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ag-bauen-verkehr - Re: [AG Bauen und Verkehr] Elektromobilität

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

Listenarchiv

Re: [AG Bauen und Verkehr] Elektromobilität


Chronologisch Thread 
  • From: "Moritz" <mmarichter AT posteo.de>
  • To: "'Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste'" <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG Bauen und Verkehr] Elektromobilität
  • Date: Mon, 19 Oct 2015 18:21:26 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Hallo Jan,

> Man könnte aber auch das Werktorprinzip anwenden:
> Arbeitsaufwände werden berechnet, sobald man die Arbeitsstätte betreten
> hat. Dann hätte man die freie Wahl, höhere Kosten für einen
> arbeitsortnähere Wohnort zu bezahlen oder höhere Kosten durch höheren
> Mobilitätsaufwand zu bezahlen, ohne das die eine Wahl subventioniert wird
> und die andere nicht.

Ja, so in etwa stelle ich mir das auch vor. Das ist allerdings natürlich eine
ziemliche Steuererhöhung. Als Ausgleich für den Steuerzahler -sofern man das
für angebracht hält- gibt es meiner Meinung nach zwei Alternativen.

1.) Tatsächliche Durchsetzung des Werkstorprinzips und im Gegenzug einfach
eine Änderung des Einkommenssteuertarifs für AN. Also z.B. einer Erhöhung des
Grundfreibetrages um z.B. 2.000 €.

2.) Erhöhung des angesprochenen Pauschbetrages auf z.B. 2.000 € und
Streichung der Pendlerpauschale.
(jetzt bräuchte man schon einen Arbeitsweg von über 30km, um überhaupt in den
Genuss einer Steuerersparnis zu kommen).

Das hat denselben Effekt. In beiden Fällen hat das Bundesverfassungsgericht
sicher auch noch ein Wörtchen mitzureden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale#Entfernungspauschale_und_Verfassungsrecht


Und die Begründung für 2.): Die Entscheidung eines AN ist nicht nur
ausschließlich privat, sondern immer auch geschäftlich veranlasst (man kann
gar nicht 500km vom Arbeitsort wegwohnen und jeden Tag anreisen). Der Staat
hat allerdings überhaupt nicht die Möglichkeit, festzustellen inwieweit der
Wohnort privat und inwieweit er geschäftlich veranlasst ist. (D.h.
möglicherweise nimmt der AN bewusst eine höhere Miete nahe seines
Arbeitsortes in Kauf, um auf Pendelkosten zu verzichten). Da eine Abgrenzung
nicht möglich ist, können die Werbungskosten folglich gar nicht bestimmt
werden.
Nichtsdestotrotz gesteht der Staat dem AN zu, dass ihm durch die Aufnahme
einer Arbeit Werbungskosten entstehen (durch die Kombination der Kosten von
arbeistnahem Wohnort und des Pendelns) und setzt diese pauschal mit 2.000 €
p.a. an.

Gruß

Moritz





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