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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite

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Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite


Chronologisch Thread 

Am 21.10.14 um 13:48 schrieb Rudolf Müller:
> Verstehen kann ich ja, wenn das Wort "Geldschöpfung" Bauchweh
> verursacht. Fakt ist jedoch wie Gerhard auch beschreibt, dass zwei neue
> Geschäfte getätigt worden sind.
>
> /"Einmal ein Geldgeschäft, bei dem sich die Bank verschuldet und ein
> Guthaben gewährt. "/
>
> Die Bank hat ein Guthaben gewährt, damit hat sie sich gegenüber dem
> Girokontoinhaber verschuldet. Dieses Guthaben stellt ein allgemein
> akzeptiertes Zahlungsmittel dar, wobei als Zahlungsmittel in unsere
> Kreditwirtschaft nur Forderungen gelten. Damit kann man das Wort "Geld"
> schon mal raushalten.

Sehr schön, damit hätten wir auch die Handelswarendenke die viele mit
dem Begriff Geld verbinden, entschärft. Rufen wir uns in Erinnerung, wie
Quantumökonomen Zeit behandeln. Halten wir uns ferner vor Augen, das der
Begriff 'Kapital' auch mit der Dimension Zeit in Verbindung steht, indem
es Gegenwart und Zukunft überbrückt. Die Quantumökonomen haben hierfür
ein generalisiertes Konzept eingeführt, die Kapitalzeit, bei der ein
Quantum Zeit in eine Zahl abgebildet wird. Diese Zahl kann bei einer
Transaktion als Ganzes emittiert werden, in der Literatur findet man
daher gelegentlich auch den Begriff Emissionstheorie des Geldes. Im
Rahmen der Doppik lässt sich dieser Vorgang auch ökonomisch sinnvoll
interpretieren: Die Zahlung, eine NULL-Zeit beanspruchende Transaktion,
bei dem sich die Bank ggü. dem Kreditnehmer um den Betrag verschuldet,
wird in einem Buchungsvorgang registriert (Stromgröße). Das Resultat der
Zahlung ist ein Guthabendepot, das dem Kreditnehmer als
Finanzierungskapital für künftige Zahlungen zur Verfügung steht.

Ich weiß, diese Vorstellung ist wenig intuitiv, jedoch stellt diese
Auffassung imho für die Ökonomie eine konzeptionell vergleichbare
Umwälzung dar, wie es Louis de Broglies Welle-Teilchen-Dualismus für die
Physik war.

> /
> " Im Gegenzug haben wir ein Kreditgeschäft bei dem sich der Kreditnehmer
> gegenüber der Bank verschuldet, indem eine Sicherung (z.B.
> Lohnabtretung) geleistet wird."/
>
> Wesentlich ist das Kreditgeschäft. Ich habe mich gegenüber der Bank
> verschuldet. Ob eine "Sicherung /(z.B. Lohnabtretung) geleistet wird"
> i/st sekundär, nicht zwingend erforderlich. Diese Forderung der Bank an
> mich stellt jedoch kein Zahlungsmittel dar.

Beide Geschäfte sind wesentlich. In der Praxis wirst du keine Bank
finden, das ein Guthaben 'nur so', also ohne eine entsprechende
Sicherung einräumt.

> Vor diesem Hintergrund kann man jetzt sagen:
>
> * Es sind zwei neue Schuldverhältnisse entstanden, jeweils zwischen
> mir und der Bank, mit halt wechselnden Vorzeichen.
> * Die Schulden der Bank sind allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel.

Hier verlässt du die strenge Logik der doppelten Buchführung. Schulden
können niemals alleine existieren. Die notwendige Gegenposition ist aber
schon vorhanden: Das Guthaben stellt ein allgemein gültiges
Zahlungsmittel dar. Als positive Zahl auf der Aktivseite ist dieser
nicht anzusehen, ob sie durch die Einräumung eines Kredites durch die
Bank oder die Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber zustande gekommen ist.

> * Meine Schulden gegenüber der Bank sind kein allgemein gültiges
> Zahlungsmittel, sondern einfach nur Schulden.

Eine Verschuldung tritt erst dann ein, wenn in einer weiteren
Transaktion das Guthaben in Anspruch genommen wird.

> * Das mit den zwei neuen Schuldverhältnissen noch keine Werte
> entstanden sind, dürfte einleuchten. Es sind nur Forderungen und
> Verbindlichkeiten entstanden.

Richtig. Auf betriebswirtschaftlicher Ebene haben wir es nur mit
Forderungen und Verbindlichkeiten zu tun. Gleichzeitig ist aber durch
die Bilanzverlängerung auch gesamtwirtschaftlich Finanzierungskapital
entstanden, das für Zahlungen verwendet werden kann.

gerhard





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