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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!


Chronologisch Thread 
  • From: "Guido Heymann" <guido AT drheymann.de>
  • To: "AG Gesundheit" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!
  • Date: Thu, 9 Jun 2011 09:10:59 +0200
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Am 08.06.2011 17:34, schrieb aloa5:
>> Die derzeitigen Chefarztverträge geben dem Chefarzt ein Grundgehalt
>> und zusätzlich darf er bei Privatpatienten Rechnungen stellen.
Michaela antwortete:
Falsch: Der Chefarzt bekommt ein Grundgehalt vom Krankenhaus. Wenn er Privatpatienten behandelt, stellt er dem Patienten eine normale PKV->Rechnung für die ärztliche Tätigkeit aus (das Krankenhaus kann zusätzlich die Grundleistung abrechnen). Von seinem PKV-Honorar muss der Chefarzt >einen Teil beim Krankenhaus abgeben. Bei einigen (den meisten?) Krankenhäusern liegt die Abgabe bei 70-80%.

Grund für den schlechten Ruf der Chefärzte hier sind die Altverträge, die bis Ende der 80er Jahre üblich waren.
Die neuen Chefarztverträge sind wesentlich restriktiver:
- einige wenige haben quasi alte Liquidationsrechte, allerdings gegen eine ca: 80% der Einnahmen umfassende Ressourcennutzungsgebühr gegenüber dem Haus.
- Viele haben die Grundgehaltsregelung, dürfen privat liquidieren, werden aber meist gesammelt über das Haus abgerechnet, wobei das Haus dann jedem Chefarzt dieser Vertragsart seinen Anteil überweist, oft auch netto, also als Gehaltsbonus.
Diese beiden Gruppen umfassen 58% der Verträge
- Andere haben gar kein eigenes Liquidationsrecht, müssen jedoch PKV-Patienten als Chefärzte behandeln, dem Haus die Abrechnung machen und dieses beteiligt die CÄ dann in Form eines Leistungsbonus (Beteiligungsvergütung ca. 13% der Verträge)
- nicht wenige CÄ scheuen den Aufwand und entscheiden sich für ein komplettes "Grundgehalt plus". Hierbei erhalten sie eine an Bedingungen geknüpfte, an den Planungen des Vorjahres orientierte Zusatzzahlung vom Arbeitgeber. Der Clou: dieser Bonus kann entfallen, wenn die vorgesehenen Einnahmen aus den Zielplanungsgesprächen nicht erreicht werden (Bonusvereinbarung). Zunehmend auch "beliebt" bei Ober- und Assistenzärzten.

Die CA-Gehälter lagen 2010 nach einer Umfrage (Kienbaum) zwischen 134Tsd bis 316Tsd Euro/a (Quartile).

Oft müssen die CÄ jedoch die Abrechnung selbst machen und dem Haus zur Verfügung stellen. Sie sind dann auch für den Zahlungseingang verantwortlich.
Die Zahlungsmoral in der PKV ist jedoch nur mäßig prächtig.
Um das Mahnwesen nicht selbst stemmen zu müssen, binden sich viele CÄ an Abrechnungsanbieter (z.B. die PVS).
Hier gibt es interessante Modelle: Der CA übereignet die Schuld des Pat. an die PVS, diese zahlt dem CA einen geringeren Grundbetrag noch vor Zahlungseingang und kümmert sich dann um das Mahnwesen. Fazit: Einnahmen aus Privatliquidation sind unstet, unvorhersehbar und verursachen Zusatzkosten für den CA bei Verwaltung und Mahnwesen.
Auch ist die wirtschaftliche Aufklärungspflicht kritisch und kann zu Einnahmeausfällen führen (Urteile: 8.3.11 AZ 7 C 223/1 AG Baden-Baden; 1.2.83 AZ VI ZR 104/81 BGH; 7.5.2002 AZ 8 C 221/01 AG Pforzheim)

Oft werden Rechnungen auch wegen sog. Surrogatziffern abgelehnt: diese werden der GOÄ entnommen, wenn für eine dezidierte Leistung keine eigene Ziffer existiert. Es wird dann eine in Umfang und Methodik ähnliche Ziffer statt dessen abgerechnet. Das muss in jedem Einzelfall begründet werden.

Hier ergibt sich auch ein Problem, wenn jeder Patient seine Arztrechnung erhielte und beurteilen soll. Denn welcher Nicht-Mediziner würde die berechtigte Abrechnung einer solchen Surrogatziffer durchschauen?

Guido (MaHe Berlin)




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