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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Welche Unterkategorie von Wertpapieren erfasst ALLE"Geldschulden"?

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Welche Unterkategorie von Wertpapieren erfasst ALLE"Geldschulden"?


Chronologisch Thread 
  • From: alex AT twister11.de
  • To: Enter-Mario <pirat AT ubema.de>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Welche Unterkategorie von Wertpapieren erfasst ALLE"Geldschulden"?
  • Date: Fri, 27 Apr 2012 15:20:54 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Mario

2012/4/26 Enter-Mario <pirat AT ubema.de>

Von BankNOTEN (damit sind ausschließlich die GeldSCHEINE gemeint) ist der EIGENTÜMER (wie auch von „unseren“ Personalausweisen und Reisepässen)

IMMER nur die „Bundesrepublik Deutschland“ (was auch immer darunter „rechtlich“ zu verstehen sein mag).


Ja, das habe ich auch schon gehört. Kannst du das Gesetz zitieren dass dies festschreibt?
 

 Wir können höchstens (rechtmäßige und unrechtmäßige) BESITZER dieser Sache(n) sein!


Andererseits, widerspricht nicht  http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__932.html  dieser Aussage?
Durch ERWERB geht doch etwas in mein EIGENTUM über, oder nicht?
 

 Auch bei den „Eigentümern“ von (gemalten) „Bildern“ gibt es „Grau-Zonen“. So kannst Du zwar evtl. der „Eigentümer“ des Rahmes, der Leinwand,

der Farbe, des „Bildes“ werden, aber Du hast daran beispielsweise nicht zwangsläufig und automatisch auch das „Copyright“. Das wird für einige Jahre

oder auch länger beim Künstler oder seinen Erben sein!


Ach geh mir weg mit "Copyright" :-) ...die Diskussion könnte ausufern. Tatsache ist aber, dass ich Eigentümer des Bildes bin und es zerstören darf oder weiterverkaufen kann, usw...

 

So ist der Dieb zwar „Besitzer“ – jedoch nicht „Eigentümer“ aber auch der (echte) Empfänger (z. B. aus Lohnempfang) von „Geldscheinen“ zwar

der „Eigentümer UND gleichzeitig Besitzer“ in Personalunion – jedoch aufgrund der „Besonderheit“ von „Geld“ nicht der formal-juristische „Eigentümer“.


SEHR INTERESSANT :-)
Nach welchen Gesetzen? Was ist der Unterschied zwischen "Eigentümer (...)" und "formal-juristischem Eigentümer"?
 

Deshalb ist es auch „verboten“ – also unter „Strafe gestellt“ wenn Du „Dein Papiergeld“ vorsätzlich „verbrennst“! Deshalb kann auch das „Ausland“

normalerweise „Deinen Ausweis“ nicht „einbehalten“ (schaut mal drauf, da steht geschrieben „Eigentum der Bundesrepublik Deutschland“).


Das habe ich ebenfalls schon gehört, wo ist das Gesetz das dieses genau verbietet?
Ich würde gerne generell ALLE Gesetze rund um's Geld mal im Wiki sammeln, denn was auch immer Geld ist, die Summe der Gesetze legt seine Eigenschaften fest.




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