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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Strukturreform Gesundheitswesen

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Strukturreform Gesundheitswesen


Chronologisch Thread 
  • From: Morgan le Fay <input.output AT freenet.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Strukturreform Gesundheitswesen
  • Date: Tue, 08 May 2012 18:12:59 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Meinst Du das?

rechtlich ist für Krankenhäuser unter Notfall das Vorliegen einer bedrohlichen Krankheit zu verstehen, bei der nur noch sofortige ärztliche Behandlung Hilfe bringen kann und bei der dem Patienten unter Berücksichtigung aller objektiven und subjektiven Umstände die Inanspruchnahme eines niedergelassenen Arztes, der dann über eine Krankenhauseinweisung entscheidet, nicht zuzumuten ist.
Wahrscheinlich nicht, oder?

Das ist keine Regelung, sondern eine Unverschämtheit. Wir können ja mal gerne einen Funktionär beim g-BA mit gebrochenem Knöchel stundenlang in die Notaufnahme setzen, wo er dann später aufgrund der oben zitierten Definition abgewiesen wird und zum Niedergelassenen humpeln kann.
Ich würde da nur zu gerne mal die "objektiven und subjektiven Umstände" prüfen!



Am 08.05.2012 17:06, schrieb RingoKlitta:
Nur so als Einwurf , der Begriff Notfall ist eindeutig geregelt .


MfG

Ringo



Am 08.05.2012 um 16:58 schrieb Morgan le Fay<input.output AT freenet.de>:

Hier muss ich etwas einschränken:
Es muss geklärt werden, was als Notfall gilt! Ich habe hier bestimmt schon
die Geschichte der Touristin erzählt, die man hier am Klinikum Bruchsal
unversorgt wieder weggeschickt hat. Selbst diese Frau mit ihrem knallroten,
geschwollenen und stark schmerzenden Auge hat man nicht als Notfall behandelt!
Auch darüber sollten wir bei Gelegenheit noch klärend reden.

Gruß
Harry


Am 08.05.2012 16:39, schrieb Bernd Kasperidus:
Hausarztmodel :
Das sog. Hausarztmodel wird lokal flächendeckend, d.h in jeder Gemeinde,
wieder eingeführt. Der Weg zum Hausarzt = Allgemeinarzt sollte 2-3 km nicht
übersteigen. Der Patient definiert pro Quartal einen Hausarzt, solange er
zunächst den Hausarzt konsultiert, der dann ggf. zum FA überweisst, entfällt
die Praxisgebühr. Der Hausarzt sammelt die fachärztlichen Befunde und
behandelt den Patienten entsprechend ganzheitlich. Die Doppelerhebung von
Befunden, u.U. auch mit teuren Großgeräten entfällt. Ein Hausarztwechsel pro
Quartal ist möglich, danach Erhebung einer Praxisgebühr von € 50. Ausnahmen
bilden Kinderärzte und Vorsorgeuntersuchungen, ansonsten ist die direkte
Konsultation von Fachärzten nicht möglich. Hausärzte in strukturschwachen
Regionen erhalten einen Bonus.
Das kannst Du einfacher haben ... wenn ein Patient ohne Überweisung bei einem Facharzt
auftaucht und es ist kein Notfall, zahlt er die Facharztrechnung selber. Geht er ohne
Einweisung in ein Krankenhaus und es ist kein Notfall, zahlt er das Krankenhaus selber
... so wird das in den Niederlanden gemacht. Keinerlei bürokratischer Aufwand mit
Praxisgebühr oder "Arzt definieren" und es hat die Leute dazu erzogen erstmal
ihren Hausarzt zu konsultieren.

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