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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: alex AT twister11.de
- To: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
- Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Kann es wirklich so einfach sein?
- Date: Sat, 15 Sep 2012 19:00:35 +0200
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
2012/9/15 Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
Bodo Thiesen schrieb:
Wenn er sich das Geld abholt, sinkt der Kassenbestand um den gleichen...
Betrag wie die Verbindlichkeit gegenüber den Kunden (da sie ja eingelöst
wurden). Die ZB hat mit diesem Vorgang nichts zu tun.
Beim Kunden wird Aktiva: Forderung gegenüber der Bank in Kassenbestand
geändert.
Die Bilanzsumme der Bank verringert sich also, während die Bilanzsumme des
Kunden konstant bleibt.
Die Geschäftsbank kann das ZB-Geld auch ausschließlich durch Einzahlungen
auf Giro-Konten haben. Dann braucht sie gar nichts zu bezahlen.
Gruß, Bodo
Die ZB hat sehr viel mit dem Bargeld zu tun, es wird dort als Schulden gebucht.
+1
Giralgeld ensteht durch Kredite, kann zu Bargeld werden und wird dann durch Einzahlungen wieder zu Giralgeld.
Die Bargeldauszahlungen sind seit über 60 Jahren höher als die Bargeldeinzahlungen.
Der Weg der Bargelds:
Giralgeld ensteht durch Kredite auf der Basis von Sicherheiten oder direkt auf Sicherheiten.
Eine Bargeldumwanldung des Giralgelds wird angemeldet ... vom "Kunden".
Die Bank begibt die Sicherheit bei der Zentralbank zur Erscahffung von Giralgeld (hier ZB-Giralgeld)
Nun kann die Bank Bargeld abheben (Passivtausch bei der ZB Giralgeld raus und Bargeld im Umlauf rein.
Bei der Bank ist es ein Aktivtausch: Giralgeld (ZB) raus und die Bank "zahlt sich selbst Bargeld in die Kasse, es ist der gleiche Vorgang wie dann bei dem Anfoderer.
Die Abhebung ist eine Bilanzverkürzung bie der Bank.
Wenn der Kunde sich Bargeld auszahlen lässt, dann ist das bei der Geschäftsbank eine Bilanzverkürzung.
Aktiva: - X Bargeldbestand, Passiva: - X Sichtguthaben (Verbindlichkeiten)
Die Zentralbank hat nun im Passiva "Bargeld in Umlauf" als Verbindlichkeit.
Die Nichtbank hat das Bargeld im Aktiva als Forderung gegen die Zentralbank.
Meine Frage:
Ist die Geschäftsbank noch irgendwie invovliert solange das Bargeld nicht bei ihr eingezahlt wird.
Aktiva: - X Bargeldbestand, Passiva: - X Sichtguthaben (Verbindlichkeiten)
Die Zentralbank hat nun im Passiva "Bargeld in Umlauf" als Verbindlichkeit.
Die Nichtbank hat das Bargeld im Aktiva als Forderung gegen die Zentralbank.
Meine Frage:
Ist die Geschäftsbank noch irgendwie invovliert solange das Bargeld nicht bei ihr eingezahlt wird.
Präziser: Muss die Geschäftsbank irgendwelche Zinsen an die Zentralbank zahlen?
Vermutung:
Ich glaube nicht das sie dass muss. Sie hat ein Wertpapier bei der Zentralbank in Pension gegeben und die Zentralbank erhält die Zinseinnahmen.
(Fragt sich natürlich wie sich das makroökonomisch auswirkt).
Die Geschäftsbank hingegen ... muss die irgendwas zahlen? An die Zentralbank?
Und in der Praxis... kann es zu einem Problem der Zentralbank kommen wenn es um die Rückkaufvereinbarungen geht die in Pensionsgeschäften getroffen wurden?
Vermutung:
Ich glaube nicht das sie dass muss. Sie hat ein Wertpapier bei der Zentralbank in Pension gegeben und die Zentralbank erhält die Zinseinnahmen.
(Fragt sich natürlich wie sich das makroökonomisch auswirkt).
Die Geschäftsbank hingegen ... muss die irgendwas zahlen? An die Zentralbank?
Und in der Praxis... kann es zu einem Problem der Zentralbank kommen wenn es um die Rückkaufvereinbarungen geht die in Pensionsgeschäften getroffen wurden?
Die ZB hat sehr viel mit Bargeld zu tun. Allerdings laufen genügend Scharlatane herum, die immer noch behaupten, das zuerst die ZBs das Bargeld in den Umlauf bringen, das dann bei Banken eingezahlt wird udn so kommen dann so Aussagen wie /"Die ZB hat mit diesem Vorgang nichts zu tun."
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- Re: [AG-GOuFP] Kann es wirklich so einfach sein?, Sascha Maus, 14.09.2012
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