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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Antrag elektronische Gesundheitskarte

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Antrag elektronische Gesundheitskarte


Chronologisch Thread 
  • From: Rick <Rick AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Antrag elektronische Gesundheitskarte
  • Date: Sun, 30 Oct 2011 23:48:47 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Hallo Birger !

Jetzt muss ich Dich vor einem Fehler bewahren, falls ich Dich auf "den Holzweg geführt" habe. Wollte ich nicht !

GargleBlaster schrieb:

Es sollte im Antrag noch ergänzt werden, dass daraus KEIN finanzieller Vorteil entstehen darf, wenn man daran nicht teilnimmt.

Lass es --- DAS ist hinsichtlich des Einsatzes der eGK nämlich im § 291a Absatz 8 Satz 2 SGB V bereits "in bestem Juristen-Deutsch" geregelt:

/(Die Karteninhaber)/ "...dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff bewirkt oder verweigert haben."

GargleBlaster schrieb:
Nun bin ich nicht sicher, für welche Verwendungen dieses Paragraph schon greift. Der sollte dann in jedem Fall kassiert werden.

Wie der Name doch sagt, gilt der § 68 SGB V der "Finanzierung einer persönlichen elektronischen *Gesundheitsakte*". Sofern er bisher überhaupt schon zur Anwendung gekommen sein sollte, dann nur bei _einzelnen_ Krankenkassen.

Nach meiner Kenntnis hat die Barmer-GEK von 2007 bis 2010 ein Pilotprojekt zur "elektronischen Gesundheitsakte" durchgeführt. Ob die (weniger als 1.000) Teilnehmer dafür finanzielle Zuwendungen nach § 68 SGB V erhalten haben, erscheint mir persönlich eher unwahrscheinlich.

Was diese Paragraf aber zeigt: Der Gesetzgeber hat zur "Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung" weitergehende Rechtsnormen geschaffen als nur den § 291a über die eGK. Die "elektronische Speicherung und Übermittlung *patientenbezogener* Gesundheitsdaten" werden explizit als "von *Dritten* angebotene Dienstleistungen" gestattet, für die Versicherte sogar "*finanzielle* Unterstützung" von ihren Krankenkassen erhalten können.

Die eGK ist nur EINE der Komponenten zur "Gesundheitsökonomie", die 2004 (?) ins SGB V gesetzt wurden. Und deshalb begreife ich sie auch nur als den ersten Schritt in eine zweifelhafte Richtung.

Beste Grüße aus Hamburg

von Rick




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