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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vollgeld Kritik im Wirtschaftsdienst erschienen

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vollgeld Kritik im Wirtschaftsdienst erschienen


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vollgeld Kritik im Wirtschaftsdienst erschienen
  • Date: Wed, 28 Jan 2015 20:42:12 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>



Am 28.01.2015 um 20:22 schrieb Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>:

Eine kleine Ergänzung.

Habe die Literaturquelle doch noch entdeckt.

Ludwig Mülhaupt
Einführung in die BWL der Banken, 3. Auflage, Mai 1980

Auf der Seite 62 unterscheidet er Banken nach ihrer Geldschöpfungsfähigkeit.

Er führt auf:
"- Kreditvermittelnde Banken (zum Beispiel reine Hypothekenbanken): Sie haben nicht die Fähigkeit zur Geldschöpfung.

Hallo Rudi,
das ist ja im Wesentlichen das, was ich sage.

Rein sachlich findet die Geldschöpfung bei der Hypothekenbank statt, wenn der Darlehensnehmer ein Girokonto bei der Hypothekenbank hat, sonst nicht.: Darlehenskonto an Girokonto x Euro.

Da aber die Hypothekenbank ihr Geldtheritorium nicht verteidigen kann, fließt das geschöpfte Geld ab und der Geldschöpfungsgewinn wird dort realisiert, wo das Giralgeld liegt.

Gruß
Arne



Am 28.01.2015 um 15:14 schrieb Rudolf Müller:
Hallo Arne,

zu Deiner Antwort bezüglich der Hypothekenbanken weiter unten im Text.

Am 28.01.2015 um 12:17 schrieb Arne Pfeilsticker:


Am 28.01.2015 um 10:04 schrieb Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>:

...........................
Kann das Wesentliche nicht auch einfacher erklärt werden? Ich stelle mir den Vorgang etwa so vor:

Bei einem Vollgeldsystem funktioniert Deine Finanzierung, Egge, wie bei einer Hypothekenbank.

Der Schein trügt. Auch wenn auf den ersten Blick der Vorgang wie bei einer Hypothekenbank aussieht, ist er von der Sache her in wesentlichen Punkten anders.

Die Hypothekenbank muss sich refinanzieren, weil sie kein eigenes bzw. kein genügend großes Geldterritorium hat. Das bedeutet, wenn sie mittels Geldschöpfung (= Bilanzverlängerung) Kredite gewährt hat, dann fliesen diese Gelder per Überweisung zu anderen Banken. Das bedeutet die Geldschöpfung findet im Ergebnis dort statt, wo das Geldterritorium ist und der Refinanzierungszins ist zu einem hohen Anteil der von der Hypothekenbank abgeführte Geldschöpfungsgewinn.

In unserem heutigen Geldsystem findet die Geldschöpfung bei der Kreditvergabe an Nichtbanken teilweise verteilt im Geschäftsbankensektor statt; im Vollgeldsystem nur bei der Zentralbank.

Kredite können von dieser erst vergeben werden, wenn über Pfandbriefe Zahlungsmittel eingenommen wurden.

Der Vorgang ist genau umgekehrt: Erst Hypothekenkredit, dann Hypothekenpfandbrief. Siehe Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Hypothekenbank
Du hast offensichtlich den Satz "Zum Start einer Hypothekenbank müssen die ersten Kredite mit Eigenkapital hinterlegt sein, da erst auf Grundlage der dann eingenommenen Grundschuldverschreibungen Pfandbriefe ausgegeben werden können." überlesen.

In der Fachliteratur wurde aufgeführt, dass es Hypothekenbanken nicht möglich war, Geld zu schöpfen. Sie waren auf das reine Vermittlungsgeschäft angewiesen. Zum Start einer solchen Bank war demnach logischerweise zuerst Eigenkapital der Bank für die ersten Kreditvergaben erforderlich. Erst die, mit dem  Kreditpfand  hinterlegten Pfandbriefe konnten dann zu Geld gemacht werden. Die genaue Literaturquelle finde ich auf die Schnelle nicht.
s. o.
Der Vorgang erscheint mir aber absolut logisch und steht auch keinesfalls im Widerspruch zum Hypothekenbankgesetz:

"§1  Banken mit dem Zweck, inländische Grundstücke zu beleihen und auf Grund der erworbenen Hypotheken Schuldverschreibungen (Hypothekenpfandbriefe) auszugeben, ....."

Im Gesetz wird m.E. die richtige Reihenfolge klar vorgegeben. Auch in dem von Dir erwähnten Wikipedia-Artikel steht nichts anderes.

Weitere Details zur Kreditvermittlung:
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Kreditvermittlung#Vermittlung


Geste Grüße
Rudi2

Viele Grüße
Arne
 
Zum Start einer Hypothekenbank müssen die ersten Kredite mit Eigenkapital hinterlegt sein, da erst auf Grundlage der dann eingenommenen Grundschuldverschreibungen Pfandbriefe ausgegeben werden können. Sauber/Bene führen hierzu aus:
"Bei Benes und Kumhof werden kurzfristige Kredite ausschließlich
mittels eigenkapitalbasierter Fonds vergeben.
Die langfristige Kreditvergabe erfolgt hingegen
durchaus fremdfinanziert, jedoch mit strikter Fristenkongruenz,
um Geldsubstitute zu verhindern."
Mit strikter Fristenkongruenz bedeutet streng nach der "goldnen Bankregel". Sie besagt, dass langfristig verliehenes Geld auch durch langfristig angelegte Spargelder und kurzfristig verliehenes Geld auch durch kurzfristig angelegte Spargelder finanziert sein muss. Ob jetzt Spargeld, Pfandbrief, Fonds oder andere Sparformen, spielt dabei keine Rolle.

Hypothekenbanken arbeiteten mit durchschnittlichen Zinsmargen zwischen 0,5 und 1 %, sagte mir ein ehemaliger Mitarbeiter der "Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank AG". Wurden Pfandbriefe, welche durch Grundschuldverschreibungen abgedeckt waren, zu einem Zinssatz von z. B. 5 % herausgegeben, so konnte mit diesem "Geld" eine Kredit mit 6 % Zinsen ausgereicht werden.
Durch die Integration des Hypothekengeschäftes in den Universalbankenbetrieb (das Hypothekenbankgesetz ist seit dem 19. Juli 2005 außer Kraft gesetzt), erhielten die Banken eine bedeutend größere Jongliermasse zum Erhalt ihrer Zahlungsfähigkeit und für sonstige Geschäfte.

Beste Grüße
Rudi2

Am 28.01.2015 um 01:10 schrieb Arne Pfeilsticker:


Am 27.01.2015 um 17:23 schrieb Eckhard Rülke <ERuelke AT gmx.de>:

Hallo Arne,
 
wichtigste Diskussionsvoraussetzung ist ja wohl die Kenntnis der Ausgangslage.
Beispiel: Wegen herrschenden Wohnungsmangels entschließt sich jemand, ein Miethaus bauen zu wollen. Grundstück und Eigenkapitalanteil hat er und geht mit seinem Finanzierungsanliegen zu einer Bank.
 
Heute läuft es dann so:
Der Investor gewährt der Bank die Eintragung einer entsprechenden Sicherheitsbelastung seines Grundstücks im Grundbuch und bekommt dafür den praktisch risikofreien Kredit zu zwei-komma-nochwas Prozent. Die Bank schreibt dem Konto des Investors den Kreditbetrag gut.
Dann baut der Investor das Haus und bezahlt den Kredit incl. vereinbarten Zins aus den Mieteinnahmen zurück, womit die Kreditsumme wieder verschwunden und der Zins als Einnahme der Bank verbucht ist.
 
Die Frage ist: Wer kann die Abwicklung eines solchen typischen Geschäftsvorganges im Vollgeldsystem erklären bzw. wo kann man sowas sachlich und umfänglich überschaubar nachlesen?





    
    

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