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ag-drogen - Re: [Drogen- und Suchtpolitik] Antrag Berlin

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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Re: [Drogen- und Suchtpolitik] Antrag Berlin


Chronologisch Thread 
  • From: Andreas Gerhold <andreas.gerhold AT piraten-hh.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Drogen- und Suchtpolitik] Antrag Berlin
  • Date: Mon, 12 Oct 2015 13:05:29 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Am 12.10.2015 um 11:50 schrieb Georg Wurth - Deutscher Hanfverband:
> Am 10.10.2015 um 21:04 schrieb Martin Steldinger:
>> Zum anderen:
>> Wenn es um den Coffeeshopantrag geht sehe keine Zuständigkeit beim Bund,
>> sondern erstmal beim Bundesland Berlin. Bundesländer als Entität können
>> Modellprojekte beantragen, Bezirke eher weniger. Schon wieder ein
>> handwerklicher Fehler im Antrag, na sowas!
>
> Wie kommst du denn darauf? Das Heroinmodellprojekt wurde auch von
> Kommunen durchgeführt.
>
> lg
> Georg
>

Moin,
das interessiert mich auch. Für Hamburg hat eine erste, flüchtige
juristische Prüfung ergeben, dass es schwierig werden würde aus den
Bezirken heraus Anträge zu stellen, was allerdings an der besonderen
Situation liegt, dass Hamburg keine kommunale Ebene hat, da die
"Bezirksparlamente" rechtlich keine Kommunalparlamente, sondern
Verwaltungsausschüsse ohne abschließende Entscheidungskompetenz und
Haushaltsrecht sind. Genauere Prüfung würde wahrscheinlich ergeben, so
die Aussage des Juristen wie ich sie verstanden habe, Hamburger Bezirke
könnten wohl Anträge stellen, der Senat, könnte es aber unterbinden. Da
der interessierte Bezirk Altona aber, wie das Land Hamburg rot-grün
geführt wird, besteht derzeit keine Interesse die Kompetenz des Bezirks
abschließend zu prüfen, geschweige denn auf Konfrontation zu gehen -
rot-grün im Bezirk überlässt es rot-grün im Land. In Berlin haben die
Bezirke aber zumindest etwas weitergehende Kompetenzen als in Hamburg.

Und wenn ich die Entscheidung des BfArM richtig lese, ist der Antrag
nicht als unzulässig erklärt worden weil das Land und nicht der Bezirk
antragsberechtigt wäre, sondern weil die Abgabe nicht durch den Bezirk,
sondern durch "nicht näher benannte Dritte" vorgesehen ist und diese
dann eine Ausnahmegenehmigung bräuchten.

Gruß
Andreas

PS: Das gegenseitige Angeplärre hier geht auf den Geist. Wäre schön,
wenn Kritik etwas sachlicher und wenige persönlich vorgebracht werden
könnte und Kritisierte nicht alles persönlich nehmen würden. Danke.





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