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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Novellierung Artikel 123 (1) AEUV

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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Novellierung Artikel 123 (1) AEUV


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Hallo Pluto.

Ja gut. Man kann sich überlegen, wie eine Kurzformulierung aussieht...
Ausser den Geschäftsbanken sollten die Staaten, also die öffentliche Hand ebenfalls das Recht auf die Geldschöpfung haben. Das läuft über die bekannten Institutionen, oder auch über neu zu schaffende Institutionen, die wie eine weitere Säule der Gewaltenteilung funktionieren. Die Bezeichnung "Monetative" beschreibt das ganz gut.




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