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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Basisversicherung für Menschen, die aus dem KV-System herausgefallen sind

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Basisversicherung für Menschen, die aus dem KV-System herausgefallen sind


Chronologisch Thread 
  • From: "Martin E. Waelsch" <dr.m.e.waelsch AT t-online.de>
  • To: Bernd Kasperidus <lbear34 AT yahoo.de>, AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Basisversicherung für Menschen, die aus dem KV-System herausgefallen sind
  • Date: Thu, 26 Jul 2012 22:20:43 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Das ist eben meine Erfahrung auch, wenn man den Druck richtig entlang dem Gesetz aufbaut und die richtigen Hebel mit Rechtsanwalt und Sozialdienst ansetzt, dann erinnern sich die Kassen auf einmal auf ihren gesetzlichen Auftrag, und natürlich wollte man es nie anders machen, auch in dem fall...
Das Problem ist, dass nur wenige solche Unterstützung bekommen und deshalb in die Röhre gucken. 
Politisch müssen wir aufpassen, dass sich die goldgräbermentalität aus der Wirtschaft und der Finanzwelt nicht auch noch in den Krankenkassen unter dem Schirm der Bundesregierung breit macht.
Immerhin sitzen die Kassen auf 20 Milliarden Überschuss. Das haben die Kassen nicht durch besseres wirtschaften verdient, sondern aus Zuzahlungen und aus den verordneten solidarabgaben der Krankenhäuser. 

Denen geht es nun so wie den Versicherten ohne Versicherung. Auch hier werden nur Klagen helfen. Mittlerweile habe ich zunehmend den Eindruck, dass recht solange kein recht ist, solange nicht jemand klagt. Dieser Umgang mit recht und Gesetz muss die Politik wieder korrigieren, es muss von vorneweg strafbar sein, wenn sich einer nicht an das Gesetz hält. Auf der starße und bei sog. Kleinem Mann ist es so, bei den Institutionen, Konzernen und Banken nicht.

Unter diesem allgemeinen profitieren bleiben die "einfachen" Leute auch in deutschland auf der Strecke zurück- und alleine gelassen.

 Dr. M. E. Waelsch über iPad

Am 26.07.2012 um 16:06 schrieb Bernd Kasperidus <lbear34 AT yahoo.de>:


Kurz Info nochmal ... gehört aber nicht zur eigentlichen Diskussion.

Mit der Information von Herrn Reisch hab ich vor ca. 15 min ein Fax an die Techniker Krankenkasse geschickt und dabei auch angedroht, die Infos über den Fall an die Öffentlichkeit zu geben.

Keine 5 min später klingelte hier das Telefon und eine überaus freundliche Dame erklärte "Dies sei ja alles nur ein Missverständniss. Natürlich könne man auch über rückwirkende Erstattungen und über Ratenzahlungen bzw Nichterhebung reden."

Soviel zum Thema, wie das Gesetz im alltäglichen Gebrauch ausgelegt wird.

LG

Bernd

Von: Reisch <Reisch AT news.piratenpartei.de>
An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: 15:05 Donnerstag, 26.Juli 2012
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Basisversicherung für Menschen, die aus dem KV-System herausgefallen sind

Schönen guten Tag allerseits,

Rechtsgrundlage der Versicherungspflicht anderweitig nicht Versicherter Personen ist § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html:

> Versicherungspflichtig sind
> […]
> * 13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
> * a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
>
> * b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
>
>

Konkretisiert wird dies in § 186 Abs. 11 SGB V http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__186.html:

> (11) Die Mitgliedschaft der nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Versicherungspflichtigen beginnt mit dem ersten Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Inland. Die Mitgliedschaft von Ausländern, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, beginnt mit dem ersten Tag der Geltung der Niederlassungserlaubnis oder der Aufenthaltserlaubnis. Für Personen, die am 1. April 2007 keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, beginnt die Mitgliedschaft an diesem Tag. Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach den in Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkten an, hat die Krankenkasse in ihrer Satzung vorzusehen, dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann.

Insbesondere der letzte Satz ist für den hier besprochenen Fall interessant. Eigentlich hätte nach meinem Empfinden die Krankenkasse die entsprechenden Pragrafen in ihrem Schreiben nennen und auch auf die Möglichkeit hinweisen müssen, dass der "nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann."

Wie bereits gesagt wurde, handelt es sich bei einem solch extremen Fall (5 Jahre ohne Versicherung) eher um einen Einzelfall und die bestehenden gesetzlichen Regelungen geben zumindest eine Möglichkeit, diesen Einzelfall unter der Berücksichtigung der Umstände zu behandeln.

Ich wünsche noch einen schönen Tag,
-- AG-Gesundheitswesen mailing list
AG-Gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-gesundheitswesen




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