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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vollgeld Kritik im Wirtschaftsdienst erschienen
- Date: Wed, 28 Jan 2015 10:04:16 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Guten Morgen Arne und Egge.
Deinen Ausführungen, Arne, fehlt m. E. eine Abbildung der beschriebenen Bilanzen. Die Voraussetzung im ersten Satz Deiner Antwort, dass die Zentralbank und nicht die Geschäftsbanken kontoführende Stelle für Girokonten sind, verwirrt mich. Wenn dem so ist, wird eigentlich nur noch bei der Zentralbank gebucht? Konten bei Geschäftsbanken und auch die Bilanz der Nichtbanken sind nur noch Spiegelbilder. Kann das Wesentliche nicht auch einfacher erklärt werden? Ich stelle mir den Vorgang etwa so vor: Bei einem Vollgeldsystem funktioniert Deine Finanzierung, Egge, wie bei einer Hypothekenbank. Kredite können von dieser erst vergeben werden, wenn über Pfandbriefe Zahlungsmittel eingenommen wurden. Zum Start einer Hypothekenbank müssen die ersten Kredite mit Eigenkapital hinterlegt sein, da erst auf Grundlage der dann eingenommenen Grundschuldverschreibungen Pfandbriefe ausgegeben werden können. Sauber/Bene führen hierzu aus: "Bei Benes und Kumhof werden kurzfristige Kredite ausschließlichMit strikter Fristenkongruenz bedeutet streng nach der "goldnen Bankregel". Sie besagt, dass langfristig verliehenes Geld auch durch langfristig angelegte Spargelder und kurzfristig verliehenes Geld auch durch kurzfristig angelegte Spargelder finanziert sein muss. Ob jetzt Spargeld, Pfandbrief, Fonds oder andere Sparformen, spielt dabei keine Rolle. Hypothekenbanken arbeiteten mit durchschnittlichen Zinsmargen zwischen 0,5 und 1 %, sagte mir ein ehemaliger Mitarbeiter der "Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank AG". Wurden Pfandbriefe, welche durch Grundschuldverschreibungen abgedeckt waren, zu einem Zinssatz von z. B. 5 % herausgegeben, so konnte mit diesem "Geld" eine Kredit mit 6 % Zinsen ausgereicht werden. Durch die Integration des Hypothekengeschäftes in den Universalbankenbetrieb (das Hypothekenbankgesetz ist seit dem 19. Juli 2005 außer Kraft gesetzt), erhielten die Banken eine bedeutend größere Jongliermasse zum Erhalt ihrer Zahlungsfähigkeit und für sonstige Geschäfte. Beste Grüße Rudi2 Am 28.01.2015 um 01:10 schrieb Arne Pfeilsticker:
Hallo Egge, hier die vollständige Antwort und Erklärung auf deine Frage:
In einem Vollgeldsystem ist nur die Zentralbank und nicht die
Geschäftsbanken kontoführende Stelle für Girokonten.
Im derzeitigen System vergeben Geschäftsbanken, wie von dir
beschrieben, mittels Bilanzverlängerung, d.h. Geldschöpfung,
Kredite. Der Buchungssatz lautet: Darlehenskonto an Girokonto X
Euro. Das Darlehenskonto ist eine Forderung der Bank gegen den
Darlehensnehmer und steht somit auf der Aktiva-Seite der
Bankbilanz. Die Kunden-Girokonten sind aus der Sicht der Bank
Verbindlichkeiten und stehen deshalb auf der Passiva-Seite der
Bankbilanz.
In einem Vollgeldsystem kann eine Geschäftsbank kein Geld
schöpfen, sondern sie muss es sich von anderen Banken, der
Zentralbank oder Nichtbanken vorher leihen, wenn sie einen
Kredit vergeben will. Bei einer Kreditvergabe wird also vom
Girokonto der Geschäftsbank auf das Girokonto des Kreditnehmers
die vereinbarte Kreditsumme überwiesen. Der Buchungssatz bei der
Geschäftsbank ist in diesem Fall keine Bilanzverlängerung,
sondern ein sog. Aktiva-Tausch und lautet: Darlehenskonto an
Barreserve X Euro. Zur Barreserve werden u.a. die Girokonten
einer Bank bei der Zentralbank gezählt. Beide Konten stehen auf
der Aktiva-Seite der Bankbilanz. Das Darlehenskonto wird im Soll
und das Barreservekonto im Haben gebucht.
In der Buchhaltung der Zentralbank lautet der Buchungssatz:
Girokonto Bank an Girokonto Darlehensnehmer X Euro. Dieser
Buchungssatz ist auf der Zentralbankbilanz ein Passiva-Tausch.
Im Falle der Tilgung des Darlehens lautet im Vollgeldsystem
der Buchungssatz genau umgekehrt: Barreserve an Darlehenskonto Y
Euro. Das Barreservekonto wird im Soll und das Darlehenskonto im
Haben gebucht.
In der Buchhaltung der Zentralbank lautet der Buchungssatz
für die Tilgung: Girokonto Darlehensnehmer an Girokonto Bank Y
Euro. Dieser Buchungssatz ist auf der Zentralbankbilanz ein
Passiva-Tausch.
Der Buchungssatz für die Zinszahlungen des Darlehensnehmer
lauten in der Bankbuchhaltung: Barreserve an Zinsertrag Z Euro.
Viele Grüße
Arne
Lieber Bene, Die Einleitung zum Fazit euers
Beitrags lautet:
Die Analyse zeigt,
dass die von den Reformern geübte
Kritik am heutigen
Kreditgeldsystem fehlgeleitet ist und
daher auch zu
falschen Schlussfolgerungen hinsicht-
lich der erwarteten
makroökonomischen Implikationen
führt.
Es sind die Argumente und
Tatsachen, die die Qualität eines Beitrags
ausmachen. In welchem Journal sie
veröffentlicht werden ist logisch gesehen
irrelevant und psychologisch eher ein Hinweis
zu welchem Meinungslager man sich hingezogen
fühlt.
Meine Anregung ist, dass du und
Herr Sauber eure Thesen in einer Mumblesitzung
in der AG Geldordnung verteidigt. - Ich bin
mir sicher, das wird für alle Beteiligte eine
interessante und gewinnbringende Diskussion.
Viele Grüße
Arne
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- Re: [AG-GOuFP] [Nrw-ak-wfs] [AG Wirtschaft] Vollgeld Kritik im Wirtschaftsdienst erschienen, MikeTM, 28.01.2015
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- Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vollgeld Kritik im Wirtschaftsdienst erschienen, Eckhard Rülke, 27.01.2015
- Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vollgeld Kritik im Wirtschaftsdienst erschienen, Arne Pfeilsticker, 28.01.2015
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- Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vollgeld Kritik im Wirtschaftsdienst erschienen, MikeTM, 28.01.2015
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- Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vollgeld Kritik im Wirtschaftsdienst erschienen, Axel Grimm, 28.01.2015
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