ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite
- Date: Tue, 21 Oct 2014 16:26:13 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Mumken schrieb:
Wesentlich ist das Kreditgeschäft. Ich habe mich gegenüber der Bank verschuldet. Ob eine "Sicherung (z.B. Lohnabtretung) geleistet wird" ist sekundär, nicht zwingend erforderlich. Diese Forderung der Bank an mich stellt jedoch kein Zahlungsmittel dar.
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@ Axel
Ich weiß dass Du das ganz anders siehst und die Bank nur als Saldendokummentierer betrachtest.
Es macht für mich keinen Sinn, mich vor eine Bundesbankfiliale zu stellen
mit 85 Euro in Banknoten zu wedeln
und die Bundesbank aufzufordern die 85 Euro Schulden zu begleichen.
Genausowenig macht es für mich Sinn, vor einer Geschäftsbank hinzustehen und die 200 Euro auf dem Konto als Schuld der Geschäftsbank zu bezeichnen.
Das Kreditgeschäft ist der Vertrag mit der Bank, dass das Geld auch wieder eingezogen wird und somit aus der Wirtschaft wieder entfernt wird (diese Feststellung ist allgemeingültig.)
Der Geldbereich hat sich verändert, die bisherigen Bezeichnungen und Ableitungen aus den Bezeichnungen treffen nicht mehr zu. Deswegen behaupte ich, das mit dem bisherigen Vokabular das heutige System nicht mehr verständlich beschrieben werden kann.
Die Gestrigen, die das Alte wieder haben wollen, die weisen ein starkes Beharrungsvermögen auf, die Gilde der Bänker und leider auch der Wirtschaftswissenschaftler, denn Veränderungen könnte (und wird!) eine anderen Welt als die bisher gelehrte zur Folge haben.
Beispiel: Weil es Einlage heißt, müssen es Einlagen sein, sonst täte die "Fachwelt" es doch nicht immer noch als Einlagen bezeichnen.
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Wenn zwei Nichtbanken (oder zwei Banken) untereinander eine Kreditvertrag abschließen, dann hat der Eine eine Forderungen und der Andere eine Verbindlichkeit.
Wenn eine Nichtbank bei einer Bank eine Kredit abschließt und der Kreditnehmern darüber verfügt, dann hat der Empfänger keine Forderung gegen die Bank, der hat einfach nur Geld. Die Komponenten Kreditvertrag (Verbindlichkeit bei der NB und Forderung bei der Bank, die bleibt erhalten ... wie schon festgestellt.
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite, Rudolf Müller, 21.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite, Rudi, 21.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite, Gerhard, 22.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite, Gerhard, 22.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite, Axel Grimm, 22.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite, Gerhard, 26.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite, Marco Schmidt, 26.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite, Axel Grimm, 21.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite, Peter Baum, 21.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite, Axel Grimm, 21.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite, Axel Grimm, 21.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite, Gerhard, 29.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite, Gerhard, 22.10.2014
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