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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Strukturreform Gesundheitswesen

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Strukturreform Gesundheitswesen


Chronologisch Thread 
  • From: Bernd Kasperidus <lbear34 AT yahoo.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Strukturreform Gesundheitswesen
  • Date: Tue, 8 May 2012 17:21:30 +0100 (BST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Ein gewisser Lerneffekt muss da sein und es geht nun mal nicht an, das Oma Montags ihr Hütchen aufsetzt und in der sicheren Annahme sie stirbt zum Kardiologen rennt, nur weil sie Sonntag "Ratgeber Gesundheit" gesehen hat und jetzt genau das selbe hat, was die da haben

Frag mal z. B. nen niedergelassenen Hausarzt oder nen Arzt der in ner Notaufnahme arbeitet was bei denen los ist, wenn tags zuvor irgendeine medizynische Sendung im Fernsehen lief


Von: Morgan le Fay <input.output AT freenet.de>
An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: 18:12 Dienstag, 8.Mai 2012
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Strukturreform Gesundheitswesen

Meinst Du das?

> rechtlich ist für Krankenhäuser unter Notfall das Vorliegen einer bedrohlichen Krankheit zu verstehen, bei der nur noch sofortige ärztliche Behandlung Hilfe bringen kann und bei der dem Patienten unter Berücksichtigung aller objektiven und subjektiven Umstände die Inanspruchnahme eines niedergelassenen Arztes, der dann über eine Krankenhauseinweisung entscheidet, nicht zuzumuten ist.
Wahrscheinlich nicht, oder?

Das ist keine Regelung, sondern eine Unverschämtheit. Wir können ja mal gerne einen Funktionär beim g-BA mit gebrochenem Knöchel stundenlang in die Notaufnahme setzen, wo er dann später aufgrund der oben zitierten Definition abgewiesen wird und zum Niedergelassenen humpeln kann.
Ich würde da nur zu gerne mal die "objektiven und subjektiven Umstände" prüfen!



Am 08.05.2012 17:06, schrieb RingoKlitta:
> Nur so als Einwurf , der Begriff Notfall ist eindeutig geregelt .
>
>
> MfG
>
> Ringo
>
>
>
> Am 08.05.2012 um 16:58 schrieb Morgan le Fay<input.output AT freenet.de>:
>
>> Hier muss ich etwas einschränken:
>> Es muss geklärt werden, was als Notfall gilt! Ich habe hier bestimmt schon die Geschichte der Touristin erzählt, die man hier am Klinikum Bruchsal unversorgt wieder weggeschickt hat. Selbst diese Frau mit ihrem knallroten, geschwollenen und stark schmerzenden Auge hat man nicht als Notfall behandelt!
>> Auch darüber sollten wir bei Gelegenheit noch klärend reden.
>>
>> Gruß
>> Harry
>>
>>
>> Am 08.05.2012 16:39, schrieb Bernd Kasperidus:
>>>> Hausarztmodel :
>>>> Das sog. Hausarztmodel wird lokal flächendeckend, d.h in jeder Gemeinde, wieder eingeführt. Der Weg zum Hausarzt = Allgemeinarzt sollte 2-3 km nicht übersteigen. Der Patient definiert pro Quartal einen Hausarzt, solange er zunächst den Hausarzt konsultiert, der dann ggf. zum FA überweisst, entfällt die Praxisgebühr. Der Hausarzt sammelt die fachärztlichen Befunde und behandelt den Patienten entsprechend ganzheitlich. Die Doppelerhebung von Befunden, u.U. auch mit teuren Großgeräten entfällt. Ein Hausarztwechsel pro Quartal ist möglich, danach Erhebung einer Praxisgebühr von € 50. Ausnahmen bilden Kinderärzte und Vorsorgeuntersuchungen, ansonsten ist die direkte Konsultation von Fachärzten nicht möglich. Hausärzte in strukturschwachen Regionen erhalten einen Bonus.
>>> Das kannst Du einfacher haben ... wenn ein Patient ohne Überweisung bei einem Facharzt auftaucht und es ist kein Notfall, zahlt er die Facharztrechnung selber. Geht er ohne Einweisung in ein Krankenhaus und es ist kein Notfall, zahlt er das Krankenhaus selber ... so wird das in den Niederlanden gemacht. Keinerlei bürokratischer Aufwand mit Praxisgebühr oder "Arzt definieren" und es hat die Leute dazu erzogen erstmal ihren Hausarzt zu konsultieren.
>>>
>> -- AG-Gesundheitswesen mailing list
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