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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Augenarzt und CDU-Mitglied will Hilfe der Piraten

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Augenarzt und CDU-Mitglied will Hilfe der Piraten


Chronologisch Thread 
  • From: Bernd Kasperidus <lbear34 AT yahoo.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Augenarzt und CDU-Mitglied will Hilfe der Piraten
  • Date: Fri, 27 Apr 2012 17:07:00 +0100 (BST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>








>________________________________
> Von: Checkinger <checkinger AT gmx.de>
>An: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
>Gesendet: 17:59 Freitag, 27.April 2012
>Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Augenarzt und CDU-Mitglied will Hilfe der
>Piraten
>
>Hallo und Ahoi,
>
>ich denke, es wäre im Interesse der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen und
>100% konform mit dem Auftrag der Arbeitsagentur, der (Seh-) Behinderten die
>Teilnahme am Erwerbsleben u.a. dadurch zu ermöglichen, dass eine für die
>Erwerbsarbeit erforderliche Sehhilfe bereitgestellt wird. Ohne Sehhilfe kann
>die Frau Ihre Verpflichtung, sich physisch dem Erwerbsleben zu stellen nicht
>nachkommen und wird dadurch eben gerde an der allseits gewünschten Teilhabe
>gehindert.
>
>Meine Vorschläge:
>
>Variante 1: Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung nach SGB
>IX, mehr Infos hier: http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html
>Falls eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50+ anerkannt wird, stehen
>alle Wege zur Teilhabe nach SGB IX inkl. Brilenversorgung offen..
>

Bei diesem Weg gibt es ein Problem. Aus persönlicher Erfahrung, meine Mutter
ist GdB 100 wegen schwerster Sehbehinderung, trotz Brillenversorgung und
Zuzahlungsbefreiung wird nur ein Teil der Sehhilfe bezahlt (Frage nicht nach
unseren Brillenrechnungen). Es heißt zwar vollmundig, die Kosten werden
übernommen, im GKV-Alltag wird aber nur ein kleiner Teil wirklich bezahlt.
Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um eine ärztliche Verordnung handelt
oder nicht. Das geht teilweise über Spitzfindigkeiten. Der Arzt verordnet z.
B. hochbrechende Kunstoffgläßer, die Kasse zahlt aber nur einfache.


>Variante 2: Der juristische Weg - KLage gegen die zuständige Arbeitsagentur
>mit Geltendmachung eines Sonderbedarfs
>
>Unten mehr Infos dazu
>
>Der Alex
>
>
>
>http://www.elo-forum.org/allgemeine-entscheidungen/68944-sg-detmold-gleitsichtbrille-sonderbedarf-sgb-ii.html
>
>   
>Standard SG Detmold: Gleitsichtbrille als Sonderbedarf nach SGB II
>Vorbemerkung: Das müsste auch für jede Brille gelten, die wegen ihrer
>besonderen Stärke nicht gelistet ist, darum spezielle angefertigt werden
>muss (z.B. bei Hornhaut- und Linsenastigmatismus), und dann deutlich mehr
>kostet als die ca. 90 Euro „Normalpreis“, die mit der RL abgedeckt sein
>sollen.
>
>Sozialgericht Detmold, 21. Kammer, Urt. v. 11.01.2011 - S 21 AS 926/10
>
>http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_detmold/j2011/S_21_AS_926_10urteil20110111.html
>
>Sachgebiet: Grundsicherung für Arbeitsuchende
>Rechtskraft: rechtskräftig
>
>Tenor:
>
>Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 22.02.2010 in der
>Fassung des Widerspruchsbescheides vom 31.03.2010 verurteilt, dem Kläger die
>Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille in Höhe von 532,50 Euro zu
>erstatten. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des
>Klägers.
>
>Gleitsichtbrille als Sonderbedarf nach SGB II
>
>Das SG Detmold hat bestätigt, dass die Kosten für die Beschaffung einer
>Gleitsichtbrille als unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger
>Mehrbedarf vom Grundsicherungsträger zu übernehmen sind.
>
>Dies folgt für die Zeit vor dem 03.06.2010 unmittelbar aus der Entscheidung
>des BVerfG vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09). Die vom
>BVerfG geforderte atypische Bedarfslage erkläre sich hier aus der besonderen
>Lebenssituation des an Diabetes mellitus erkrankten Leistungsempfängers, so
>das Sozialgericht. Dieser könne sein durch das Grundgesetz garantiertes
>Existenzminimum durch die pauschaliert erbrachten Leistungen nach dem SGB II
>nicht mehr sicherstellen. Er könne insbesondere die Kosten für die
>Anschaffung der Sehhilfe wegen des bereits gesundheitsbedingt erheblichen
>Bedarfs nicht aus der Regelleistung an- oder einsparen.
>
>Betrachtet man den atypischen Bedarf nur nach Gegenständen getrennt, so
>könnte es sein, dass überhaupt kein Mehrbedarf im Sinne des Urteils des
>BVerfG entstünde, wenn jeder Einzelposten nur einmal im Bewilligungszeitraum
>benötigt würde. Eine solche Sichtweise werde der Entscheidung des BVerfG
>nicht gerecht. Der Gesetzgeber sollte hierdurch vielmehr veranlasst werden,
>dafür Sorge zu tragen, dass in besonderen Härtefällen das Existenzminimum
>von Menschen, die regelmäßig mehr Leistungen benötigen, als sich aus dem
>statistischen Mittel ergibt, im untersten Netz der sozialen Absicherung
>ausreichend aufgefangen werden.
>
>juris - Das Rechtsportal - Gleitsichtbrille als Sonderbedarf nach SGB II
>
>http://juris.de/jportal/portal/t/24cs/page/homerl.psml;jsessionid=EDE079902B32A19E98231AE81C9
> 70EE4.jpc4?nid=jnachr-JUNA110200374&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2
>Fzeigenachricht.jsp
>
>
>
>
>Am 27.04.2012 14:11, schrieb Rick:
>>
>> Moin Harry, ahoi Gesundheitspiraten!
>>
>> Morgan le Fay schrieb:
>>
>>> [...]
>>> Da scheint tatsächlich eine riesen Sauerei zu laufen, denn die
>>> mittlerweile suizidgefährdete Versicherte wurde anscheinend mit dem
>>> Versprechen auf Beteiligung der Kasse für eine Sehhilfe von der BEK
>>> gelockt. Später wurde das Versprechen nicht eingelöst. Da Kosten für
>>> Sehhilfen aus den Regelsätzen angespart werden müssen, hat sie wegen
>>> der extremen Werte keine Chance, je zu einer ausreichenden Versorgung
>>> zu kommen.
>>>
>>> Der bwundernswert bemühte Augenarzt hat das Ministerium, namentlich
>>> Frau Dr. Flach, angeschrieben, um auf diesem Wege eine Beschwerde
>>> loszuwerden und evtl. eine Lösung für seine Patientin herbeizuführen,
>>> aber da wurde bislang überhaupt nicht geantwortet.
>>> [...]
>>
>> Ich denke, dass die Beschwerde an der Bundesministerium für Gesundheit
>> im Einzelfall nur dann etwas gewirken könnte, wenn bei der Krankenkasse
>> ein echter Verfahrensfehler vorliegen würde.
>>
>> Selbst dann wäre aber eher das Bundesversicherungsamt (BVA)
>> einzuschalten, weil genau dort die Rechtsaufsicht über die (überregional
>> tätigen) Krankenkassen liegt.
>>
>> Am schnellsten und erfolgversprechendsten erscheint mir aber, den
>> Widerspruchsausschuss der betreffenden Krankenkasse anzurufen. Der
>> Verwaltungsrat (aus Kassenmitgliedern und meist auch
>> Arbeitgebervertretern) richtet nämlich immer einen oder mehrere
>> Widerspruchsausschüsse ein, der meist durchaus eine vermittelnde
>> Position wahrnimmt.
>>
>> Bei der Barmer-GEK sind gibt es laut deren Website insgesamt acht
>> solcher Widerspruchsausschüsse (deren Mitglieder sind namentlich
>> aufgeführt):
>>
>> Barmer-GEK: Ausschüsse der Verwaltungsrats
>> https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versicherte/UeberUns/Verwaltungsrat/Ausschuesse/Aussch_C3_BCsse_20und_20ihre_20Aufgaben__neu.html
>> (ganz unten auf der Seite).
>>
>> Wie deren Aufgabenverteilung (fachlich?/regional?) geregelt ist, weiß
>> ich nicht; das müsste man aber in jeder örtlichen Geschäftsstelle der
>> Krankenkasse oder zumindest in deren Hauptverwaltung beim
>> "Büro/Referenten/Assisitenten/Sekretariat des Verwaltungsrats" erfragen
>> können.
>>
>> Ich hoffe, dass ich auf die Schnelle ein wenig weiterhelfen konnte.
>>
>> Herzliche Piratengrüße
>>
>> Euer Rick aus Hamburg
>
>-- AG-Gesundheitswesen mailing list
>AG-Gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
>https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-gesundheitswesen
>
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