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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Die "Duale Vergütung" im Gesundheitswesen

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Die "Duale Vergütung" im Gesundheitswesen


Chronologisch Thread 
  • From: Rick <Rick AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Die "Duale Vergütung" im Gesundheitswesen
  • Date: Sun, 08 Jan 2012 11:54:22 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Ahoi Micheala !

Eine Anmerkung vorweg: Es geht im Folgenden wohl nur um die Abrechnungspraxis bei der _ambulanten ärztlichen Versorgung_. Zur Einordnung der Größenordnung: Nach den amtlichen Zahlen für 2010 betrugen die Anteile an den Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung *16,4 %*. Im Vergleich: Krankenhausbehandlung *35,2 %*, Arzneimittel *18,3 %*, zahnärztliche Bedandlung (incl. Zahnersatz) *6,9 %*. _Quelle:_ Bundesgesundheitsministerium Kennzahlen und Faustformeln GKV 2000-2010 http://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/dateien/Downloads/Statistiken/GKV/Kennzahlen_Daten/Kennzahlen_und_Faustformeln_GKV_2000-2010_111129.pdf

Die Abrechnungsverfahren unterscheiden sich zwischen diesen Bereichen ganz wesentlich !

Klugscheißer schrieb:

Das Problem ist weniger, dass man für PKVler höhere Sätze abrechnen kann, sondern dass man die GKV-Sätze auch ohne wirkliche Gegenleistung abrechnen kann, denn da reicht es, dass der Versicherte in der Praxis war und sein Kärtchen abgegeben hat. Mit der Abrechnung hat er nix zu tun.

mb schrieb:
Wo hast Du denn diese Weisheit her? In der GKV wird nach der Honorarregelung EBM abgerechnet. Mit Ausnahme einer Verwaltungspauschale von wenigen Cent können da auch nur diejenigen Leistungen abgerechnet werden, die tatsächlich erbracht werden.
(Bitte nicht verwechseln mit dem zur Verfügung stehenden Budget, das bestimmt, wieviel Leistungen eine Praxis insgesamt maximal erbringen dar.)

Michaela

Etwas mehr als "ein paar Cent" beträgt die Quartalspauschale wohl schon. Und die Quartalspauschale fällt eben *zweimal* an, wenn der Folgetermin erst im _nächsten_ Quartal vergeben wird. DAS setzt IMHO einen Fehlanreiz, Behandlungen bei gesetzlich Versicherten zeitlich zu "strecken". Am Rande: Warum spielen die _Quartale_ im Kalender eigentlich heutzutage noch eine sooo prägende Rolle für die Leistungsabrechnung ?! Erschließt sich mir nicht unmittelbar.

Andererseits verdient sich bestimmt KEIN Arzt eine "goldene Nase" mit den Quartalspauschalen. Wäre es tatsächlich anders, wie Klugscheißer unterstellt, dann müssten die "roten Teppiche" vor den Arztpraxen ja wohl eher den (vielen) gesetzlich Krankenversicherten ausgerollt, als den (wenigen) Privatpatienten !

Schönen Sonntag wünscht

Euer Rick




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