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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Augenarzt und CDU-Mitglied will Hilfe der Piraten

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Augenarzt und CDU-Mitglied will Hilfe der Piraten


Chronologisch Thread 
  • From: Checkinger <checkinger AT gmx.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Augenarzt und CDU-Mitglied will Hilfe der Piraten
  • Date: Fri, 27 Apr 2012 17:59:22 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo und Ahoi,

ich denke, es wäre im Interesse der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen und 100% konform mit dem Auftrag der Arbeitsagentur, der (Seh-) Behinderten die Teilnahme am Erwerbsleben u.a. dadurch zu ermöglichen, dass eine für die Erwerbsarbeit erforderliche Sehhilfe bereitgestellt wird. Ohne Sehhilfe kann die Frau Ihre Verpflichtung, sich physisch dem Erwerbsleben zu stellen nicht nachkommen und wird dadurch eben gerde an der allseits gewünschten Teilhabe gehindert.

Meine Vorschläge:

Variante 1: Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung nach SGB IX, mehr Infos hier: http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html Falls eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50+ anerkannt wird, stehen alle Wege zur Teilhabe nach SGB IX inkl. Brilenversorgung offen..

Variante 2: Der juristische Weg - KLage gegen die zuständige Arbeitsagentur mit Geltendmachung eines Sonderbedarfs

Unten mehr Infos dazu

Der Alex



http://www.elo-forum.org/allgemeine-entscheidungen/68944-sg-detmold-gleitsichtbrille-sonderbedarf-sgb-ii.html


Standard SG Detmold: Gleitsichtbrille als Sonderbedarf nach SGB II
Vorbemerkung: Das müsste auch für jede Brille gelten, die wegen ihrer besonderen Stärke nicht gelistet ist, darum spezielle angefertigt werden muss (z.B. bei Hornhaut- und Linsenastigmatismus), und dann deutlich mehr kostet als die ca. 90 Euro „Normalpreis“, die mit der RL abgedeckt sein sollen.

Sozialgericht Detmold, 21. Kammer, Urt. v. 11.01.2011 - S 21 AS 926/10

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_detmold/j2011/S_21_AS_926_10urteil20110111.html

Sachgebiet: Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rechtskraft: rechtskräftig

Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 22.02.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 31.03.2010 verurteilt, dem Kläger die Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille in Höhe von 532,50 Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.

Gleitsichtbrille als Sonderbedarf nach SGB II

Das SG Detmold hat bestätigt, dass die Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille als unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger Mehrbedarf vom Grundsicherungsträger zu übernehmen sind.

Dies folgt für die Zeit vor dem 03.06.2010 unmittelbar aus der Entscheidung des BVerfG vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09). Die vom BVerfG geforderte atypische Bedarfslage erkläre sich hier aus der besonderen Lebenssituation des an Diabetes mellitus erkrankten Leistungsempfängers, so das Sozialgericht. Dieser könne sein durch das Grundgesetz garantiertes Existenzminimum durch die pauschaliert erbrachten Leistungen nach dem SGB II nicht mehr sicherstellen. Er könne insbesondere die Kosten für die Anschaffung der Sehhilfe wegen des bereits gesundheitsbedingt erheblichen Bedarfs nicht aus der Regelleistung an- oder einsparen.

Betrachtet man den atypischen Bedarf nur nach Gegenständen getrennt, so könnte es sein, dass überhaupt kein Mehrbedarf im Sinne des Urteils des BVerfG entstünde, wenn jeder Einzelposten nur einmal im Bewilligungszeitraum benötigt würde. Eine solche Sichtweise werde der Entscheidung des BVerfG nicht gerecht. Der Gesetzgeber sollte hierdurch vielmehr veranlasst werden, dafür Sorge zu tragen, dass in besonderen Härtefällen das Existenzminimum von Menschen, die regelmäßig mehr Leistungen benötigen, als sich aus dem statistischen Mittel ergibt, im untersten Netz der sozialen Absicherung ausreichend aufgefangen werden.

juris - Das Rechtsportal - Gleitsichtbrille als Sonderbedarf nach SGB II

http://juris.de/jportal/portal/t/24cs/page/homerl.psml;jsessionid=EDE079902B32A19E98231AE81C9 70EE4.jpc4?nid=jnachr-JUNA110200374&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2 Fzeigenachricht.jsp




Am 27.04.2012 14:11, schrieb Rick:

Moin Harry, ahoi Gesundheitspiraten!

Morgan le Fay schrieb:

[...]
Da scheint tatsächlich eine riesen Sauerei zu laufen, denn die
mittlerweile suizidgefährdete Versicherte wurde anscheinend mit dem
Versprechen auf Beteiligung der Kasse für eine Sehhilfe von der BEK
gelockt. Später wurde das Versprechen nicht eingelöst. Da Kosten für
Sehhilfen aus den Regelsätzen angespart werden müssen, hat sie wegen
der extremen Werte keine Chance, je zu einer ausreichenden Versorgung
zu kommen.

Der bwundernswert bemühte Augenarzt hat das Ministerium, namentlich
Frau Dr. Flach, angeschrieben, um auf diesem Wege eine Beschwerde
loszuwerden und evtl. eine Lösung für seine Patientin herbeizuführen,
aber da wurde bislang überhaupt nicht geantwortet.
[...]

Ich denke, dass die Beschwerde an der Bundesministerium für Gesundheit
im Einzelfall nur dann etwas gewirken könnte, wenn bei der Krankenkasse
ein echter Verfahrensfehler vorliegen würde.

Selbst dann wäre aber eher das Bundesversicherungsamt (BVA)
einzuschalten, weil genau dort die Rechtsaufsicht über die (überregional
tätigen) Krankenkassen liegt.

Am schnellsten und erfolgversprechendsten erscheint mir aber, den
Widerspruchsausschuss der betreffenden Krankenkasse anzurufen. Der
Verwaltungsrat (aus Kassenmitgliedern und meist auch
Arbeitgebervertretern) richtet nämlich immer einen oder mehrere
Widerspruchsausschüsse ein, der meist durchaus eine vermittelnde
Position wahrnimmt.

Bei der Barmer-GEK sind gibt es laut deren Website insgesamt acht
solcher Widerspruchsausschüsse (deren Mitglieder sind namentlich
aufgeführt):

Barmer-GEK: Ausschüsse der Verwaltungsrats
https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versicherte/UeberUns/Verwaltungsrat/Ausschuesse/Aussch_C3_BCsse_20und_20ihre_20Aufgaben__neu.html
(ganz unten auf der Seite).

Wie deren Aufgabenverteilung (fachlich?/regional?) geregelt ist, weiß
ich nicht; das müsste man aber in jeder örtlichen Geschäftsstelle der
Krankenkasse oder zumindest in deren Hauptverwaltung beim
"Büro/Referenten/Assisitenten/Sekretariat des Verwaltungsrats" erfragen
können.

Ich hoffe, dass ich auf die Schnelle ein wenig weiterhelfen konnte.

Herzliche Piratengrüße

Euer Rick aus Hamburg





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