ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik
Listenarchiv
- From: Bettina & Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
- To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [AG-Drogen] Nägel mit Köpfen oder: Die Mengendiskussion
- Date: Wed, 08 Feb 2012 20:08:08 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
- List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>
Hallo Ihr Piraten Wir wissen gegenwärtig nicht genau, was wir wollen, siehe die Mail von Georg "Anfrage an uns". Er hat Recht. Andere glauben bald, wir sind bloß ein Debattierclub. Machen wir also Nägel mit Köpfen damit Georg beim nächstenmal Erfolg vermelden kann. Die Forderungen bezüglich einer Legalisierung reichen bei uns gegenwärtig von radikal alle Substanzen in jeglichen Größenordnungen bis zum Wunsch einfach bloß hin und wieder ein paar Gramm Cannabis kaufen/anbauen zu dürfen ohne belästigt zu werden. Wird also mal Zeit die Hosen runterzulassen und seine Wünsche bezüglich künftiger Höchstgrenzen der einmaligen Abgabe (des Verkaufs) von legalisierten (zertifizierten) psychoaktiven Substanzen zu Konsumzwecken zu definieren. Vielleicht gelingt es uns nach ner Diskussion um die einzelnen Punkte, aus den hier geäußerten Wünschen eine abstimmungsgeeignete Vorlage zu zaubern. Mein Wunsch wäre, dass alle zukünftig im BtMG aufgeführte Substanzen eine unverwechselbare ins Auge springende Kennzeichnung erhalten. Mir schwebt eine einzige Verpackungsfarbe für alle Betäubungsmittel vor. Immer die gleiche Farbe die ins Auge springt, keine Werbung, kein Markenname. Keine durchsichtige Zellophantütchen mit aufgedrucktem Hanfblatt, sondern eine quietschgelb, feuerwehrrot oder neongrüne Umverpackung. Darin enthalten eine schriftliche Safe use Anleitung, Nothilferufnummern, Suchthilfe, Notarzt, Gifttelefon. Beim Heroin würde ich die Einwegspritzen beilegen. Selbstverständlich nicht kostenlos. Es könnte auch ein rechtlicher Hinweis bezüglich der Weitergabe von BtM dabei sein. Nur beim Alk, da funktioniert das nicht mit der Verpackung. Aber ansonsten sollte das kein Problem sein. Was meint Ihr? Außerdem die Telefonnummer einer neu einzurichtenden Clearingstelle für Qualtitätsprobleme. Ich möchte den Verkauf von psychoaktiven Substanzen die berauschende Wirkung haben von der Vorlage einer Lizenz machen. Auch und gerade Alkohol! Die Lizenz muss alle paar Jahre erneuert werden, dabei kommt dann eine Art Suchtüberwachung ins Spiel. Das wird sehr knifflig, wir wollen nicht den gleichen Fehler wie bei der Fahrerlaubnisverordnung wiederholen. Das Problem könnte damit gelöst werden, dass für die Drogenlizenz eine nichtstaatliche Organisation zuständig wird, die nicht vom Opportunitätsprinzip behindert wird, sondern vor allem mit medizinischem Fachpersonal agiert und die gegenüber Behörden auskunftsverweigerungsberechtigt sind, andererseits aber bei Gefahren auch tätig werden dürfen / sollen. Die Drogenlizenz sollte m.E. einen anderen Namen als Drogenführerschein bekommen. Die Drogen werden gekauft und nicht geführt. Und DrogenMitFührerschein ist ja wohl noch bescheuerter oder? Hier meine Vorstellungen der Stoffe und Abgabemengen: Bitte öffnet dazu das Worddokument im Anhang dieser Mail! Die Tabelle wird hier nicht dargestellt. Ich bin gegen eine generelle Legalisierung aller Substanzen. Ich kenne nen Biochemiker der mir mal erzählte was hinter den chemischen Formeln mancher im BtMG aufgeführter Stoffe steckt. Deshalb sage ich: Gut, dass der größte Teil dieser Stoffe bisher nicht den Schwarzmarkt erreichte, es sollte besser so bleiben! Wenn die Verfolgung von nicht profitorientierten Konsumenten auch bei den weiterhin verbotenen Substanzen eh stark eingeschränkt, bzw. aufgegeben wird, kann der Staat seiner ordnungspolitischen Aufgabe gerecht werden ohne Millionen Menschen zu belästigen. Ein "Konsument" mit 30 Konsumeinheiten Krokodil in der Tasche und nem SMS-Speicher voller Textnachrichten a'la: "15 Euro fürs Kroko ist mir zu teuer" von Jonathan oder "Ich will zwei Stk. Kroko" von Benjamin, steht zumindest im Verdacht mit Krokodil zu handeln. Sind die Absender 17 Jahre alt, haben wir es möglicherweise mit einem Verbrecher zu tun. Das bleibt für mich dann ein Fall für die Polizei. Auch in 20 Jahren. Jonathan und Benjamin bleiben von der Strafverfolgung verschont, was sie jedoch zu Zeugen gegen ihren Dealer macht. Auch die Polizei und Justiz sollen etwas abbekommen vom Kuchen! Wie bei den dann legalisierten Substanzen verfahren werden soll, muss m.E. abhängig von der Gefährlichkeit, der Menge usw. gemacht werden. Vielleicht können wir uns ja sogar auf einen Strafrahmen einigen. Nee, wir müssen! Andererseits erwarte ich, dass es nach einer Übergangszeit von ca. einer Generation ab Inkrakttreten der nötigen Gesetzesänderungen entweder zu einem langsamen Verschwinden des illegalen Rauschgifthandels kommt oder aber die Geschäftsfelder neu ausgerichtet werden. Andererseits möchte ich nicht auf strafprozessuale Mittel in ihrer Gänze verzichten. Allein schon wegen der Strafverfolgung mit der Zielsetzung des Jugendschutzes. Ich möchte z.B. den erwachsenen Verkäufer einer Pulle Wodka an einen 12-jährigen strafrechtlich verfolgen lassen. Ganz so, wie den erwachsenen Kokser der seine 16-jährige Freundin anfixt, "...weil der Sex so geil ist wenn Du da drauf bist". Ich gebe zu, dass ich mit meiner Auswahl der m.E. zu legalisierenden Substanzen nicht alle "Bedürftigen" befriedigen werde. Ich lehne z.B. eine Legalisierung von Methamphetaminen ab. Krokodil usw. geht gar nicht. bis denne Micha |
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Die Mengendiskussion.doc
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