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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Krankenkassen erhalten keine "Rechnung"

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Krankenkassen erhalten keine "Rechnung"


Chronologisch Thread 
  • From: sepp25 <sepp25 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Krankenkassen erhalten keine "Rechnung"
  • Date: Wed, 23 May 2012 07:45:51 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Dr. Andreas Forster schrieb:
Zum X-ten mal: Die Kassen zahlen eine Pauschale mit befreiender Wirkung an die KVen. Wenn ein Arzt zuviel abrechnet schädigt er damit nur und ausschließlich seine Kollegen!
Gruß

Andreas
Birger Haarbrandt schrieb: #

Mein vorschlag: abzeichnung der rechnung durch den patienten.

TSchock schrieb:
Ich würde schon gerne wissen, was welcher Arzt für mich abrechnet. Vor allem würde ich gerne Einspruch erheben können, wenn der Arzt das falsche abrechnet.

Als ich noch privat versichert war, da hat ein KH versucht mir 6 Tage statt 1 Tag abzurechnen, wer schützt mich davor, dass dies nicht bei den gesetzlichen auch passiert ?
--
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Nein, wenn ein Arzt wissentlich falsch abrechnet schadet er zuerst mal der Gesellschaft, ist kriminell und gehört ins Gefängnis.

Der ganze Sauhaufen im Gesundheitswesen, egal ob Arzt, Kassenärzliche Vereinigung, Krankenkassen oder Pharmaindustrie gehört ausgemistet.

Ein Arzt soll super verdienen, wenn die Menschen gesund sind. Wenn mehr als 10% der Menschen in seinem Einzugsgebiet krank sind, soll er nur noch die Hälfte bekommen.
Damit wird man dem Status des Heilers wieder gerecht.
Heute verdient man nur, wenn man die Menschen krank macht.

Und ja, jeder Patient ist ein mündiger Bürger und sollte zuerst die Möglichkeit die Leistung die ein Heiler an ihm vollbracht hat zu bewerten und dann entsprechend die Rechnung zur Zahlung freigeben. Falsche, fehlerhafte Abrechnungen sind nichtig, es besteht keine Zahlungsverpflichtung (BGB). Unvollständige oder mangelhafte Erbringung von Leistungen erzeugen einen kostenfreien Nachbesserungsanspruch oder Minderung der Vergütung.
Wissentliches Vortäuschen von falschen Tatsachen ist Betrug.

Die Kasse muss gar nicht wissen, was genau an Behandlung gelaufen ist. Das liegt dann im Ermessen des Patienten. Im Streitfall könnte ein Schiedsgericht regional eingeführt werden, dann muss die Kasse die Rechnung an den Patienten gar nicht sehen.

Gruß






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