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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Krankenkassen erhalten keine "Rechnung"

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Krankenkassen erhalten keine "Rechnung"


Chronologisch Thread 
  • From: "Dr. A. Cavicchioli" <cavicchioli AT t-online.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Krankenkassen erhalten keine "Rechnung"
  • Date: Mon, 21 May 2012 23:57:59 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Ciao,

ich kann gut nachvollziehen, wenn wir verhindern wollen, dass die Kassen noch mehr Daten erhalten. Das könnte dazu führen, dass die Pat. gläsern werden und die Kassen dadurch z.B. Druckmitteln gegen kranke Pat. in die Hand gegeben werden, wodurch die Pat. krank zur Arbeit gehen würden (MDK usw.) usw. Hier der maßgebliche Paragraph:

§ 295 SGB V, Auszug:
(2) Für die Abrechnung der Vergütung übermitteln die Kassenärztlichen Vereinigungen im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern den Krankenkassen für jedes Quartal für jeden Behandlungsfall folgende Daten:
1.Angaben nach § 291 Abs. 2 Nr. 1, 6 und 7,
2.Arzt- oder Zahnarztnummer, in Überweisungsfällen die Arzt- oder Zahnarztnummer des überweisenden Arztes,
3.Art der Inanspruchnahme,
4.Art der Behandlung,
5.Tag der Behandlung,
6.abgerechnete Gebührenpositionen mit den Schlüsseln nach Absatz 1 Satz 5, bei zahnärztlicher Behandlung mit Zahnbezug und Befunden,
7.Kosten der Behandlung,
8.Zuzahlungen nach § 28 Abs. 4.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen übermitteln für die Durchführung der Programme nach § 137g die in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137f festgelegten Angaben versichertenbezogen an die Krankenkassen, soweit sie an der Durchführung dieser Programme beteiligt sind. Die Kassenärztlichen Vereinigungen übermitteln den Krankenkassen die Angaben nach Satz 1 für Versicherte, die an den Programmen nach § 137f teilnehmen, versichertenbezogen. § 137f Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt.

Weshalb soll es nicht möglich sein, dass der Behandler dem Pat. eine Aufstellung freiwillig gibt, was er genau abrechnet? Ich hätte als selbst Betroffener nichts dagegen. Meine Pat. erhalten auf Wunsch Einblick in seine Patientenunterlagen, soweit z.B. nicht Interessen Anderer dabei berührt werden (z.B. andere Behandler oder Angehörige usw.). Sorry, mir geht es ja um seine Heilung, dabei habe ich nichts zu verstecken. Manchmal fragen mich Pat., was ich da schreibe und ich lese Ihnen das gerne vor oder zeige Ihnen das auch.

Viele Grüße
Alessandro


Am 21.05.2012 23:33, schrieb Privacy:
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

schrieb Rick:
Hi André,

selbstverständlich erfahren die privaten
Krankenversicherungsunternehmen sehr viel mehr über den
Gesundheitszustand ihrer Versicherten, als jede gesetzliche
Krankenkasse über ihre Mitglieder.
Das muss nicht sein


Auf KEINEM Aufnahmeformular einer Krankenkasse wird verlangt, die 
behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden -
weil es teilweise Offenbarungs_pflichten_ gegenüber der GKV gibt, d.h.
da werden die Patienten überhaupt nicht gefragt (!)

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-62384

auf JEDEM
Antragsformular zu einer privaten Krankenversicherung ist das
integraler Bestandteil.

Ist so.
Muss man nicht erteilen und ist auch wirkungslos. dazu gibt es ein
Verfassungsgerichtsurteil.

Nur wenn du Leistungen anforderst, dann musst Du im Rahmen der
Mitwirkungspflicht gezielt Schweigepflichtentbindungen erteilen -
pauschale Entbindungen sind nicht gültig.

Ich spendier' Dir 'ne Flasche edelsten Whiskys, solltest Du mich 
widerlegen können. :)
Ich melde mich für den Whiskey an ;-)

Gruß

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