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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette


Chronologisch Thread 
  • From: "Gina Alt" <georgine.alt AT t-online.de>
  • To: "'Mailingliste der AG Drogen'" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette
  • Date: Wed, 21 Dec 2011 21:35:57 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Fr. Barbara Steffens wurde bei Abgeordnetenwatch zum Thema befragt.
http://www.abgeordnetenwatch.de/barbara_steffens-231-40141.html#questions

Seit gestern erhalten weitere Fragende folgende Standardantwort:


"zur Zeit besteht ein reges Interesse an der von Ihnen beschriebenen
Problematik, besonders auch auf abgeordnetenwatch.de. Daher bitten wir Sie
um Verständnis dafür, dass wir vorerst keine weiteren Fragen an Frau
Barbara Steffens zum Thema zulassen. Antworten zu bereits gestellten,
unbeantworteten Fragen können Sie im Profil von Frau Barbara Steffens
abonnieren, indem Sie auf den Link "Benachrichtigen, wenn eine Antwort zu
dieser Frage vorliegt" klicken. Sobald die Antwort eingetroffen ist, werden
Sie per eMail benachrichtigt.

Wir werden Frau Barbara Steffens Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme
weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass Sie abgeordnetenwatch.de
weiterhin nutzen."


Besonders interessant daran finde ich das weitere Fragen eingestellt wurden
nachdem sie auf diese Urteile hingewiesen wurde die sie in ihrer Antwort
dann geflissentlich ausgelassen hat:

Der Europäische Gerichtshof urteilte am 29. April 2004:
"...Für die Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel "nach der
Funktion"
müssen sich die Behörden daher vergewissern, dass es zur Wiederherstellung,
Besserung oder Beeinflussung der Körperfunktionen bestimmt ist und somit
Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen haben kann (Urteil Upjohn,
Randnr. 17)...".

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 25. Juli 2007 folgendermaßen:
"Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm
zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse
belegt sind (...) Es geht nicht an, zum Verzehr bestimmte Produkte "auf
Verdacht"
den Arzneimitteln zuzurechnen."

Ich selbst hatte dann auch noch mal explizit um Stellungnahme zu diesen
Urteilen gebeten und erhielt ebenfalls obige Standardmail.

Gruß
Gina





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