Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] +++Urgent+++ Massenrollout eGK (elektronische Gesundheitskarte) / Staats-Gesundheitstrojaner

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

Re: [AG-Gesundheit] +++Urgent+++ Massenrollout eGK (elektronische Gesundheitskarte) / Staats-Gesundheitstrojaner


Chronologisch Thread 
  • From: HappyBuddha <HappyBuddha AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] +++Urgent+++ Massenrollout eGK (elektronische Gesundheitskarte) / Staats-Gesundheitstrojaner
  • Date: Sun, 30 Oct 2011 11:14:43 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Das ist Panikmache und Paranoia auf unterstem Niveau. Ich frage mich, warum ihr euch AG eGK und nicht AG Anti-eGK nennt, denn das, was ihr da postuliert, hat mit fundierter Information und sachlicher Aufarbeitung der Materie nichts mehr zu tun. Ihr kämpft gegen etwas, was gar nicht existiert.

DS Lawfox schrieb:

- Die eGK (+TI) verstößt gegen das Recht auf informationelle
- Die eGK (+TI) verstößt gegen das Recht auf Privatsphäre.
- Der Bürger verliert die Kontrolle über seine Gesundheitsdaten.
- Der Bürger verliert seine Patientenautonomie

Der Patient entscheidet selbst, welche Daten über ihn [wo auch immer] gespeichert werden. Die Karte in ihrer Basisfunktion beinhaltet die gleichen Daten, wie die jetzige Chipkarte ebenfalls.
Weitere Daten (Arztbriefe, Diagnosen, Notfalldaten) werden NUR gespeichert, wenn der Patient dem zustimmt. Ebenso entscheidet der Patient, wer diese Daten einsehen darf. Ein Verlust der Selbstbestimmung ist also NICHT gegeben.

DS Lawfox schrieb:
Dies gilt insbesondere auch - ebenso in punkto Schweigepflicht - für das eRezept, da Krankenversicherungen vorbei am Zweckbindungsgebot der Datenverschlüsselung zu Abrechnungszwecken nunmehr rechtlch in die Lage versetzt werden, aus den jeweiligen Verordnungen Rückschlüsse auf Diagnosen zu ziehen

Kassenrezepte werden auch jetzt schon an die Versicherungen übermittelt und dort auf Plasubilität geprüft. Ob dies jetzt Online oder weiterhin in Papierform geschieht, nimmt sich wenig. Im Übrigen ist das eRezept derzeit gar nicht mit der eGK möglich, über das technische "wie" wird noch diskutiert, deshalb wurde diese Funktion extra noch nicht beim Rollout der Karten inkludiert. Die Krankenkassen haben ebenso Zugriff auf die abrechnungsrelevanten Diagnosen (jetzt schon), diese Daten haben sie im Rahmen der Leistungsabwicklung schon immer erhalten, auch hier ändert sich nichts.

DS Lawfox schrieb:
Die eGK (+TI) unterläuft die ärztliche Schweigepflicht und hölt sie aus und verstößt mithin gegen die Berufsordnung der Ärzte.
Auch das ist falsch. Daten über den Patienten, die gespeichert werden, werden nur mit dessen Einverständnis gespeichert. Zum Abrufen dieser Daten muss der Patient ebenfalls zustimmen, womit er die anfragende Praxis von der Schweigepflicht entbindet. Für die Notfalldaten erklärt der Patient die Entbindung von der Schweigepflicht bereits mit der Speicherung.

DS Lawfox schrieb:
Die Ausstattung der eGK mit einem Bild unter dem Vorwand der Verhinderung von ansonsten missbräuchlicher Verwendung der Karten stellt über 72 Mio Versicherte unter den Generalverdacht, anderenfalls Missbrauch zu begehen.

Es ist Fakt, dass mit Chipkarten Leistungsmissbrauch betrieben wird. Auch bei uns sind schon Patienten mit gekauften oder entwendeten Chipkarten aufgelaufen. Das Foto hat nichts mit Generalverdacht zu tun, sondern ist ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal. Alternativ hätte man es auch so regeln können, wie es in Krankenhäusern vorgegeben ist, dass die Chipkarte ohne Foto nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument anerkannt wird. Das hätte keinen Unterschied gemacht.
Die Chipkarte fungiert als Ausweis in der Arztpraxis, mit dem man sich als Versicherter und somit anspruchsberechtigt ausweist. Das Foto kann ja nun nicht das Problem sein, dass im Personalausweis ein Foto enthalten ist, stört ja auch niemanden, da ist es komischerweise selbstverständlich. In der Praxis fungiert die Karte aber als Ausweis und somit ist ein Foto darauf nichts kriminelles.




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang