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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Basisversicherung für Menschen, die aus dem KV-System herausgefallen sind

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Basisversicherung für Menschen, die aus dem KV-System herausgefallen sind


Chronologisch Thread 
  • From: Bernd Kasperidus <lbear34 AT yahoo.de>
  • To: markusvonkrella <markusvonkrella AT piratenpartei-nrw.de>, "ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Basisversicherung für Menschen, die aus dem KV-System herausgefallen sind
  • Date: Wed, 25 Jul 2012 22:02:13 +0100 (BST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Ich frage mich wovon Du gerade redest.

1) Es gibt keine alte oder neue Kasse, denn dir bleibt keine Wahl als genau zu der Kasse zu gehen in der Du versichert warst.
2) Selbst wenn Du vollkommen ordentlich aus der Kasse ausgeschieden bist, wird dir bei Wiederaufnahme erstmal eine Rechnung über mehrere Tausend Euro präsentiert, da dich die Kasse bis zum Datum des ausscheidens rückversichern muss.

Gerade letzteres ist sogar hochgradig unsozial, denn es dient einzig und allein dem Zweck für die Kasse schnelles Geld und Gewinn zu generieren. Geld für einen Versicherungszeitraum in der weder Verwaltungsgebühren noch Leistungen angefallen sind, dass aber VOLL berechnet wird.

Und gerade für die REgelung mit der Rückversicherung bis spätestens 12/2007 gibt es keine Ausnahme oder Härtefälle


Von: markusvonkrella <markusvonkrella AT piratenpartei-nrw.de>
An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de; lbear34 AT yahoo.de
Gesendet: 19:46 Mittwoch, 25.Juli 2012
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Basisversicherung für Menschen, die aus dem KV-System herausgefallen sind

Die kasse ist verpflichtet den saeumigen zahler wieder aufzunehmen. Das
garantiert, dass der versicherte weiterhin krankenversichert ist. Selbst wenn
eine andere kasse ihn aufnehmen wuerde bleiben die ansprueche der alten kasse
erhalten. Das ist den anderen Beitragszahlern gegenueber sogar sehr sozial. Fuer
Haertefaelle gibt es entsprechende Regelungen.

Suche mal nach Verwaltungsakt und Haertefall.



Bernd Kasperidus hat am 25. Juli 2012 um 16:52 geschrieben:> Danke für den Tip
>
> Trotzdem finde Ich die jetzige Regelung mehr als unsozial
>
>
> Ich persönlich favorisiere die Änderung dahingehend.
>
> 1) der Versicherte kann sich heraus suchen, wohin er geht. Der Basistarif ist
> ja überall gleich
> 2) es ist maximal eine rückwirkende Versicherung bis zu einem Jahr statthaft
> ... wie gesagt anderenfalls Türmen sich Schulden über Schulden auf
>
>
>
>
> >________________________________
> > Von: markusvonkrella
> >An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de; lbear34 AT yahoo.de
> >Gesendet: 16:25 Mittwoch, 25.Juli 2012
> >Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Basisversicherung für Menschen, die aus dem
> >KV-System herausgefallen sind
> >
> >Hi
> >
> >bei meiner Krankenkasse ist es üblich dem Versicherten Ratenzahlung
> >anzubieten.
> >
> >Sollte sich also im gesetzlichen Rahmen bewegen.
> >
> >Google mal nach stundung sgb
> >
> >Bernd Kasperidus hat am 25. Juli 2012 um 13:19 geschrieben:> Ahoi Leute,
> >>
> >> heute mal etwas aktuelleres und meiner Meinung nach (da Ich selber hier
> >> einem
> >> Betroffenen helfe) drängenderes als Grundsatzpolitik.
> >>
> >> Die freiwillige Basisversicherung für Menschen, die, aus welchem Grund auch
> >> immer aus dem KV-System herausgefallen sind.
> >>
> >> So ist es auch in dem mir bekannten Fall geschehen.
> >>
> >> Es wurde ja das Gesetz erlassen, dass es Menschen ermöglichen soll, wieder
> >> in
> >> eine KV gehen zu können, auch wenn keine versicherungspflichte Arbeit
> >> ausgeübt
> >> wird oder sonstiges.
> >>
> >> Die Krux an diesem System ... laut Gesetz muss man erstens in die
> >> Versicherung, in der man als letztes versichert war. Sprich war man privat
> >> versichert, muss man auch wieder in diese private Versicherung rein. Dies
> >> mag
> >> auf den ersten Blick logisch erscheinen, aber wenn z. B. fast kein
> >> Einkommen
> >> da ist, wie soll dann Arzt- oder Rezeptrechnung vorgestreckt werden?
> >>
> >> Zweite und viel größere Krux des Systems ... die Versicherung muss einen
> >> zum
> >> Datum der letzten Versicherung höchstens aber zum 01.12.2007
> >> rückversichern.
> >> Alle Beiträge seit diesem Datum müssen nachentrichtet werden und eine
> >> Leistungsübernahme kann nur geprüft aber nicht zugesichert werden.
> >>
> >> In dem mir bekannten Fall: Der betreffende zahlt von heute bis zurück 12/07
> >> alle Beiträge nach. Eine Rechnung von knapp 8000 Euro ...
> >>
> >> Kurze Frage: Wie soll jemand, der aus Geldnot oder sonstigem aus einer
> >> regulären Versicherung rausgefallen ist plötzlich mehrere Jahre Beiträge
> >> nachzahlen?
> >>
> >> Wie soll das erst nächstes Jahr aussehen oder in fünf Jahren?
> >>
> >> Was macht jemand, der z. B. wegen Überschuldung aus dem System rausgefallen
> >> ist? Besonders schlimm, was soll jemand tun, der z. B. in der
> >> Privatinsolvenz
> >> ist und da keinerlei Schulden mehr machen darf und plötzlich auf 8000,
> >> 10000
> >> Euro Schulden sitzt?
> >>
> >>
> >> Besonders pikant ... die KV darf eigentlich keine Ratenzahlung annehmen und
> >> muss bis alle rückständigen Beiträge entrichtet worden sind die
> >> Leistungsübernahme auf Notfallleistungen beschränken!
> >>
> >> Damit ist dieses ach so soziale Gesetz eine einzige Augenwischerei.
> >>
> >> Ich denke, wir sollte hier eine wirklich soziale Lösung diskutieren und für
> >> den Parteitag vorbereiten ... als kurz und mittelfristge Alternative zum
> >> derzeitigen Geldbeschaffungsgesetz.
> >>
> >> Lieber Gruß
> >>
> >> Bernd
> >
> >
> >





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