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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Antrag Gesundheitsreform in HH

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Antrag Gesundheitsreform in HH


Chronologisch Thread 
  • From: syna <syna AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Antrag Gesundheitsreform in HH
  • Date: Thu, 13 Sep 2012 11:29:04 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Wolfgang,

erstmal Danke für Dein Engagement hier. Ein paar Anmerkungen:

Wolfgang Gerstenhöfer schrieb:
Habe ich Deine folgende Ausführung so richtig verstanden, daß Du gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen bist? Das überrascht mich nun doch sehr!

"Denn der Steuerausgleich hilft da wenig; er macht aus mündigen Bürgern Bittsteller und bläht die Bürokratie auf."

Also: Dein Konzept geht davon aus, dass das BGE
realisiert wird. Dann wird bei Geringverdienern der Beitrag für eine
Krankenversicherung einfach aus dem BGE geleistet --> Und ja, das
könnte man so machen.

Das Problem ist aus meiner Sicht: In der praktischen Politik werden ja
Modelle nie so wie einst angedacht als Ganzes umgesetzt. Es gibt in der
Praxis nur kleine Stück-für-Stück Veränderungen im Spannungsfeld der
verschiedenen Interessengruppen. Da wird hier mal ein bißchen geändert,
dann wieder da usw. So ging es die letzten 20 Jahre in der
Gesundheitspolitik. Die Gefahr ist deshalb, dass so ein "Kopfpauschalen-
Modell" (=einkommensUNabhängiger Versicherungsbeitrag) erstmal ohne
BGE eingeführt würde, und das wäre wohl für viele Menschen ziemlich
fatal - gesellschaftlich desaströs.

In diesem Fall, so erinnere ich vage, schlugst Du mal einen
Steuerausgleich (Rösler-Lösung) vor. Genau darauf bezieht sich obige
Einschätzung, die Du zitierst:

*--->* "/Denn der Steuerausgleich hilft da wenig; er macht aus
mündigen Bürgern Bittsteller und bläht die Bürokratie auf./"

---------------------------------------------------------------------
BGE und Gesundheitsreform
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Meine Einschätzung bleibt eben deshalb so, weil die Einführung eines BGE
- so gut und fantastisch diese Idee auch ist - doch eher utopisch ist
(siehe calvinistisch geprägte Arbeitsethik usw.). Die Fortschritte im
Denken müssten extrem groß sein, um überhaupt die Idee eines BGE in
den real-praktischen politischen Fokus zu rücken.

Ganz anders sieht es mit einer Gesundheitsreform aus: Schon nach der
nächsten Bundestagswahl stehen da wahrscheinlich große Veränderungen
auf der Agenda. Und darauf gilt es sich - als Piratenpartei -
vorzubereiten. Und in ein solches Szenario passt eine Kopfpauschale dann
nicht hinein.

Wolfgang Gerstenhöfer schrieb:
Vielleicht hast Du mein Konzept nicht (mehr) richtig in Erinnerung, aber ich habe immer wieder den Eindruck, als ob Du davon ausgehen würdest, daß ich das derzeitige System der privaten Krankenversicherung präferieren würde. Das ist ganz und gar nicht der Fall.

Nein nein, lieber Wolfgang, ich glaube, ich habe Dein Modell schon ganz gut verstanden.
Ich liste hier Deine 8 Basis-Thesen (der Übersicht halber + so wie ich sie
verstanden habe) auf:

Zusammenfassung Modell "Wolfgang Gerstenhöfer"
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1. Umstellung von Umlageverfahren (GKVen) auf Kapitaldeckungsverfahren
(heutige PKVen). Grund: Demografie-Festigkeit (--> Bevölkerungspyramide).

2. Pflicht zur Versicherung (ähnlich KFZ-Versicherung) in einem
Basisversicherungsschutz (entspr. heutigem Leistungskatalog).

3. Alternativ zu (2) können höhere Vers.Schutz-Verträge gewählt werden.

4. (2) ist vertraglich fix, mit Kontrahierungszwang. Risikoprüfung bei
jedem Bürger, damit ein entsprechender Finanzierungs-Ausgleich
(Spitzenausgleich) zwischen den Versicherern möglich wird.

5. Rückstellungsbildung, Tariferhöhung nur einmal pro Jahr. Beitrag "soll"
aber möglichst konstant bleiben (dank Kapitaldeckungsverfahren).

6. Abschaffung der heutigen GKVen. Nur noch PKVen (Unternehmen mit
üblichen Steuer-, Wettbewerbs- und Tarifrechten).

7. Finanzierung: Jeder Versicherungsträger erhebt eigene,
einkommensUNabhängige Beiträge (entspricht einer Kopfpauschale, jedoch
variabel je nach Vers.Träger). In Kombination mit einem BGE.

8. Regulierung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dessen
Kompetenz auf alle Vers.Träger erweitert wird (Tarife, Leistungen,
Qualität), und der in der Zusammensetzung erweitert wird (auch
Patienten-Vertreter, Parität).
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Ich denke, das sind Deine wichtigsten Thesen. Allerdings, meine Bedenken
bleiben bestehen.

Nix für ungut, Grüsse, Syna.




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