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Re: [AG-GOuFP] Welche Unterkategorie vonWertpapierenerfasst ALLE"Geldschulden"?
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- From: "Daniel " <ppdaniel71 AT googlemail.com>
- To: "'High-End-Studio Prenk'" <info AT high-end-studio.de>, <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Welche Unterkategorie vonWertpapierenerfasst ALLE"Geldschulden"?
- Date: Thu, 26 Apr 2012 22:23:52 +0200
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Genau, es ist ein Inhaberpapier und Eigentum des Besitzers!
Somit kannst du damit machen was du willst. Da die Zerstörung nicht
explizit verboten ist, kannst du auch Banknoten verbrennen.
In den USA ist es aber z.B. verboten: http://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/333 Wobei
es nicht klar ist, ob dieser Artikel überhaupt je einmal eingesetzt worden
ist.
Es gibt übrigens auch eine Euro Legal Tender Expert Group der
European Commission. Die hat in 2010 empfohlen: Total destruction of banknotes and coins by individuals
in small quantities should not be prohibited. SPrich kein Land der EU
sollte die Zerstörung von Euros verbieten (http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/331)
Wie gesagt: 10 Euro Geldschein=verbrieftes Recht an 10 Euro
(Euro = gesetzliches Zahlungsmittel=immaterielles Gut) Von: ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von High-End-Studio Prenk Gesendet: Donnerstag, 26. April 2012 21:56 An: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de Betreff: Re: [AG-GOuFP] Welche Unterkategorie vonWertpapierenerfasst ALLE"Geldschulden"? ach, und ich dachte es sei immer so:
Warum hat sich in Deutschland der Irrglaube verbreitet, dass Geld vernichten strafbar ist?Denn nach Paragraf 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, nach dem „der Eigentümer mit den ihm gehörenden Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren kann“, ist es ja theoretisch erlaubt. Wie kommen also so viele Menschen darauf? Ergänzung vom 01.10.2009 16:58:
Hab übrigens mal an die Bundesbank ne mail geschickt. Heute haben sie
geantwortet:
LG Winnie
To: 'Daniel ' ; alex AT twister11.de
; ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Sent: Thursday, April 26, 2012 8:48
PM
Subject: Re: [AG-GOuFP] Welche
Unterkategorie von Wertpapierenerfasst ALLE"Geldschulden"?
Von BankNOTEN (damit sind ausschließlich die GeldSCHEINE gemeint) ist der EIGENTÜMER (wie auch von „unseren“ Personalausweisen und Reisepässen) IMMER nur die „Bundesrepublik Deutschland“ (was auch immer darunter „rechtlich“ zu verstehen sein mag).
Wir können höchstens (rechtmäßige und unrechtmäßige) BESITZER dieser Sache(n) sein!
Auch bei den „Eigentümern“ von (gemalten) „Bildern“ gibt es „Grau-Zonen“. So kannst Du zwar evtl. der „Eigentümer“ des Rahmes, der Leinwand, der Farbe, des „Bildes“ werden, aber Du hast daran beispielsweise nicht zwangsläufig und automatisch auch das „Copyright“. Das wird für einige Jahre oder auch länger beim Künstler oder seinen Erben sein!
So ist der Dieb zwar „Besitzer“ – jedoch nicht „Eigentümer“ aber auch der (echte) Empfänger (z. B. aus Lohnempfang) von „Geldscheinen“ zwar der „Eigentümer UND gleichzeitig Besitzer“ in Personalunion – jedoch aufgrund der „Besonderheit“ von „Geld“ nicht der formal-juristische „Eigentümer“. Deshalb ist es auch „verboten“ – also unter „Strafe gestellt“ wenn Du „Dein Papiergeld“ vorsätzlich „verbrennst“! Deshalb kann auch das „Ausland“ normalerweise „Deinen Ausweis“ nicht „einbehalten“ (schaut mal drauf, da steht geschrieben „Eigentum der Bundesrepublik Deutschland“).
Also bitte etwas „genauer“ unterscheiden!
LG Enter-Mario
Eigentümer = der „rechtliche“ Besitz der Sache Besitzer = der „tatsächliche“ Besitz der Sache
Von:
ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces+pirat=ubema.de AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces+pirat=ubema.de AT lists.piratenpartei.de]
Im Auftrag von Daniel
Banknoten sind Inhaberpapiere (geht wohl aus dieser Vorschrift indirekt hervor: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html). Das heisst der Inhaber ist auch Eigentümer. Als Beispiel, wenn du z.B. ein Bild verkaufst und dafür gestohlenes Bargeld bekommst, dann bist du doch rechtmässiger Eigentümer dieses Bargeldes (wennn du aber ein gestohlenes Bild kaufst, dann wirst du nicht Eigentümer des Bildes).
meines Erachtens ist somit eine 10Euro Note das verbriefte Recht an 10Euro gesetzlichem Zahlungsmittel.
Von: ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de]
Im Auftrag von alex AT twister11.de http://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapier Da steht eine Menge drin und ich muss mir das noch genauer anschauen.
Fragen: (3) Forderungsrechte Geldforderung aus Sparbuch, Anleihe Beteiligungsrechte Stimmrechte und/oder Vermögensrechte, (Aktien) Sachenrechte Schuldbrief (Eigentumsrecht an einem Grundstück) Optionenrechte Optionsschein
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- [AG-GOuFP] Welche Unterkategorie von Wertpapieren erfasst ALLE "Geldschulden"?, alex, 26.04.2012
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