 Uhr

Liebe Grüße

@markusvonkrella

---

Folgender Text wurde gestern bearbeitet:

Pflegequalität und Pflegesicherheit

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Für Pflegebedürftige, pflegende
Angehörige und Pflegekräfte scheint der Artikel 1 des Grundgesetzes aber
nicht zu gelten. Wer heute pflegebedürftig ist oder Menschen pflegt,
findet sich in einem kranken System wieder, bei dem - wieder einmal -
die Wirtschaftsinteressen einen höheren Stellenwert genießen als die
Interessen der Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und Pflegekräfte.

Wir müssen uns fragen, wieviel Geld uns eine menschenwürdige Pflege wert
ist und dann nicht zögern, den Pflegebeitragssatz entsprechend zu
erhöhen oder den Solidaritätszuschlag in die Pflegeversicherung
umzuleiten, gleichzeitig aber auch das aktuelle Pflegesystem auf seine
Wirtschaftlichkeit hin überprüfen (das heißt, dort Geld einzusparen wo
es aufgrund von Korruption, suboptimaler Prozesse und Ähnlichem dem
System entnommen wird).

Konkret finden wir folgende Situation in der Pflege vor:

es fehlt in Deutschland schon seit Jahrzehnten Pflegepersonal in
sechsstelliger Höhe

In der Ausbildung fehlen Dozenten, was zu enormen
Unterrichtsausfällen führt. Unterschiedliche Ausbildungsgänge
(Bezeichnungen, Dauer, Inhalte) führen zu einer Verschärfung des
Pflegenotstandes, weil Fachkräfte nicht einfach in unterschiedlichen
Bundesländern eingesetzt werden können Es fehlen Ausbildungsplätze,
Schulen sind überfüllt.

Die neuen, vorgegebenen Dokumentationspflichten können zur Zeit
aufgrund von fehlenden Ressourcen für entprechende Schulungsmaßnahmen
nicht umgesetzt werden. Dadurch wird noch immer viel Zeit für
Dokumentation aufgewendet.

zu wenig personelle Ressourcen (und Kompetenzen) für
Aufsichtsbehörden wie Heimaufsicht und den MDK um Korruption (z.B.
Abrechnungsbetrug) und miserable Zustände in den Pflegeheimen zu bekämpfen.

Pflegende Angehörige sind häufig psychisch und physisch überlastet,
finanziell


Die äußerst schlechte Gesamtsituation wollen wir durch folgende
Maßnahmen verbessern:

Finanzierung:

Pflegebeitragssatz adäquat erhöhen

Überprüfung der aktuellen Prozesse bei MDK, Pflegekassen, ambulanter
Pflegedienste und stationären Einrichtungen

Überprüfung ob der Solidaritätszuschlag in einen Pflegesoli
umgewandelt werden kann, sofern der Solidaritätszuschlag nicht
abgeschafft wird.


Begutachtung und Pflegebedürftigkeitsbegriff:

Überarbeitung der Begutachtungsrichtlinie

Demenz noch mehr berücksichtigen

Pflegebegutachtung durch MDK: Hinwirken auf Patienverfügung und
Vollmacht

zugelassene Pflegeberatungsstellen müssen von ambulanten
Pflegediensten, kirchlichen oder kommunalen Trägern unabhängig sein

Echte Wahlmöglichkeit der Pflegeberatungsstelle


Mehr Qualität in der Pflege durch adäquate Ausbildung

* gleichwertige Abschlüsse in Alten - und Krankenpflege
• Finanzielle und arbeitsrechtliche Unterstützung von allen
Pflegekräften für Weiterbildungsmaßnahmen
• Überprüfung eines Hygienefachkraftschlüssels, um das Risiko der
Krankenhaus- und Pflegeheiminfektionen in den Griff zu bekommen.

Weisungskompetenz für Hygienefachkräfte gegenüber dem
Betriebspersonal / Sanktionen bei Zuwiderhandlungen

Festschreibung einheitlicher Ausbildungsordnungen auch im Pflegebereich

Verpflichtung der Arbeitgeber, alle notwendigen Schulungsmaßnahmen
in einem festgelegten Zeitfenster durchzuführen

Schulungen müssen durch zertifizierte Schulungseinichtungen
durchzuführen.


Vermeidung von Abrechnungsbetrug / Verbesserung der Versorgung
• Einführung und Erweiterung von Kontrollkompetenzen für Behörden und
dem MDK gegenüber Pflegeheimen, Pflegediensten und Pflegepersonen.

Erhöhung der personellen Ressourcen für Aufsichtsbehörden

Verstaatlichung des kompletten Pflegesystems

Verpflichtung der Aufsichtsbehörden, auch allen anonymen Hinweisen
nachzugehen und die Ergebnisse zu dokumentieren und zu veröffentlichen.


Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern

Festlegung eines Personalschlüssels in Pflegeheimen der
wissenschaftlich ermittelt wird

Der jeweils aktuelle Krankenstand wird bei der Berechnung des
Personalschlüssels berücksichtigt.

Ausbildungs- und Anwerbungsoffensive in Verbindung mit einer
standardisierten Eignungsprüfungen

Sanktionen für Geschäftsleitungen im Falle von Verletzungen der
gesetzlich verbindlichen, maximalen Wochenarbeitszeiten und der Ruhezeiten

Psychologische ständige Begleitung der Pflegenden

Die Bezahlung von Pflegehilfskräften muss deutlich über dem
amtlichen Mindestlohn liegen


Verringerung von Verwaltungsaufwand und Bürokratie

• Erhöhung von Pflegepauschalen.
• Erleichterung der Antragstellung und der Antragsbearbeitung durch
Vereinfachung und Vereinheitlichung des Formularwesens bei den
Pflegekassen und der medizinischen Dienste

einheitliche Gestaltung von Leistungsnachweisen und
Abrechnungsmodalitäten (Papier und Datenaustausch)

• Neuorganisation der Pflegeleistungen durch die Zusammenlegung
einzelner Leistungen




Folgender Text wird in der nächsten Woche durchdiskutiert:







Soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen

• Zahlung eines Grundeinkommens für die gesamte Pflegezeit
• Rückkehrgarantie zum alten Arbeitgeber nach der Pflegezeit
• Zahlung angemessener Rentenversicherungsbeiträge für alle
Pflegepersonen bzw. Anrechnung von Pflegezeiten in Rentenpunkten

finanzielle Inanspruchnahme von Pflegenden Angehörigen bei
vollstationärer Aufnahme überprüfen bzw. reduzieren oder abschaffen



Einführung einer Pflegekammer


Fachkräfte schützen
Die Fachkraftquote in der Heimpersonalverordnung oder entsprechenden
Regelungen auf Landesebene darf nicht abgesenkt werden. Der Begriff
"Fachkraft" in der Pflege soll gesetzlich geschützt und dem Begriff
"Facharbeiter" gleichgestellt werden. Analog zum "Facharbeiter" sollen
sich nur die Pflegekräfte "Fachkraft" nennen dürfen, die eine
entsprechend mehrjährige erfolgreiche Ausbildung auf Grundlage
entsprechender Berufsgesetze oder Rechtsverordnungen beurkundet bekommen
haben.

Pflege ohne freiheitsentziehende Maßnahmen

• Einrichtungen der Alten- und Dauerpflege sollen fixierungsfreie
Einrichtungen werden.
• Statt gegen den Willen der Betroffenen eingesetzte, körpernahe,
mechanische Fixierungen, wie Bettgitter und Gurtsysteme, sollen
Hilfsmittel eingesetzt werden, die Bewegungsfreiheit erhalten.

Den Beruf der Hebamme zukunftssicher erhalten

Wir setzen uns für den Erhalt der wohnortnahen, flächendeckenden und
niederschwelligen geburtshilflichen Versorgung und Verbesserung der
Versorgung von Müttern und Neugeborenen ein. Uns ist der Erhalt der
Wahlfreiheit des Geburtsortes für Frauen und der Erhalt der Versorgung
mit Hebammenhilfe wichtig. Jede Frau muss einen Anspruch auf 1:
1-Betreuung durch eine Hebamme haben, ob zuhause, im Geburtshaus oder in
der Klinik. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Wohnortnahe, die
flächendeckende Versorgung der Frauen durch freiberufliche Hebammen
sichergestellt wird und deren Arbeit auch zukünftig in Deutschland
erhalten wird, sowie die Hebammenleistungen entsprechend der hohen
Verantwortung des Berufes angemessen bezahlt werden.

Wir haben die Pflicht, die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes
zu erfüllen und die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes zu
schaffen, Zeit der Verjährungsfrist ausgeglichen sind. Außerdem
unterstützen wir das Bestreben, die Ausbildung von Hebammen in
Deutschland zu akademisieren, um den Berufsabschluss international
vergleichbar zu machen und die Hebammenwissenschaft als Forschungsfeld
voranzutreiben.

Verbesserungsvorschläge für bestehende Pflegeleistungen:

Ambulante Pflege:


Pflegegeld



Verhinderungspflege

mehr Tage für pflegende Angehörige, wer 24/7 pflegt braucht Ausgleich

mehr Anspruch ingesamt


Kombinationsleistungen




Sachleistungen




Wohngruppenzuschlag



Entlastungsleistungen (§45b)

sollen auch durch pflegende Angehörige und sonstige Privatpersonen
durchgeführt werden können, die kein anerkannter Leistungserbringer sind
(mindestens dann, wenn die Leistung die hauswirtschaftliche Versorgung
betrifft) -> viele Pflegedienste bieten bei Pflegegrad 1 keine
Entlastungsleistungen an, weil es sich finanziell nicht rechnet)



Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Prudktgruppe 54)



sonstige Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 51)



Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:



Pflegeberatung

Hinwirken auf Patienverfügung und Vollmacht


Stationäre Leistungen:


Stationäres Pflegegeld



§43b (früher 87b)

Zusammenlegung von Stationärem Pflegegeld und 43b-Leistung

Erhöhung der 43b-Leistung

Vereinheitlichung der 43b-Leistung (keine Verhandlungen mehr
zwischen Vertretern von Verbänden der Pflegeheime und Pflegekassen


Kurzzeitpflege

Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflegeplatz unmittelbar nach
Bedarfsmeldung, finanziert durch den Bund, Konnexitätsprinzip beachten

mehr Anspruch insgesamt



Bonuszahlung (bei Erreichen eines niedrigeren Pflegegrades)



Teilstationäre Leistungen:


Tagespflege

Rechtsanspruch auf Tagespflegeplatz, finanziert durch den Bund,
Konnexitätsprinzip beachten

Nachtpflege

Rechtsanspruch auf Nachtpflegeplatz, finanziert durch den Bund,
Konnexitätsprinzip beachten


Leistungen für Pflegepersonen:


Rentenversicherungsbeiträge:



Arbeitslosenversicherungsbeiträge:




Pflegeunterstützungsgeld:




Pflegezeit:



REHA



...mehr Zeit für die Pflege. Mehr Zeit für die Bewohner für ein
Gespräch. Keine Abzählung von Handtücher und Waschlappen.



Pflege im Krankenhaus



...

Seniorengerechte Mahlzeiten. Bindung ans Haus aufheben. Wo sollen
die Bewohner dann ihr Essen her beziehen? Von privat oder Angehörigen?
Ist aus Hygienischen Gründen nicht erlaubt.


• Pflegewissenschaft und wissenschaftliche Pflegeabschlüsse müssen
deutlich mehr gefördert werden, wie es im Europäischen Umland längst
üblich ist.

Forderungen des BAG JUNGE PFLEGE Bundesverband

1. Wir fordern Sie auf, eine Personalausstattung zu schaffen, die
eine professionelle Pflege und eine qualitativ hochwertige
Pflegeausbildung anhand eines evidenzbasierten
Personalbemessungsinstrumentes in allen Settings ermöglicht.

2. Wir fordern Sie auf, zukunftsfähige generalisierte
Ausbildungsstrukturen zu schaffen, die den steigenden Anforderungen im
Beruf gerecht werden, um internationale Standards der Berufsausbildung
in der Pflege nachzuvollziehen, um auf europäischer Ebene
konkurrenzfähig zu sein.

3. Wir fordern, dass die finanziellen Erlöse von pflegerischer
Arbeit zweckgebunden und nachvollziehbar in die Pflege fließen.

4. Wir fordern bis zum Jahr 2030 einen Ausbau der
Professionalisierung der Pflege, dazu gehören der Ausbau von
Studiengängen und auf Bundesebene eine finanzielle Unterstützung für
Pflegeforschung, Stellenausbau und sinnhafte Konzepte des
Qualifikationsmix in der Pflege sowie einen Ausbau von geeigneten
Arbeitsstellen für Pflegefachpersonen mit verschiedenen akademischen
Abschlüssen. Die Akademisierungsquote sollte 30% in jedem pflegerischen
Setting betragen. Bis 2050 fordern wir eine Quote von 50%.

5. Wir fordern die Freistellung von Praxisanleiter/innen, um die
Qualität der praktischen Ausbildung zu verbessern und, dass
Auszubildende nicht im Stellenplan verrechnet werden!

6. Wir fordern, dass die Pflege mehr Selbstbestimmungsrecht
zugesprochen bekommt, um pflegerische Vorbehaltsaufgaben und
pflegeinterne Angelegenheiten zu entwickeln, zu artikulieren und zu prüfen.

7. Wir fordern eine gesellschaftlich angemessene pflegerische
Versorgung, die durch eine flächendeckende Einführung von
Pflegeberufekammern gesichert wird.

8. Wir fordern Sie auf, im Qualitätsausschuss und im Gemeinsamen
Bundesausschuss für eine Stimmberechtigung der Berufsgruppe Pflege zu
sorgen.

9. Wir fordern, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt,
Rahmenbedingungen zu schaffen, die jungen Pflegenden eine langfristige
Perspektive bieten und die steigende Abwanderung aus dem Beruf mindern.

10. Wir fordern auf nationaler Ebene eine ‚Chief Government Nurse‘,
die übergeordnet für die bundespolitischen Angelegenheiten der
Pflegeberufe und Ihnen als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht.




Unabhängigkeit der Pflegegutachter

• Altenpflege- und Krankenpflegeausbildungen müssen deutlich besser
gefördert werden, damit Auszubildende und fachlich qualifizierte
Anleitungen das notwendige Maß an Freistellungen erhalten.

Berücksichtigung einer Entlohnung von
Springer-/Bereitschaftsdiensten bei den Pflegesatzverhandlungen!
Pflegekräfte müssen sehr oft einspringen, bekommen dies aber nicht
vergütet weil die Gegenfinanzierung für die Einrichtungen fehlt.

- Einheitliche Leistungskataloge Bundesweit


Bestattung:

Beisetzungspflicht Urnen: Teils gibt es große Nachfragen und
Wünsche, die Urne zuhause aufzubewaren. Auch der Wunsch einen Teil der
Asche ausgehändigt zu bekommen wird immer öfter geäußert. Dieses Thema
wird oft angeschnitten, jedoch nichts gemacht. Es sollte auch eine
einheitliche (Bundesweite) Regelung dazu geben, aktuell versucht jedes
Bundesland ihre eigene Suppe zu kochen.

Probleme: Bezahlung wegen Sozialhilfe. Der Bestatter muss aber
bereits in Vorkasse gehen.

Wiedereinführung Sterbegeld aus der gesetzlichen Krankenkasse. (Der
Beamte bekommt es noch, der "normal Arbeitende" bekommt es nicht). Wo
ist hier die Gleichberechtigung.

Urnenversand abschaffen. Nicht würdevoll. In Bayern dürfen Urnen nur
ausgehändigt TV an, Träger von Friedhöfen (oder an deren
Beauftragte=Bestatter), oder sie dürfen nur versendet werden. So wie in
Niedersachsen. Dort dürfen die Angehörigen die Urne überführen.Ist
bestimmt pietätvoller als mit einem Paketdienst.

Probleme mit Dokumenten:

Betreuer: Ein Betreuer sollte grundsätzlich berechtigt sein, auch
die Bestattung anzuordnen und abzuwickeln. Derzeit erlischt die
Betreuung nach dem Tod. Bringt aber meistens Probleme mit sich, wenn
keine Kinder und Angehörige da sind.



Links:
https://www.aok-verlag.info/de/news/Umsetzung-der-vereinfachten-Pflegedokumentation/44/

http://www.mdk.de/impressum.htm

https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_027_2017.pdf





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