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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
- To: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vollgeld Kritik im Wirtschaftsdienst erschienen
- Date: Wed, 28 Jan 2015 16:54:28 +0100
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Am 28.01.2015 um 14:05 schrieb Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>:Arne Pfeilsticker schrieb:dieser Vorschlag ist m.E. lediglich eine „technische" Variante eines Vollgeldsystems, denn am Ende der „Fahnenstange“ bleibt Vollgeld eine Forderung gegen die Zentralbank bzw. Monetative.
Benenne bitte die Bezichnung des Aktivas bei Zentralbank, den Konten gegenübersteht.
????? - Kontenstände der Kontenhalter
Was genau ist der Unterschied zwischen der Kreditvergabe/Tilgung heute und in Deinem Vollgeldsystem.
die Antwort hängt zum Teil von der Geldmengendefinition ab. In einem Vollgeldsystem würde ich die Geldmenge M0 definieren als Bargeld + Giralgeld. Dabei ist Bargeld verbrieftes und Giralgeld verbuchtes Zentralbankgeld. Auch die Giralgeldkonten der Geschäftsbanken würde ich zur Geldmenge rechnen.
Unter diesen Voraussetzungen lauten die Antworten wie folgt:
Zentralbank verleiht oder verkauft Geld.Die Indetitäten bennen ich schon mal:
- Es kommt Geld in den Umlauf
Sparen verändert die Geldmenge M0 nicht, sondern verteilt sie nur anders.- Sparen entfernt Geld aus dem Umlauf
Nur die Tilgung von Zentralbankkrediten oder die Bezahlung von Leistungen der Zentralbank verringert die Geldmenge.- Tilgung entfernt Geld aus dem Umlauf
vom und im Interesse des Kreditgebers.- die Bonität des Kreditnehmers wird geprüft
vom und im Interesse des Kreditgebers.- die Rückzahlungsfähigkeit wird geprüft
Kein Unterschied zum jetzigen System.- Ab höheren Beträgen ist eine Sicherheit erforderlich
Im Vollgeldsystem würde beim Schuldner eine Bilanzverlängerung/-verkürzung erfolgen beim Gläubiger liegt ein Aktiva-Tausch vor.- Im Nichtbankensektor liegt immer eine Bilanzverlängerung / -V Verkürzung bei Tilgung vor.
Ja.- Kann ein Kredit nicht bedient werden, kann eine Bank Verluste erleiden
Nein.
Drei Unterschiede sehe ich schon mal:
1. Heute kann ejde bei staatlicjhen Banken (und bei PRivatanken) eine Geldmangel durch Kredit beseitigen und muss das neue Geld durch TIlgung fortlaufende wieder vernichten. Bei Staasbanken ist es eine staalcihe Geldschöpfung. Begibt eien Kommune )(=Staat= bei einer Staatsbank eine Kredit, ist es eine doppelte staalcihen Geldbereitstellung.
Bei Deinem Vollgeldsystem muss sich der Staat bei "Investoren" verschulden oder flutet das System permannent weiteres dauerhaft bestehendes neues Geld.
Der Staat muss sich generell weniger verschulden, weil er einen Teil der Geldmengenausweitung als Geldschöpfungsgewinn erhält.
Der Staat könnte sich über den Kapitalmarkt oder die Zentralbank zusätzlich gegen Zinsen verschulden.
Aus meiner Sicht sollte nur eine Verschuldung gegenüber der Zentralbank möglich sein und bei der Kreditvergabe prüft die Zentralbank, ob die Kriterien für eine Verschuldung eingehalten werden. Dadurch könnte verhindert werden, dass Staaten und Kommunen in eine Schuldenfalle geraten.
Zur Geldmengensteuerung könnte dann die Zentralbank einen Teil der Staatskredite wieder an Geschäftsbanken und Nichtbanken verkaufen. Dadurch würde eine eventuelle unerwünschte Geldmengenausweitung wieder reduziert.
Das hängt vom Sparvertrag ab. Auch in einem Vollgeldsystem könnte wie bisher verfahren werden.
2. Heute kann jedes Sparanlage sofort wieder gutgeschrieben = aufgelöst werden.
In Deinem Vollgeldsystem geht das nicht, da muss erst mal wieder das Geld vorhanden sein, was eben zu Bankruns führt, wenn zuviel gleichzeitig "ihr Geld zurück haben wollen“.
Ein Einlagensicherungsfond ist auch in einem Vollgeldsystem möglich und sinnvoll.
3. In Deinem Sysstem kann eine Bank nur noch mit eigenem UND mit dem Geld von Sparern spekulieren. Im heutgem Sytem kann eine Bank nur mit eigenem Geld und nicht mit dem Geld der Sparer spekulieren.
Das hängt von der Ausprägung des Vollgeldsystems ab. Für meinen Vorschlag siehe: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/GFO_2.0/EPMS
Welche Unterschiede sind noch vorhanden?
Das Geld kann in beiden Systemen als Zahlungsmittel verwendet werden.Welche Identitäten existieren noch?
Der Zahlungsverkehr ist aus Benutzersicht ebenfalls gleich. Im Vollgeldsystem vereinfacht sich jedoch der Zahlungsverkehr erheblich, weil keine Clearingstelle mehr erforderlich ist. Jede Überweisung ist im Vollgeldsystem genau ein Buchungssatz, weil die Zentralbank die kontoführende Stelle aller Girokonten ist.
Gruß
Arne
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Es müssen nur die Unterschiede herausgearbeitet werden.
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