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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Verpflichtung zur Kennzeichnung sämtlicher Inhaltsstoffe in Lebensmittel

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Verpflichtung zur Kennzeichnung sämtlicher Inhaltsstoffe in Lebensmittel


Chronologisch Thread 
  • From: Llarian <Llarian AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Verpflichtung zur Kennzeichnung sämtlicher Inhaltsstoffe in Lebensmittel
  • Date: Fri, 27 Jul 2012 07:39:03 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Ich hab' leider immer noch keinen Zugang zum Bundes-LQFB (grrr!), aber ich
möchte auch mal meinen Senf dazugeben:

- Nach der derzeitigen Regelung muß ab der 2. Verarbeitungsstufe der einzelne Stoff nicht mehr aufgeführt werden. D. h., es reicht nach dem Gesetz aus, "Gewürzmischung" anzugeben, wenn die Gewürze nicht einzeln, sondern als fertige Mischung zugesetzt werden. Woraus die Mischung besteht, ist für den Verbraucher völlig intransparent; hier können auch künstliche Aromastoffe und Geschmacksverstärker zugesetzt sein, ohne daß der Käufer davon erfährt.

- Gerade bei Glutamat ist die Regelung so, daß es Herstellern tatsächlich möglich ist, mit "Ohne den Zusatzstoff Geschmacksverstärker" zu werben, obwohl sie aus Hefe hergestelltes Natriumglutamat direkt zusetzen. Nennt sich dann "Hefeextrakt" und taucht in der Zutatenliste auf der Rückseite in der Schriftart Fliegenschiß 3.0 auf - natürlich in (z.B.) dunkelgelb auf hellorange, während die Werbung auf der Vorderseite groß und kontrastreich ist. Verbraucher, die auf den Stoff empfindlich reagieren, oder einfach nur darauf verzichten wollen, müssen grundsätzlich auf alle verarbeiteten Fleischwaren, Kartoffelerzeugnisse, Soßen, Fertigprodukte (mit Ausnahme eines Herstellers, Frosta) und sogar auf einige Käsearten verzichten, um bei der derzeitigen Regelung sicher zu sein, nicht doch Glutamat auf den Tisch zu bringen.

- Konservierungsstoffe müssen nur deklariert werden, wenn ihre Menge im Gesamtprodukt ausreicht, das Gesamtprodukt vor Verderb zu schützen. Beispiel: Fruchtjoghurt. Dort findet man oft den Vermerk "lt. Gesetz ohne Konservierungsstoffe". Warum die Einschränkung "lt. Gesetz"? Weil der Fruchtzubereitung Konservierungsstoffe zugesetzt wurden, die Menge reicht aber nicht aus, um das Gemisch aus Joghurt und Fruchtzubereitung zu konservieren. Drin ist es aber trotzdem.



  • Re: [AG-Gesundheit] Verpflichtung zur Kennzeichnung sämtlicher Inhaltsstoffe in Lebensmittel, Llarian, 27.07.2012

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