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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Antrag elektronische Gesundheitskarte

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Antrag elektronische Gesundheitskarte


Chronologisch Thread 
  • From: haarbrandt <haarbrandt AT googlemail.com>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Antrag elektronische Gesundheitskarte
  • Date: Mon, 31 Oct 2011 07:37:59 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Rick,

danke für die Aufklärung, wirklich sehr informativ. In diesem Bereich muss ich mich wohl noch belesen. 

Wenn ich es richtig verstehe gilt dein zitierter § 291a Absatz 8 Satz 2 SGB V ja nur für die eGK. Mir geht es aber prinzipiell um Telemedizin, das findet ja auch außerhalb der eGK statt. Da sollte niemand, der sich dem verweigert, benachteiligt vor (oder umgekehrt bevorteilt). Das war insofern auch die Frage, ob das ganz nur für Mehrwertdienste der eGK gilt oder ob auch ein Account bei VitaX oder ähnlichen Diensten von KKen finanziell belohnt wird.

Auf der anderen Seite ist eine finanzielle Unterstützung sinnvoll, da diese Dienste ja nicht kostenlos sind (eher wäre es in meinen Augen die Aufgabe der Versicherung, ihren Mitgliedern solche Dienste zu bezahlen. Das wäre ja auch im Sinne des Wettbewerbs über Leistungen, nicht über den Beitrag).

Bitte korrigieren, wenn ich das falsch verstanden habe :) 

Und nun noch ein (mäßig flammende) Plädoyer: Telemedizin gehört zum medizinischen Forschritt dazu und ist Realität. Zumindest im akademischen Umfeld gilt der Konsens, dass der elektronische Datenaustausch (insbesondere über Sektorengrenzen hinweg) im Gesundheitswesen die Effizienz steigert und positive Auswirkung auf die Behandlungsqualität haben kann. Die eGK bietet an der Stelle die Möglichkeit eines einheitlichen und im Vergleich zu den bisherigen Methoden extrem sicheren Authentifizierung, insbesondere für Patienten. Das ist sehr viel Wert in meinen Augen, wenn man sich die heutige Situation anschaut. 

Viele Grüße,

Birger 



PS. so macht es auch Spaß sich mit Argumenten auseinander zu setzen!



Am 31. Oktober 2011 00:48 schrieb Rick <Rick AT news.piratenpartei.de>:

Hallo Birger !

Jetzt muss ich Dich vor einem Fehler bewahren, falls ich Dich auf "den Holzweg geführt" habe. Wollte ich nicht !

GargleBlaster schrieb:


Es sollte im Antrag noch ergänzt werden, dass daraus KEIN finanzieller Vorteil entstehen darf, wenn man daran nicht teilnimmt.

Lass es --- DAS ist hinsichtlich des Einsatzes der eGK nämlich im § 291a Absatz 8 Satz 2 SGB V bereits "in bestem Juristen-Deutsch" geregelt:

/(Die Karteninhaber)/ "...dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff bewirkt oder verweigert haben."

GargleBlaster schrieb:

Nun bin ich nicht sicher, für welche Verwendungen dieses Paragraph schon greift. Der sollte dann in jedem Fall kassiert werden.

Wie der Name doch sagt, gilt der § 68 SGB V der "Finanzierung einer persönlichen elektronischen *Gesundheitsakte*". Sofern er bisher überhaupt schon zur Anwendung gekommen sein sollte, dann nur bei _einzelnen_ Krankenkassen.

Nach meiner Kenntnis hat die Barmer-GEK von 2007 bis 2010 ein Pilotprojekt zur "elektronischen Gesundheitsakte" durchgeführt. Ob die (weniger als 1.000) Teilnehmer dafür finanzielle Zuwendungen nach § 68 SGB V erhalten haben, erscheint mir persönlich eher unwahrscheinlich.

Was diese Paragraf aber zeigt: Der Gesetzgeber hat zur "Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung" weitergehende Rechtsnormen geschaffen als nur den § 291a über die eGK. Die "elektronische Speicherung und Übermittlung *patientenbezogener* Gesundheitsdaten" werden explizit als "von *Dritten* angebotene Dienstleistungen" gestattet, für die Versicherte sogar "*finanzielle* Unterstützung" von ihren Krankenkassen erhalten können.

Die eGK ist nur EINE der Komponenten zur "Gesundheitsökonomie", die 2004 (?) ins SGB V gesetzt wurden. Und deshalb begreife ich sie auch nur als den ersten Schritt in eine zweifelhafte Richtung.

Beste Grüße aus Hamburg

von Rick




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