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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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Re: [AG-GOuFP] Welche Unterkategorie von Wertpapieren erfasst ALLE"Geldschulden"?
Chronologisch Thread
- From: piraten AT manen.de
- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Welche Unterkategorie von Wertpapieren erfasst ALLE"Geldschulden"?
- Date: Thu, 26 Apr 2012 21:38:56 +0200 (CEST)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein,
wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst
abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer
Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere
sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer
Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.
LG
Peter
----- Original Nachricht ----
Von: Enter-Mario <pirat AT ubema.de>
An: 'Daniel ' <ppdaniel71 AT googlemail.com>, alex AT twister11.de,
ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Datum: 26.04.2012 20:48
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Welche Unterkategorie von Wertpapieren
erfasst ALLE"Geldschulden"?
> Von BankNOTEN (damit sind ausschließlich die GeldSCHEINE gemeint) ist der
> EIGENTÜMER (wie auch von unseren Personalausweisen und Reisepässen)
>
> IMMER nur die Bundesrepublik Deutschland (was auch immer darunter
> rechtlich zu verstehen sein mag).
>
>
>
> Wir können höchstens (rechtmäßige und unrechtmäßige) BESITZER dieser
> Sache(n) sein!
>
>
>
> Auch bei den Eigentümern von (gemalten) Bildern gibt es Grau-Zonen.
> So
> kannst Du zwar evtl. der Eigentümer des Rahmes, der Leinwand,
>
> der Farbe, des Bildes werden, aber Du hast daran beispielsweise nicht
> zwangsläufig und automatisch auch das Copyright. Das wird für einige
> Jahre
>
> oder auch länger beim Künstler oder seinen Erben sein!
>
>
>
> So ist der Dieb zwar Besitzer jedoch nicht Eigentümer aber auch der
> (echte) Empfänger (z. B. aus Lohnempfang) von Geldscheinen zwar
>
> der Eigentümer UND gleichzeitig Besitzer in Personalunion jedoch
> aufgrund der Besonderheit von Geld nicht der formal-juristische
> Eigentümer.
>
> Deshalb ist es auch verboten also unter Strafe gestellt wenn Du Dein
> Papiergeld vorsätzlich verbrennst! Deshalb kann auch das Ausland
>
> normalerweise Deinen Ausweis nicht einbehalten (schaut mal drauf, da
> steht geschrieben Eigentum der Bundesrepublik Deutschland).
>
>
>
> Also bitte etwas genauer unterscheiden!
>
>
>
> LG
>
> Enter-Mario
>
>
>
>
>
> Eigentümer = der rechtliche Besitz der Sache
>
> Besitzer = der tatsächliche Besitz der Sache
>
>
>
> Von:
> ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces+pirat=ubema.de AT lists.piratenpartei.
>
> de
> [mailto:ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces+pirat=ubema.de AT lists.pirate
>
> npartei.de] Im Auftrag von Daniel
> Gesendet: Donnerstag, 26. April 2012 19:53
> An: alex AT twister11.de;
> ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [AG-GOuFP] Welche Unterkategorie von Wertpapieren erfasst
> ALLE"Geldschulden"?
>
>
>
> Banknoten sind Inhaberpapiere (geht wohl aus dieser Vorschrift indirekt
> hervor: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html). Das heisst der
> Inhaber ist auch Eigentümer. Als Beispiel, wenn du z.B. ein Bild verkaufst
> und dafür gestohlenes Bargeld bekommst, dann bist du doch rechtmässiger
> Eigentümer dieses Bargeldes (wennn du aber ein gestohlenes Bild kaufst,
> dann
> wirst du nicht Eigentümer des Bildes).
>
>
>
>
>
> meines Erachtens ist somit eine 10Euro Note das verbriefte Recht an 10Euro
> gesetzlichem Zahlungsmittel.
>
>
>
> _____
>
> Von: ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de
> [mailto:ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im
> Auftrag von alex AT twister11.de
> Gesendet: Donnerstag, 26. April 2012 19:25
> An: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: [AG-GOuFP] Welche Unterkategorie von Wertpapieren erfasst
> ALLE"Geldschulden"?
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapier
>
> Da steht eine Menge drin und ich muss mir das noch genauer anschauen.
>
>
>
> Fragen:
> zu (1): Sind alle Formen von Geldschulden direkt oder indirekt in
> irgendeiner Form von Wertpapier erfasst? UND Welche Arten von Wertpapieren
> "verkörpern" direkt oder indirekt Geldschulden?
> zu (2): Nach welchem Gesetz sind Banknoten und Papiergeld Wertpapiere,
> sofern sie es denn sind? Was für eine Art von Schuld verkörpern Sie? Wer
> schuldet dem Inhaber einer Banknote etwas?
> zu (3): Was genau wird von Forderungsrechten erfasst und gibt es zu
> Forderungsrechten eigene Statistiken?
>
>
>
>
>
>
> Wertpapierbegriff in Gesetzen
>
>
> Spezialgesetze verwenden sehr unterschiedliche Wertpapierbegriffe, was
> durch
> die unterschiedlichen Regelungsziele begründet ist. Einige Gesetze befassen
> sich ausführlich mit dem Wertpapierbegriff. Da Wertpapiere und der
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapierhandel> Wertpapierhandel eng mit
> dem
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Kreditwesen> Kreditwesen in Verbindung
> stehen,
> liegt es nahe, dass sich insbesondere bankaufsichtsrechtliche Vorschriften
> mit dem Wertpapierbegriff auseinandersetzen.
>
> Die Definition in <http://bundesrecht.juris.de/kredwg/__1.html> § 1 Abs.
> 11
> Satz 2 Nr. 1-4 <http://de.wikipedia.org/wiki/Kreditwesengesetz> KWG
> verfolgt bankaufsichtsrechtliche und banktechnische Ziele. Sie bedient sich
> einer nicht abschließenden Aufzählung und verdeutlicht, dass keine Urkunden
> ausgestellt sein müssen (so genannte
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Wertrecht> Wertrechte) und Handelbarkeit an
> einem Markt vorausgesetzt wird.
>
> Das Depotgesetz benutzt in <http://bundesrecht.juris.de/wpapg/__1.html> §
> 1
> Abs. 1 <http://de.wikipedia.org/wiki/Depotgesetz> DepotG (1) eine
> abschließende Aufzählung, wonach zu den Wertpapieren
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Aktie> Aktien,
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Kuxe> Kuxe,
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenschein> Zwischenscheine,
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Zinsschein> Zins-,
> <http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gewinnanteilsschein&action=edit&r
>
> edlink=1> Gewinnanteil- und
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerungsschein> Erneuerungsscheine, auf
> den
> Inhaber lautende oder durch <http://de.wikipedia.org/wiki/Indossament>
> Indossamentübertragbare Schuldverschreibungen, ferner andere Wertpapiere,
> wenn diese vertretbar sind, (2) mit Ausnahme von
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Banknote> Banknoten und
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Papiergeld> Papiergeld. Wertpapiere im Sinne
> dieses Gesetzes sind auch Namensschuldverschreibungen, soweit sie auf den
> Namen einer <http://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapiersammelbank>
> Wertpapiersammelbank ausgestellt wurden, gehören. Auch dieses Gesetz ist
> ein bankaufsichtsrechtliches Gesetz, welches lediglich im Verhältnis
> zwischen den <http://de.wikipedia.org/wiki/Kreditinstitut>
> Kreditinstituten
> und der <http://de.wikipedia.org/wiki/BAFin> BAFin/
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Bundesbank> Deutschen Bundesbank
> gilt. Allerdings ist es zulässig, wenn andere Gesetze (wie etwa
> <http://bundesrecht.juris.de/awg/__4.html> § 4 Abs. 2 Nr. 7
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenwirtschaftsgesetz> AWG) hierauf
> verweisen. Dann gilt die Legaldefinition des DepotG auch im Geltungsbereich
> des Außenwirtschaftsgesetzes.
>
> Fragen zur Rechnungslegung stehen im Vordergrund bei
> <http://bundesrecht.juris.de/hgb/__266.html> § 266 Abs. 2 Teil B III
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsgesetzbuch> HGB. Hier werden Anteile
> an
> verbundenen Unternehmen, eigene Anteile und sonstige Wertpapiere
> ausgewiesen. Unter dieser letzt genannten Bezeichnung sind alle Wertpapiere
> auszuweisen, die nicht zu einem anderen Posten gehören und jederzeit
> veräußerlich sind.
>
> Auch <http://bundesrecht.juris.de/rechkredv/__7.html> § 7 Abs. 1
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung>
> RechKredV verwendet eine Aufzählung, die insbesondere auf die Eigenschaften
> börsenfähig und börsennotiert rekurriert und in den Absätzen 2 und 3 diese
> Begriffe definiert. Als börsenfähig gelten demnach Wertpapiere, die die
> Voraussetzungen einer <http://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapierprospekt>
> Börsenzulassung erfüllen. Als börsennotiert gelten Wertpapiere, die an
> einer
> <http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6rse> Börse zum Handel im
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Regulierter_Markt> regulierten Markt
> zugelassen sind.
>
>
> Wertpapiere können folgende Rechte verkörpern:
>
>
> (3) Forderungsrechte
>
> Geldforderung aus Sparbuch, Anleihe
>
>
> Beteiligungsrechte
>
> Stimmrechte und/oder Vermögensrechte, (Aktien)
>
>
> Sachenrechte
>
> Schuldbrief (Eigentumsrecht an einem Grundstück)
>
>
> Optionenrechte
>
> Optionsschein
>
>
>
>
>
>
>
> --------------------------------
>
>
> --
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> AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-geldordnung-und-finanzpolitik
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- [AG-GOuFP] Welche Unterkategorie von Wertpapieren erfasst ALLE "Geldschulden"?, alex, 26.04.2012
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