Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld ist alles, womit man zahlen kann
  • Date: Thu, 06 Mar 2014 07:54:48 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

@Peter
+1

In seinem Buch "Einführung in die Wirtschaftstheorie" stellte Erich Schneider schon 1952 einleitend fest:

"Wir beschränken uns dabei bewußt auf die Analyse einer Wirtschaft, wie sie heute ist, d. h. auf eine Wirtschaft, in der allein Forderungen als Zahlungsmittel verwendet werden."


Bisher eine der mir am einleuchtensten Formulierungen. Geldmengenaggregate haben zu dieser Zeit noch nicht existiert und konnten somit noch nicht zur Verwirrung beitragen.

Gruß
Rudi2


Am 05.03.2014 23:37, schrieb Peter Baum:
On Wednesday 05 March 2014 19:11:22 Thomas Weiß wrote:

...
Das finde ich nicht ausreichend. Arne wollte ja nicht darauf hinaus, wie 
man Geld im Allgemeinen definiert, sondern woraus das Geld, das wir 
heute verwenden, essenziell besteht. 
Letzteres ist richtig, Arne hat ja auch sehr schön beschrieben, dass Geld ein 
Rechtsanspruch ist, nämlich der, Gegenleistung für eine Leistung zu sein.

Dazu braucht man aber nicht die Definition "Geld ist Anspruch auf Geld", die 
der Normalbürger nicht versteht und die ihn daher eher davon abhält, 
sich weiter mit der Materie zu beschäftigen und sich auch noch darüber 
aufzuklären, was eine Rekursion ist.

Peter









Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang