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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette


Chronologisch Thread 
  • From: Wilhelm Gasser <wilhelm.gasser AT t-online.de>
  • To: ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette
  • Date: Wed, 21 Dec 2011 22:30:43 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Sieht so aus als sei momentan das Pad allgemein nicht erreichbar

Am 21.12.2011 22:26, schrieb Gina Alt:
> Sind die Einträge vom ersten Pad denn übernommen worden?
> Das Neue ist bei mir leider grad nicht erreichbar.
> Habe nur vorhin auf dem ersten meine Einträge nicht
> wiederfinden können.
>
> Gina
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: ag-drogen-bounces+georgine.alt=t-online.de AT lists.piratenpartei.de
> [mailto:ag-drogen-bounces+georgine.alt=t-online.de AT lists.piratenpartei.de]
> Im Auftrag von Volker Kunze | Piratenpartei Freising
> Gesendet: Mittwoch, 21. Dezember 2011 21:50
> An: 'Mailingliste der AG Drogen'
> Betreff: Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette
>
> Aloha,
>
> Danke Gina!
>
> Nachdem sich das erste Pad verabschiedete habe ich ein neues eingerichtet:
>
> http://piratenpad.de/E-Dampfenzitate2
>
> Viele Grüße,
> Volker
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: ag-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de
> [mailto:ag-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Gina Alt
> Gesendet: Mittwoch, 21. Dezember 2011 21:41
> An: 'Mailingliste der AG Drogen'
> Betreff: Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette
>
> Habe noch was vergessen. Meine Anfrage lautete:
>
> "Hallo Fr. Steffens,
>
> ich vermisse in Ihrer Antwort an Fr. Lehmann eine Stellungnahme
> zu den Urteilen die ich hier noch mal wiederhole.
>
> Der Europäische Gerichtshof urteilte am 29. April 2004:
> \"...Für die Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel
> \"nach der Funktion\" müssen sich die Behörden daher vergewissern,
> dass es zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der
> Körperfunktionen bestimmt ist und somit Auswirkungen auf die Gesundheit
> im Allgemeinen haben kann (Urteil Upjohn, Randnr. 17)...\".
>
> Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 25. Juli 2007 folgendermaßen:
> \"Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass
> die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche
> Erkenntnisse belegt sind (...) Es geht nicht an, zum Verzehr bestimmte
> Produkte \"auf Verdacht\" den Arzneimitteln zuzurechnen.\"
>
> Bitte teilen Sie mir mit inwiefern die Liquide eine \"Wiederherstellung,
> Besserung oder Beeinflussung der Körperfunktionen\" herbeiführen und wo
> die \"belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse\" dazu existieren.
> Bitte mit Quellenangabe damit ich diese nachlesen kann.
>
> Gruß
> G. Alt"
>
> Sie hat der Fragestellerin nämlich ausweichend geantwortet indem sie
> auf die Ausnahmegenehmigung von Tabakprodukten hinwies. Diese beantwortet
> ja aber nicht wieso sie entgegen dieser Judikatur die Liquids als
> Arzneimittel einstuft. Ein Vergleich mit Zigaretten führt hier nämlich
> eben aufgrund dieser Ausnahmegenehmigung nicht weiter. Die Frage muss
> lauten inwiefern Liquids den Anforderungen an ein Arzneimittel
> genügen.
>
> Gina
>




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