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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Keine Auskunft an die GKV

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Keine Auskunft an die GKV


Chronologisch Thread 
  • From: Privacy <pirat AT praes.eu>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Keine Auskunft an die GKV
  • Date: Mon, 21 May 2012 23:55:20 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

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Hier mal mein Standardtext für Formularanfragen etc. der GKV:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Für die Beantwortung des von Ihnen übersandten Gutachtenauftrages
fehlt es an der rechtlichen Grundlage. Die von Ihnen genannten
Rechtsgrundlagen decken sich nicht mit den abschließend aufgeführten
an Sie bzw. die KV zu übermittelnden Sozialdaten nach SGB V/X.

Eine Erhebung medizinischer Befunde ist selbst dann ein unzulässiger
Umgehungsversuch wenn eine entsprechende für die spezielle
Fragestellung erteilte Schweigepflichtentbindung
vorliegt. (siehe Jahresberichte des Bundesbeauftragten für Datenschutz
und Informationsfreiheit sowie Landesdatenschutzbeauftragten sowie
Leitsatz 1 BSG B6 KA 37/07 R ).

Befundberichte und gutachterliche Stellungnahmen geben wir deshalb
ausschließlich gegenüber dem MDK ab. Dieser hat nach
höchstrichterlicher Rechtsprechung auch darüber zu entscheiden, welche
Befunde er im Einzelfall anfordert und entsprechend SGB V auch die
ausschließliche Erhebungsbefugnis. Vereinbarungen über die Honorierung
von Berichten zwischen den Verbänden stellen keine Ermächtigung zum
Bruch des Patienten- und Sozialgeheimnisses dar.
Zu den Rechtsgrundlagen verweisen wir auf: SGB V / X - (§ 276 SGB 5 -
Hess in Kasseler Kommentar zum Sozialrecht Rn. 3-5, Heberlein in
Rolfs/ Giesen/ Kreikebohm/ Udsching Beck'scher Kommentar zum
Sozialgesetzbuch, Urteile des BSG 23.7.2002 BSGE 90,1, und 10.12.2008
AZ B6 KA 37/07 R – Leitsatz 1) sowie auf die Berichte der
Datenschutzbeauftragten (Bund und Länder), Müller: Schweigepflicht,
Offenbarungsbefugnisse und-pflichten des Arztes insbesondere gegenüber
der gesetzlichen Krankenkasse (http://nbn-resolving
.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-62384). Sofern der MdK zusätzliche
Befunde benötigt, möge er sie selber erheben.


Wir senden Ihnen deshalb den Fragebogen zurück.
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