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ag-gesundheitswesen - [AG-Gesundheit] Strukturreform Gesundheitswesen

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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[AG-Gesundheit] Strukturreform Gesundheitswesen


Chronologisch Thread 
  • From: DRMPG <DRMPG AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [AG-Gesundheit] Strukturreform Gesundheitswesen
  • Date: Tue, 08 May 2012 14:33:21 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Ahoi,

seit einiger Zeit lese ich die Beiträge und habe mich heute angemeldet, da mir doch noch einiges zu dem Thema Gesundheitspolitik einfällt.

Jeder Bürger eines Landes hat meiner Meinung nach das Recht auf eine flächendeckend qualitativ gleiche medizinische Versorgung. Allein aus dieser Forderung ergibt sich, das eine medizinische Versorgung allein unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht funktioniert. Das soll aber nicht heissen, das Leistungen nicht wirtschaftlich erbracht werden sollen. Es gilt dann das Kostendeckungsprinzip, das Erwirtschaften von Gewinnen ist nicht vorgesehen. Um dies zu kontrollieren sind Vergleichszahlen sinnvoll, hier lässt sich das als Abrechnungssystem eingeführte DRG System sicher nutzen, wenn auch nur in einer vereinfachten Form (dafür ist es in Australien ja auch entwickelt worden)

Vor allem fällt auf, das sich die meisten Beiträge mit der Einnahmeseite des Gesundheitswesens beschäftigen, dies ist sicher auch in Anbetracht des demographischen Wandel sinnvoll, jedoch kommt man dabei immer wieder auf die gleiche Summe, die man „einsammeln“ muss um Gesundheitssystem nach heutigem Stand im Sinne einer Grundversorgung zu finanzieren : ca. 150 € pro Bürger.

Gesundheitsfonds :
Als Sammelbecken für die Einnahmen der medizinischen Grundversorgung durchaus sinnvoll, Füllung aus meiner Sicht am Besten durch Bürgerversicherung, ggf. in Verbindung mit BGE

Krankenkassen :
Deckelung der Verwaltungsausgaben auf max. 5%, eine Krankenkasse für die Grundversorgung, die mit einem Filialnetz lokal Ansprechpartner für die Versicherten bleibt. Zusatzversicherungen über private Krankenkassen möglich

Gesundheitskarte :
Speicherung der Befunde beim Hausarzt und auf der Karte, Zugang nur über PIN des Patienten und des Arztes möglich, dies erspart teure Doppeluntersuchungen. Notfallzugriff für Rettungsdienst ohne PatientenPIN möglich

Abrechnung :
Jeder Patient erhält eine Rechnung nach GOÄ, die er kontrolliert und dann bei der Kasse / den Kassen einreicht. Die Grundleistungen werden über die GKV an den Arzt überwiesen, Zusatzleistungen über die PKV oder vom Patienten selber

Hausarztmodel :
Das sog. Hausarztmodel wird lokal flächendeckend, d.h in jeder Gemeinde, wieder eingeführt. Der Weg zum Hausarzt = Allgemeinarzt sollte 2-3 km nicht übersteigen. Der Patient definiert pro Quartal einen Hausarzt, solange er zunächst den Hausarzt konsultiert, der dann ggf. zum FA überweisst, entfällt die Praxisgebühr. Der Hausarzt sammelt die fachärztlichen Befunde und behandelt den Patienten entsprechend ganzheitlich. Die Doppelerhebung von Befunden, u.U. auch mit teuren Großgeräten entfällt. Ein Hausarztwechsel pro Quartal ist möglich, danach Erhebung einer Praxisgebühr von € 50. Ausnahmen bilden Kinderärzte und Vorsorgeuntersuchungen, ansonsten ist die direkte Konsultation von Fachärzten nicht möglich. Hausärzte in strukturschwachen Regionen erhalten einen Bonus.

Fachärztliche medizinische Versorgungszentren (FMVZ)
Regional wird der Aufbau fachärztlicher Zentren gefördert. Diese arbeiten eng mit den regionalen Krankenhäusern zusammen bzw. gehören ( ggf. auch nur zum Teil ) zum ärztlichen Dienst der Krankenhäuser (z.B. wechselnde Tätigkeit der Ärzte im KH und MVZ).

Krankenhäuser :
Der Funktions- und Pflegebereich der Krankenhäuser wird wirtschaftlich von den ärztlichen Abteilungen getrennt. Die Nutzungsentgelte decken die Investitions- und die laufenden Kosten ab. Dadurch entsteht eine Öffnung der Krankenhäuser sowohl für die niedergelassenen Ärzte (z.B. Nutzung von Funktionseinheiten der Krankenhäuser für ambulante Untersuchungen durch FMVZ) als auch für die Krankenhäuser, die mit Ärzten spezieller Abteilungen (z.B. palliativ - geriatrisch) auch in Einrichtungen ausserhalb des Krankenhauses tätig werden können (Altenpflegeheime).
Die abteilungsspezifische Belegung von Stationen der Krankenhäuser wird aufgegeben, die Stationen werden fachübergreifend belegt und ärztlich von Allgemeinmedizinern versorgt. Somit ist sowohl eine gesamtheitliche Betreuung der Patienten auf den Stationen als auch eine fachübergreifende Ausbildung der späteren Hausärzte sichergestellt. Fachärztlich werden die Patienten weiterhin von den Ärzten der Fachabteilungen behandelt.

Altenpflegeeinrichtungen :
Patienten der APH verbleiben auch bei akuten Erkrankungen so lange wie möglich im APH. Dazu werden in den APH Behandlungsbereiche (IMC intermediate Care) eingerichtet, die von den Hausärzten in Zusammenarbeit mit den FMVZ betreut werden. Somit werden die AP-Bewohner nicht mehr aus ihrer Umgebung gerissen (Demenz) und nicht mehr der Gefahr nosokromialer Infektionen (allg. Abwehrschwäche im Alter) ausgesetzt.

Rettungsdienst / Krankentransport / Katastrophenschutz :
Die Vorhaltungen in diesem Bereich sind eine gemeinschaftliche Aufgabe der Daseinsfürsorge und flächendeckend nicht kostendeckend vorzuhalten. Somit entfällt auch hier eine Vergabe nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Vergabekriterien müssten in erster Linie die Vorhaltung zusätzlicher Einsatzkräfte bei Großschadenslagen und die Ausbildung der Bevölkerung in Erste Hilfe Inhalten sein. Die Feuerwehren scheinen im Rettungsdienst weniger geeignet, da namentlich die freiwilligen Einsatzkräfte im Großschadensfall feuerwehrtechnische Aufgaben haben und für rettungsdienstliche Aufgaben nicht zur Verfügung stehen. Eine Regelung dieses Bereiches auf Länderebene erscheint wenig sinnvoll, da nur bei einheitlichen Regelungen (z.B. Hilftsfrist) eine Vergleichbarkeit und damit Qualitätssicherung möglich ist

Arzneimittel :
Die Zulassung von Medikamenten wird durch die Pharmaindustrie bei der Zulassungsbehörde beantragt. Je nach zusätzlichem Nutzen auch im Hinblick auf die schon auf dem Markt vorhandenen Medikamente wird von der Zulassungsbehörde ein angemessener Preis festgelegt. Wenn dieser von dem Pharmaunternehmen akzeptiert wird, wird das Medikament zugelassen, sonst nicht (siehe FDA USA). Medikamente mit gleicher Zusammensetzung haben den gleichen Preis, die Diskussion um Generika entfällt somit. Medikamente mit gleichem Wirkstoff aber differenter Zusammensetzung müssen gesondert zugelassen werden, hier kann der Preis aufgrund z.B. des Nebenwirkungsprofil abweichen. Ein zugelassenes Medikament ist uneingeschränkt verschreibungsfähig, es obliegt der Verantwortung des Arztes die differenten Nebenwirkungsprofile zu beachten und ein für den einzelnen Patienten geeignetes Medikament zu verschreiben




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