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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Basisversicherung für Menschen, die aus dem KV-System herausgefallen sind

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Basisversicherung für Menschen, die aus dem KV-System herausgefallen sind


Chronologisch Thread 
  • From: Bernd Kasperidus <lbear34 AT yahoo.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Basisversicherung für Menschen, die aus dem KV-System herausgefallen sind
  • Date: Thu, 26 Jul 2012 14:25:17 +0100 (BST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

danke Dir für den Beitrag.

Ich persönlich denke es wird an dem Passus "angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann" liegen.

Erstens denke Ich, eine Versicherung rückwirkend auf einen Stichtag ist immer schlecht. Offensichtlich sind das nicht Einzelfälle, wie Berichte anderer hier bereits ausgedrückt haben. Auch selber habe Ich, neben dem Fall in dem Ich helfe, von mehreren Fällen gehört, in dem, aus welchen Gründen auch immer, derjenige plötzlich vor einer mehrere Tausend Euro teuren Rechnung saß.

Wäre es nicht besser zu sagen ... rückwirkend bis maximal ein Kalenderjahr? Damit sind alle Fälle abgeglichen ohne das es zu streitereien über "Einzelfall" oder nicht kommt (Ich persönlich bin ein verfechter klarer Gesetze und dieses muss zwangsläufig zu nicht unerheblichen Sozialgerichtsfällen führen)

Zweitens das Wörtchen "angemessen" ... was ist angemessen? Wer definiert angemessen?

LG

Bernd


Von: Reisch <Reisch AT news.piratenpartei.de>
An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: 15:05 Donnerstag, 26.Juli 2012
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Basisversicherung für Menschen, die aus dem KV-System herausgefallen sind

Schönen guten Tag allerseits,

Rechtsgrundlage der Versicherungspflicht anderweitig nicht Versicherter Personen ist § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html:

> Versicherungspflichtig sind
> […]
> * 13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
> * a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
>
> * b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
>
>

Konkretisiert wird dies in § 186 Abs. 11 SGB V http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__186.html:

> (11) Die Mitgliedschaft der nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Versicherungspflichtigen beginnt mit dem ersten Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Inland. Die Mitgliedschaft von Ausländern, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, beginnt mit dem ersten Tag der Geltung der Niederlassungserlaubnis oder der Aufenthaltserlaubnis. Für Personen, die am 1. April 2007 keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, beginnt die Mitgliedschaft an diesem Tag. Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach den in Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkten an, hat die Krankenkasse in ihrer Satzung vorzusehen, dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann.

Insbesondere der letzte Satz ist für den hier besprochenen Fall interessant. Eigentlich hätte nach meinem Empfinden die Krankenkasse die entsprechenden Pragrafen in ihrem Schreiben nennen und auch auf die Möglichkeit hinweisen müssen, dass der "nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann."

Wie bereits gesagt wurde, handelt es sich bei einem solch extremen Fall (5 Jahre ohne Versicherung) eher um einen Einzelfall und die bestehenden gesetzlichen Regelungen geben zumindest eine Möglichkeit, diesen Einzelfall unter der Berücksichtigung der Umstände zu behandeln.

Ich wünsche noch einen schönen Tag,
-- AG-Gesundheitswesen mailing list
AG-Gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-gesundheitswesen




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