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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette


Chronologisch Thread 
  • From: Wilhelm Gasser <wilhelm.gasser AT t-online.de>
  • To: ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette
  • Date: Wed, 21 Dec 2011 22:31:39 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

> Das Piratenpad ist zurzeit nicht erreichbar. Wir arbeiten bereits an einer
> Lösung. Bitte versuchen sie es später noch einmal.
>
> The Piratenpad ist currently not available. Please visit the page again
> later.



Am 21.12.2011 22:30, schrieb Wilhelm Gasser:
> Sieht so aus als sei momentan das Pad allgemein nicht erreichbar
>
> Am 21.12.2011 22:26, schrieb Gina Alt:
>> Sind die Einträge vom ersten Pad denn übernommen worden?
>> Das Neue ist bei mir leider grad nicht erreichbar.
>> Habe nur vorhin auf dem ersten meine Einträge nicht
>> wiederfinden können.
>>
>> Gina
>>
>> -----Ursprüngliche Nachricht-----
>> Von: ag-drogen-bounces+georgine.alt=t-online.de AT lists.piratenpartei.de
>> [mailto:ag-drogen-bounces+georgine.alt=t-online.de AT lists.piratenpartei.de]
>> Im Auftrag von Volker Kunze | Piratenpartei Freising
>> Gesendet: Mittwoch, 21. Dezember 2011 21:50
>> An: 'Mailingliste der AG Drogen'
>> Betreff: Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette
>>
>> Aloha,
>>
>> Danke Gina!
>>
>> Nachdem sich das erste Pad verabschiedete habe ich ein neues eingerichtet:
>>
>> http://piratenpad.de/E-Dampfenzitate2
>>
>> Viele Grüße,
>> Volker
>>
>> -----Ursprüngliche Nachricht-----
>> Von: ag-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de
>> [mailto:ag-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Gina Alt
>> Gesendet: Mittwoch, 21. Dezember 2011 21:41
>> An: 'Mailingliste der AG Drogen'
>> Betreff: Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette
>>
>> Habe noch was vergessen. Meine Anfrage lautete:
>>
>> "Hallo Fr. Steffens,
>>
>> ich vermisse in Ihrer Antwort an Fr. Lehmann eine Stellungnahme
>> zu den Urteilen die ich hier noch mal wiederhole.
>>
>> Der Europäische Gerichtshof urteilte am 29. April 2004:
>> \"...Für die Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel
>> \"nach der Funktion\" müssen sich die Behörden daher vergewissern,
>> dass es zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der
>> Körperfunktionen bestimmt ist und somit Auswirkungen auf die Gesundheit
>> im Allgemeinen haben kann (Urteil Upjohn, Randnr. 17)...\".
>>
>> Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 25. Juli 2007 folgendermaßen:
>> \"Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass
>> die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche
>> Erkenntnisse belegt sind (...) Es geht nicht an, zum Verzehr bestimmte
>> Produkte \"auf Verdacht\" den Arzneimitteln zuzurechnen.\"
>>
>> Bitte teilen Sie mir mit inwiefern die Liquide eine \"Wiederherstellung,
>> Besserung oder Beeinflussung der Körperfunktionen\" herbeiführen und wo
>> die \"belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse\" dazu existieren.
>> Bitte mit Quellenangabe damit ich diese nachlesen kann.
>>
>> Gruß
>> G. Alt"
>>
>> Sie hat der Fragestellerin nämlich ausweichend geantwortet indem sie
>> auf die Ausnahmegenehmigung von Tabakprodukten hinwies. Diese beantwortet
>> ja aber nicht wieso sie entgegen dieser Judikatur die Liquids als
>> Arzneimittel einstuft. Ein Vergleich mit Zigaretten führt hier nämlich
>> eben aufgrund dieser Ausnahmegenehmigung nicht weiter. Die Frage muss
>> lauten inwiefern Liquids den Anforderungen an ein Arzneimittel
>> genügen.
>>
>> Gina
>>




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